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Aufgaben des Vorstands

von Webling
13 Kommentare

Als Vorstand ist es nicht immer einfach die Übersicht zu behalten. Wir haben für dich eine Checkliste mit den häufigsten Vorstandsaufgaben zusammen gestellt. Falls Eine davon für deinen Job nicht passt, streich sie weg und wenn wir etwas vergessen haben, schreib uns auf info@vereinsverwaltung.ch.

Vertretung nach Aussen
    • Abschluss von Verträgen
    • Vertretung des Vereins nach aussen
    • Kontakt zum Verband, z.B. bei Fussballvereinen
    • Bekanntmachen des Vereins nach aussen
    • Verbindung zu Medien
Vereinsintern
  • Mitgliederdaten verwalten
  • Eintritte und Austritte bearbeiten
  • Das Jahresprogramm zusammenstellen
  • Zur Generalversammlung einladen, die Generalversammlung leiten und protokollieren. Dies gilt natürlich auch für Vereinsversammlungen
  • Beschlüsse der GV/Vereinsversammlung ausführen
  • Anlässe organisieren, das Vereinsleben gestalten und fördern
  • Laufende Geschäfte erledigen
  • Mitarbeiter einstellen und führen (falls vorhanden)
  • Aufgaben, die der Vorstand gemäss Statuten hat
Finanzen
  • Mitgliederbeiträge einziehen
  • Buchführung, Kaufmännische Buchführung falls der Verein im Handelsregister eingetragen ist
  • Das Vereinsvermögen verwalten
  • Aufbewahrung der Geschäftsbücher
  • Meldung bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit sowie Eröffnung und den Aufschub des Konkurses

13 Kommentare

Andrew 9. Juli 2019 - 10:49

Unser Verein besteht aus 3 Mitgliedern, die alle im Vorstand sind. Nun hat sich ein Vorstandsmitglied entgegen den Statuten verhalten (z.B. zur Unterzeichnung eines Vertrags braucht es immer 2 Unterschriften).
Können die 2 anderen Vorstandsmitglieder dieses fehlbare Vorstandsmitglied von seiner Funktion suspendieren (Abberufung)? Erlischt auch automatisch seine Mitgliedschaft im Verein?

Ich habe irgendwo gelesen, dass das Recht auf Abberufung von Gesetzes wegen besteht, wenn ein wichtiger Grund es rechtfertigt. Aber Vorstandsmitglieder können ihre eigenen Kolleginnen und Kollegen nicht abwählen. Stimmt das? Was ist zu tun?

Antworten
Webling 27. August 2019 - 07:37

Guten Tag Andrew

Vielen Dank für deine Frage. Vorstandsmitglieder können ihre eigenen Kollegen nicht als Vorstandsmitglieder abberufen, dafür können sie als Mitglieder eine Vereinsversammlung einberufen und dann den Vorstand abwählen. Die Mitgliedschaft im Verein erlischt dadurch nicht, nur ist das Mitglied nicht mehr Vorstand nachher.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Mayte Labarga 28. Januar 2020 - 18:05

Guten Tag Webling
Unser Verein besteht aus 3 Mitgliedern, die alle im Vorstand sind. Einer von ihnen hat die amerikanische Staatsbürgerschaft. Ist dies ein großes Problem, für das diese Person die Vereinigung verlassen muss? Was passiert, wenn sie weitergeht? Vielen Dank in Voraus.
Liebe Grüsse
Mayte Labarga

Antworten
Webling 14. Februar 2020 - 15:11

Guten Tag Mayte

Vielen Dank für deinen Kommentar. Das schweizer Vereinsrecht hat nichts gegen amerikanische Staatsbürger, eine Mitgliedschaft in dem Verein ist kein Problem. Möglicherweise machen die Banken Ärger, weil sie nicht gerne Konten von amerikanischen Staatsbürgern haben, das hat aber nichts mit dem Verein an sich zu tun.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Mayte Labarga 27. Februar 2020 - 11:48

Guten Tag Webling
Vielen Dank für Ihre Antwort. Gratulation! Ihr macht einen ziemlich guten Job.
Liebe Grüsse

Antworten
Susanne Moix-Pfeil 30. Januar 2020 - 16:55

Seit vielen Jahren hat unser Chor eine musikalische Leitung angestellt. Aktuell diskutieren wir, ob sie ein Teil des Vorstands werden kann.
Ist das rechtlich möglich?
Ist das so üblich?
Ist es empfehlenswert?
Müssen wir die Statuten ändern?
Vielen Dank für die Antworten.
Viele Grüsse
Susanne

Antworten
Webling 4. März 2020 - 12:32

Guten Tag Susanne

Vielen Dank für deine Frage. Entschuldige die späte Antwort. Die musikalische Leitung ist in einem Chor recht wichtig, daher ist es wohl sinnvoll, wenn diese bei wichtigen Entscheiden mitreden kann. Dies kann sein, dass sie automatisch im Vorstand ist, bei Vorstandssitzungen ohne Stimmrecht dabei ist oder ähnlich. Es ist sinnvoll, dies in den Statuten zu regeln.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Mario E. 19. April 2020 - 09:25

Ich bin Mitglied eines Vorstandes mit gemeinnütziger Tätigkeit, ohne Angestellte, einem „Umsatz“ von rund Fr. 300’000. Im Verlauf der letzten Bilanzen habe ich jährlich zunehmende Ausgaben für bestimmte Tätigkeiten festgestellt, die jährlich abgenommen haben (gesamthaft Fr. 50’000 in vier Jahren). Der Kassier liefert mir keine Erklärungen dafür, und unzureichende Erklärungen für Ausgaben, weshalb andere Kosten jährlich stark schwanken. Der Präsident teilt mir schriftlich mit, der Kassier verdiene volles Vertrauen, ich möchte nun aufhören, Misstrauen zu säen.
Welche Rechte in solchen Sachen habe ich als gewöhnliches Vorstandsmitglied (allerdings einer der wenigen, die Bilanzen lesen können), und ist es am besten, unter Angaben der Gründe zurückzutreten? Bin ich in diesem Fall einer allfälligen Haftung entbunden?
Vielen Dank!
Mario E.

Antworten
Webling 27. April 2020 - 06:55

Guten Tag Mario

Vielen Dank für deine Nachricht. Ich weiss nicht, ob deine Nachfragen für den Kassier einfach unangebracht scheinen oder ob da tatsächlich etwas im Busch ist. Vermutlich ist es das beste, den Kassier / Vorstand nochmals sehr sachlich und ohne Anschuldigungen zu kontaktieren und mitteilen, dass du genaueres zu diesen Ausgaben wissen möchtest oder sonst unter Angabe von Gründen zurücktreten musst.
Möglicherweise werden Kassier uns Präsident froh sein, sich nicht mehr damit beschräftigen zu müssen. Wenn du dann tatsächlich zurücktrittst, dann ist es an der Mitgliederversammlung, etwas zu unternehmen oder eben doch nicht.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Martin 13. Mai 2020 - 08:58

Guten Tag

darf der gesamte Vorstand (bestehend aus 7 Mitgliedern) an einer Mitgliederversammlung (sprich während der Versammlung) aus dem Vorstand zurücktretten, ohne das ihr Rücktritt traktandiert war oder ein Wahljahr ansteht? Falls ja, darf an der gleichen Mitgliederversammlung ohne ein einsprechendes Traktandum der gesamte Vorstand neu gewählt werden? Falls nein, müssen die „ehemaligen“ Vorstandsmitglieder ihr Amt weiterhin ausführen bis zu den Ersatzwahlen? Oder besteht der Verein nach der Mitgliederversammlung nicht mehr, da kein Vorstand vorhanden ist? Falls zugleich Ersatzwahlen in dieser Mitgliederversammlung möglich wären, diese jedoch nicht getätigt wurden, wie sieht es dann für den Verein aus?
Vielen Dank.

Antworten
Webling 27. Mai 2020 - 06:44

Guten Tag Martin

Vielen Dank für deine Frage. Das ganze tönt erstmal nach einem recht unordentlichen Vorgehen. Die Traktanden müssen ordentlich angekündigt werden, dies war offensichtlich nicht der Fall.
Der Vorstand darf zurücktreten, muss dies aber rechtzeitig ankündigen und für eine ordnungsgemässe Amtsübergabe besorgt sein. Daher muss der Vorstand eine neue GV ansetzen und die Ersatzwahlen ankündigen. Nachher muss er die Amtsgeschäfte an die Nachfolger übergeben.
Wenn der Vorstand diesen Pflichten nicht nachkommt, dürfte er Schadenersatzpflichtig werden.
Ich hoffe, die Situation klärt sich auf eine gute Weise.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Marou 20. August 2021 - 13:06

Guten Tag
Wir sind ein kleiner jahrzehntelang im Sozialwesen tätiger Verein mit Stellenleitung plus Sekretärin. Ein VS-Mitglied wünschte eine Drop-Box zwecks Ablage von Vereinsdokumenten.
Ich bin der Meinung, dass hier keine Dokumente aus dem operativen Tagesgeschäft der Geschäftsstelle hingehören, da vertraulich/Datenschutz, sondern nur Protokolle von Sitzungen und ggfls VS-internen Dokumenten.
Wie wird das korrekt bzw. anderswo gehandhabt?

Antworten
Webling 4. Oktober 2021 - 11:43

Hallo Marou

In Vereinen ist eine Dropbox durchaus üblich, ich kann dir jedoch nicht sagen, dass sie in jedem Fall unproblematisch ist. Sucht am besten nach einem Anbieter, der verspricht, die Daten nicht zu durchwühlen (eher kostenpflichtige Anbieter). Eine andere Lösung wäre eine selbst gehostete Cloud, das benötigt jedoch Wissen und Infrastruktur, die nicht jeder Verein zur Verfügung hat.

Das Datenschutzthema ist recht komplex (z.B. wenn ihr Persondendaten von Dritten (also die Kunden eurer Kunden) verwaltet wird es viel komplizierter), so dass ich dir keine 100% befriedigende Antwort geben kann ohne viel mehr Details zu kennen. Im Moment sind die Datenschutzregeln in der Schweiz (im Vergleich zur EU) recht entspannt. Im nächsten Jahr kommt das neue Datenschutzgesetz, da wird nochmals einiges strenger. Es ist auf jeden Fall eine gute Idee auf die Berichterstattung zum neuen Datenschutzgesetz ein Auge zu werfen.

Viele Grüsse
Laurenz
Webling

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