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Betrifft die neue Rechnungslegung meinen Verein? (CH)

von Webling
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Immer wieder erhalten wir Anfragen zum neuen Rechnungslegungsrecht in der Schweiz. Es gibt viel Unsicherheit, wie sich die Vereine anzupassen haben. Die wichtigste Frage ist, betrifft es meinen Verein?

Muss der Verein die Buchführung anpassen?

Die neuen Regeln gelten für Vereine, die sich ins Handelsregister eintragen müssen. Ein freiwilliger Eintrag hat keinen Einfluss. Mehr zur Eintragungspflicht kannst du im Artikel Verein ins Handelsregister eintragen? nachlesen. Für die Vereine ohne Handelsregistereintrag haben wir die Anforderung zusammengestellt:

Buchführung für Vereine ohne Handelsregistereintrag (Milchbüchlein-Rechnung)

Vereine, die sich nicht ins Handelsregister eintragen müssen, können die Buchhaltung als Milchbüchlein-Rechnung führen. Zusätzlich muss eine Vermögens-Aufstellung gemacht werden.

Dies sind nur Mindestvorschriften, wenn der Verein strengere Regeln befolgt und zum Beispiel eine doppelte Buchhaltung mit Erfolgsrechnung und Bilanz führt, ist dies um so besser.

Milchbüchlein-Rechnung

Die Michbüchlein-Rechnung ist recht einfach:

  • Für Kasse, Bankkonto, Postkonto usw muss jeweils eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung geführt werden. Dies ist ein Kassenbuch oder ein Kontoauszug, je nach Bedarf mit Bemerkungen und Belegnummern.
  • Am Anfang und am Ende des Jahres muss eine Vermögensaufstellung erstellt werden mit dem Stand von Kasse, Bankkonto, Inventar, ausstehenden Rechnungen usw.

Auch für die Milchbüchlein-Rechnung gelten einige grundsätzliche Buchhaltungsregeln:

  • Für jeden Sachverhalt und jedes Geschäft wird eine Buchung gemacht: Vereinfacht gesagt, jedes mal wenn Geld eingenommen wird oder bezahlt wird, muss eine eigene Buchung erstellt werden.
  • Eine Buchung benötigt einen Beleg: Es ist wichtig, dass es für jede Buchung einen Kassenzettel oder eine Rechnung gibt und diese sauber einsortiert werden. Es gibt Fälle, wo es keinen Beleg gibt, dann fragt man den Geschäftspartner nach einem Beleg oder nimmt, was einem Beleg am ähnlichsten ist (z.B. Bestätigung). Als letzte Möglichkeit bleibt, selber einen Beleg auszustellen (Eigenbeleg), dies ist wirklich die letzte Möglichkeit.
  • Die Buchhaltung muss übersichtlich, verständlich und lesbar sein: Du solltest die Buchhaltung verstehen und dem Revisior in einigen Minuten erklären können.
  • Die Buchhaltung soll zweckmässig sein: Ein kleiner Verein mit wenigen Buchungen führt eine simple Buchhaltung. Ein grosser, komplexer Verein führt eine aufwendigere Buchhaltung.

 

2 Kommentare

Kuratli 28. Januar 2020 - 19:11

Wir sind ein evang. Frauenverein einer grösseren gemeinde mit 5 grösseren od, kleiner dörfer. Wir haben 2 untergruppen von frauen wo jeweils nachmittags stricken. Beide gruppen haben verschiedene ein- od. Ausgaben. Sie führen das in eigener regie. Nun meine frage müssen sie der kassierin ende jahr eine abrechnung vorlegen. Damit wir sie in der hauptkasse verbuchen können. Es gibt bei uns unterschiedliche ansichten
Für eine antwort danke ich ihnen mit gruss maryann

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Webling 14. Februar 2020 - 15:18

Guten Tag Maryann

Vielen Dank für deine Frage. Nach der Theorie müssten sie Abrechnungen vorlegen. In der richtigen Welt gibt es bei Vereinen immer wieder Fälle wo dies nicht gemacht wird.

Viele Grüsse
Webling

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