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GV UND ABSTIMMUNG ONLINE

von Carolina De Mattia
8 Kommentare

Weiterhin gibt es Vereine & Verbände, die eine Online GV der GV in Person vorziehen. Die Ansteckungsgefahr ist nach wie vor präsent, deshalb müssen viele Vereine Online GVs und Abstimmungen durchführen.

Was brauchst Du, um eine Onlineabstimmung für die GV abzuhalten?

Wir haben den Artikel überarbeitet, da der Artikel nicht dem FAQ des Bundes entsprochen hat. Die wichtigsten Informationen stehen unter Punkt 11 und 12: https://www.bj.admin.ch/dam/ejpd/de/data/aktuell/news/2020/2020-03-06/faq-gv-d.pdf.download.pdf/faq-gv-d.pdf

Sind nach Art. 6b COVID-19-Verordnung 2 Generalversammlungen per Videound Telefonkonferenz möglich?

Ja, Art. 6b COVID-19-Verordnung 2 ermöglicht die Ausübung der Rechte «in elektronischer Form». Grundsätzlich muss dabei sichergestellt werden, dass jeder Teilnehmende identifiziert/authentifiziert werden und sich an der GV
äussern, die Voten anderer Teilnehmenden hören und seine Rechte, namentlich das Stimmrecht, ausüben kann (damit müssen sich auch alle Teilnehmer zum gleichen Zeitpunkt elektronisch zusammenfinden, was etwa
per E-Mail nicht möglich wäre). Es wird aber darauf verzichtet, das Erfordernis des Bildes vorzuschreiben.
Auch im Fall einer Telefon- oder eine Videokonferenz muss ein Protokoll der GV erstellt werden.

Ist gemäss Art. 6b COVID-19- Verordnung 2 auch eine Stimmabgabe per E-Mail möglich?

Nein. Art. 6b COVID-19-Verordnung 2 ermöglicht die Ausübung der Rechte «auf schriftlichem Weg». Der Schriftlichkeit gleichgestellt ist eine qual. el. Signatur, nicht aber ein Email.

8 Kommentare

Gunkel 8. Oktober 2020 - 10:20

Kann ich das aus Webling direkt verschicken oder muss ich die Mailadressen exportieren

Antworten
Carolina De Mattia 8. Oktober 2020 - 15:07

Guten Tag Herr von Gunkel

Ja, Sie können einfach den Link der Online-Umfrage in das vorbereitete E-Mail von Webling kopieren. Ihre Mitglieder erhalten das E-Mail und können auf den Link klicken und werden direkt zu Ihrer Online-Abstimmung geleitet.

Viele Grüsse
Webling

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Harry Pavel 7. Dezember 2020 - 19:22

Dürfen bei einer Urabstimmung die statuarisch geregelt ist Mitglieder aus dem Vorstand als Stimmenzähler fungieren oder müssen Stimmenzähler neutral sein?

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Webling 10. Dezember 2020 - 06:56

Guten Tag Harry

Vielen Dank für deine Nachricht. Häufig nimmt man einen unabhängigen Stimmenzähler um von Anfang an jeden Verdacht auf Mauschelei auszuräumen. Zwingend notwendig ist dies nicht, jedoch hilft es ungute Diskussionen zu vermeiden.

Viele Grüsse
Webling

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Peter Schaad 31. Januar 2021 - 16:50

Besten Dank für die super Informationen. Ich habe Survio (Gratisversion) etwas getestet. Meine Frage: Ich sehe bei der Gratisversion nicht, wer an der Abstimmung teilgenommen hat. Jeder der also den Abstimmungslink hat, kann mehrfach teilnehmen. Ich kann zwar bei der Auswertung Löschungen vornehmen, aber ich sehe ja nicht, wer allenfalls für die Abstimmung nicht berechtigt ist. (nur das Datum und der Zeitpunkt ist aufgeführt). Will man also die Traktanden einer Vereins-GV mit Survio online abwickeln, so macht dies mit der Gratisversion keinen Sinn.
Meine Frage: Stimmt meine Einschätzung, dass einfach gemogelt werden kann und ich nicht weiss, wer es ist?
Besten Dank für Ihren Feedback.
Freundliche Grüsse
Peter Schaad

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Webling 26. Februar 2021 - 15:05

Guten Tag Peter

Vielen Dank für deine Nachricht. Ja du hast recht, wir haben dies übersehen und den Artikel angepasst.

Vielen Dank
Webling

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Caroline 17. März 2021 - 13:19

Guten Tag

Ist bei einer GV nicht zwingend, dass alle gleichzeitig elektronisch abstimmen müssen?

Gemäss dem pdf vom Bund, 18.2.21 (https://www.bj.admin.ch/dam/ejpd/de/data/aktuell/news/2020/2020-03-06/faq-gv-d.pdf.download.pdf/faq-gv-d.pdf) steht zur Frage 11 (Sind nach Art. 6b COVID-19-Verordnung 2
Generalversammlungen per Video- und Telefonkonferenz möglich?) folgende Antwort:

Ja, Art. 6b COVID-19-Verordnung 2 ermöglicht die Ausübung der Rechte «in elektronischer Form». Grundsätzlich muss dabei sichergestellt werden, dass jeder Teilnehmende identifiziert/authentifiziert werden und sich an der GV äussern, die Voten anderer Teilnehmenden hören und seine Rechte, namentlich das Stimmrecht, ausüben kann (damit müssen sich auch alle Teilnehmer zum gleichen Zeitpunkt elektronisch zusammenfinden, was etwa
per E-Mail nicht möglich wäre). Es wird aber darauf verzichtet, das Erfordernis des Bildes vorzuschreiben.

Vielen Dank für die Klärung,
Caroline

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Webling 28. Juni 2021 - 13:16

Guten Tag Caroline

Vielen Dank für deinen Einwand. In der Praxis gab es die verschiedensten Formen von online Versammlungen. Daher haben wir den Artikel so verfasst. Wir werden den Artikel offline nehmen, da er nicht den rechtlichen Regeln entspricht.

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