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Auch Vereine müssen Steuern bezahlen. Ausser….

von Stefan Del Fabro
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Vereine müssen Steuern bezahlen. Da führt im Prinzip kein Weg vorbei. Wie du das anpackst und worauf du achten musst, verraten wir in dieser Übersicht.

Was dein Verein beim Thema Steuern beachten muss

«Werden wir vom Steueramt automatisch aufgefordert die Steuererklärung auszufüllen? Oder müssen wir diese von uns aus einreichen?» Diese Frage stellte unser User Lukas im 2019 auf unseren Blog-Text «Vereine und Steuern». «Normalerweise weiss das Steueramt nichts von einem Verein, das heisst der Verein muss sich beim Steueramt melden», gaben wir Lukas zur Antwort.

„Nichts in dieser Welt ist sicher. Ausser dem Tod und den Steuern.“ Dieser Satz stammt vom Blitzableiter-Erfinder Benjamin Franklin und er gilt auch für Vereine. Vor allem der Teil mit den Steuern. Denn: Auch Vereine müssen Steuern bezahlen.

Rund ums Thema «Vereine und Steuern» gibt es viele Fragen. Und es gibt zum Glück fast immer eine Antwort.

Grundsätzliche Steuerpflicht

Starten wir mit Good News. Für die meisten Vereine sind Steuern eh kein Thema. In der Regel werden Gewinne, welche einen gewissen Betrag (kantonal unterschiedlich) nicht übersteigen (Gewinn 20’000 Franken, Vermögen CHF 100’000 Franken), nicht besteuert. Mitgliederbeiträge werden nicht zum steuerbaren Gewinn gezählt.

Steuerbefreiung: Ein Verein kann die Steuerbefreiung beantragen. Anschliessend ist er nicht mehr steuerpflichtig und SpenderInnen können die Spenden von Steuern abziehen. Dafür muss ein Verein einige Bedingungen erfüllen. Welche? Hier greift nun der Föderalismus. Anstatt dir nun 26 Antworten zu geben, verweisen wir dich an dein Steueramt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat ein praktisches Pdf erstellt, wo du eine Übersicht aller kantonaler Steuerämter findest.

Ausschlussgründe für eine Steuerbefreiung

Keine Regel ohne Ausnahmen. Eine Steuerbefreiung ist nicht möglich, wenn der Verein

  • nicht entsprechend seiner Zwecksetzung tätig wird
  • in Konkurrenz zu steuerpflichtigen Anbietern einer gleichartigen Leistung steht
  • in den Statuten nicht ausdrücklich festgehalten wird, dass die vorhandenen Mittel dauerhaft dem festgelegten Zweck gewidmet sind

Mehrwertsteuer: Nicht möglich ist eine Steuerbefreiung bei der Mehrwertsteuer. Dieser unterliegen Vereine mit mehr als 100’000 Franken Umsatz. Bei ehrenamtlich geführten Sport- und Kulturvereinen sowie bei steuerrechtlich gemeinnützigen Organisationen liegt die entsprechende Grenze bei 150’000 Franken.

Urinsteuer und andere Kuriositäten

Früher war alles besser? Mitnichten! Ein Blick ins „Steuerarchiv“ bringt einige Heiterkeiten zutage: 

Der römische Kaiser Vespasian erhob während seiner Regentschaft von 69 bis 79 n. Chr.  eine Steuer auf Urin. Worauf? Ja, richtig gelesen. Urin. Wegen des Ammoniakgehaltes wurde Urin unter anderem bei der Wäschereinigung eingesetzt. Darum war die Körperflüssigkeit begehrt. Vespasians Sohn und Nachfolger Kaiser Titus hob die Urinsteuer dann wieder auf.

Ein anderer Herrscher kam auf die Idee einer Bartsteuer. Zar Peter der Grosse forderte 50 Rubel von jedem Mann, der sich weigerte, seinen Bart abzuschneiden.

Besonders skurril geht es noch heute in der bayrischen Stadt Fürth zu und her. Dort gibt es die Luftsteuer. Wer dem öffentlichen Raum nämlich zu viel Luft wegnimmt, wird besteuert. Das trifft Automaten-Betreiber. Steht ein Automat weiter als 15 Zentimeter von der Hausfassade entfernt, wird die Steuer fällig.

Welche Erfahrungen machst du mit Steuern in Bezug deinen Verein? Wir freuen uns auf deinen Kommentar.

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