In den meisten Vereinen wird die Arbeit von Ehrenamtlichen gemacht, die ihre Freizeit für den Verein hergeben und keinen Lohn beziehen. Manchmal wird die Arbeit jedoch so viel, dass der Vorstand dies nicht mehr in der Freizeit leisten kann und der Verein möchte jemanden für die Arbeit bezahlen, worauf muss der Verein achten?
Ein Arbeitgeber wie jeder andere
Ein Verein ist ein normaler Arbeitgeber wie eine andere Firma, es wird ein Arbeitsvertrag unterschrieben, Lohn bezahlt und Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet. Es gibt keine besonderen Regelungen für Anstellungen durch Vereine, man sollte jedoch gesunden Menschenverstand walten lassen und sich nicht an der Vereinskasse ungebührlich selbst bedienen.
Sich nicht selbst einstellen
Häufig stellt der Vorstand die Leute ein, legt den Lohn fest, beaufsichtigt die Angestellten. Dies ist kein Problem, solange die Angestellten nicht selbst im Vorstand oder gute Freunde eines Vorstand sind. Also sollte man vermeiden, dass der Anschein von Selbstbedienung aufkommt. Daraus folgt, dass maximal ein marktüblicher Lohn bezahlt werden darf. Natürlich darf der Lohn tiefer sein, dies ist bei Vereinen oft der Fall, da Vereine häufig nur wenig Geld haben.
Daher sollte sich der Vorstand absichern und späteren Ärger zu vermeiden, die beste Absicherung ist, die Mitglieder transparent informieren und die Vereinsversammlung vielleicht sogar über die Eckwerte der Anstellung entscheiden zu lassen. Wenn sich der Vorstand selbst einstellt, ist dies um so wichtiger.
Sozialversicherungen
Für den Verein als Arbeitgeber gelten die gleichen Pflichten und Rechte wie für andere Arbeitgeber. Insbesondere müssen die Angestellten bei Sozialversicherungen angemeldet werden, sofern die Beträge nicht innerhalb der ensprechenden Freigrenzen sind.