Home » Darf ein Verein Leute anstellen und Löhne zahlen?

Darf ein Verein Leute anstellen und Löhne zahlen?

von Webling
40 Kommentare

Darf ein Verein jemanden / ein Mitglied anstellen und diesem einen Lohn bezahlen? 

Ein Verein ist ein normaler Arbeitgeber, er schliesst einen Arbeitsvertrag ab, bezahlt Sozialabgaben, stellt einen Lohnausweis aus usw. Wir empfehlen in den Statuten festzuhalten, dass der Verein jemanden anstellt und wer den Vertrag schliesst / über die Anstellung entscheidet. Normalerweise wird dies der Vorstand sein.

40 Kommentare

Haidar 22. Oktober 2018 - 19:48

Wie viel personal darf ich anstellen und mindesten lohne wie viel ist

Antworten
Webling 23. Oktober 2018 - 16:00

Guten Tag Haidar

Du kannst grundsätzlich so viel Personal einstellen, wie Geld im Verein vorhanden ist. Der Lohn hängt von der Tätigkiet usw ab. Gerade in Vereinen werden Arbeiten manchmal günstig oder auch gratis erledigt.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Nik 23. November 2018 - 16:22

Hello,
We have registered a Club (Verein) for helping people and our sevices are paid from Kanton and insurance. Can our Vorstand (Board) be consisted of outsourced professionals (which are not members of teh Club) and that also manage this our Home for care? They would be manegement board of teh club working for salary and manage our Home for care…Or we need to have separately members of Verein and separately to employ professionals to manage our Home for care? Thanks!

Google translate:
Hallo,
Wir haben einen Verein für die Unterstützung von Menschen angemeldet und unsere Dienstleistungen werden aus Kanton und Versicherung bezahlt. Kann unser Vorstand (Board) aus ausgelagerten Fachleuten (die keine Mitglieder des Clubs sind) bestehen und diese auch unser Home for Care verwalten? Sie wären Vorstandsmitglieder des Clubs, die für Gehalt arbeiten, und sie verwalten unser Heim für Pflege … Oder müssen wir gesonderte Mitglieder des Vereins haben und gesonderte Angestellte, um Fachkräfte für die Verwaltung unseres Heims für die Pflege zu beschäftigen? Vielen Dank!

Antworten
Webling 27. November 2018 - 15:19

Hi Nik

The Vorstand ist the board of the club, the Vorstand should select and oversee the the outsourced professionals and be members of the club. It looks like the structure of your Club ist quite unusual and since the Club charges probably quite a sum of money for those services, I would advise you to get a lawyer to check the whole structure.

Cheers
Webling

Antworten
Ed 27. November 2018 - 10:47

Gibt es einen Mindestbetrag pro ArbeitnehmerIn/Jahr, ab welchem der Verein die Sozialabgaben übernehmen muss? Oder sind Sozialabgaben durch den Verein unabhängig vom Betrag immer fällig?

Ist die Unfallversicherung ebenfalls vom Verein (Arbeitgeber) zu übernehmen oder ist dies hinfällig, sofern die Arbeitnehmenden individuell unfallversichert sind?

Vielen Dank und beste Grüsse
Ed

Antworten
Webling 27. November 2018 - 15:27

Guten Tag Ed

Vielen Dank für deine Fragen. Für einen Verein gelten die gleichen Bedingungen wie für alle anderen Arbeitgeber auch. Die genauen Limiten und Bedinungen findest du z.B. auf https://www.svazurich.ch/internet/de/home/firmen.html oder auf der SVA Seite deines Kantons.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Angelina Müller 2. Dezember 2018 - 18:51

Guten Tag

Kann ich mich selber beim Verein anstellen, um mir dann einen Lohn auszuzahlen, obwohl ich im Vorstand bin?

Freundliche Grüsse

Antworten
Webling 10. Dezember 2018 - 11:44

Guten Tag Angelina

Wir erhalten die Frage immer wieder, die Antwort ist grundsätzlich: „Ja“. Wenn du dich selber anstellst, sollte jemand anders den Lohn und die anderen Anstellungsbedingungen absegnen. Mehr dazu in diesem Artikel: http://www.vereinsverwaltung.ch/darf-ein-verein-jemanden-anstellen/

Viele Grüsse
Webling

Antworten
david 19. Februar 2019 - 19:58

Darf man löhne auszahlen, wenn der Verein Steuerbefreit ist?

Antworten
Webling 20. Februar 2019 - 08:28

Guten Tag David

Vielen Dank für deine Frage. Meines Wissens ist das kein Problem, solange man die restlichen Regeln einhält.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Nathalie 26. April 2019 - 14:04

Hallo, untersteht ein Verein den Mindestlöhnen? Wenn ein Café zu einem gemeinnützigen Zweck betrieben wird, müssen dann die Mindestlöhne des Gastrobetriebes (ab Jahr 1) eingehalten werden?

Antworten
Webling 15. Mai 2019 - 14:50

Guten Tag Natalie

Vielen Dank für deine Frage. Ein Verein ist grundsätzlich ein normaler Arbeitgeber, der alle gesetzlichen Vorschriften einhalten, Sozialabgaben bezahlen usw. muss. Sofern für diesen Job Mindeslöhne vorgeschrieben sind, dann muss sich der Verein daran halten. Wenn die Löhne vernachlässigbar klein sind, wäre es evtl eine Option, das ganze zu unbezahlter Freiwilligenarbeit zu machen, was in Vereinen durchaus gang und gäbe ist. Die arbeitsrechtlichen Details dazu kenne ich leider nicht genau.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Melanie 25. Juli 2022 - 11:15

Hallo.
Meine Familie und Ich sind dabei ein gemeinnütziges Verein zu gründen und haben noch unklarheiten.
Ist es erlaubt uns auch bei einem. Gemeinnützigen verein einen Lohn auszuzahlen wenn wir im Vorstand sind? Klar steht das nicht im Vordergrund, doch es wäre gut zu wissen ob das auch erlaubt ist.

Antworten
Webling 18. August 2022 - 09:50

Hallo Melanie

Vielen Dank für deine Frage. Ja, es ist auch in einem gemeinnützigen Verein erlaubt Leute anzustellen (Stichwort Hilfswerke). Allerdings haben es die Spender nicht gern, wenn du dir ein Grossbanken-Salär ausbezahlst :). Denke daran, dass ihr das auch bei Sozialversicherungen ect anmelden müsst, wie ein normaler Arbeitgeber.

Viele Grüsse
Laurenz
Webling

Antworten
Franziska Kern 6. Dezember 2019 - 08:30

Hallo,
wir haben aus unserem Herzensprojekt einen Verein gemacht. Wir unterstützen Eltern nach dem Verlust ihres Babys in der Schwangerschaft oder danach in der Akutsituation. Das heisst wir fangen sie ab der Diagnosestellung auf. Unser Angebot ist kostenlos für die Eltern und soll von Spenden finanziert werden. 100% eherenamtlich können wir das mittlerweile gar nicht mehr stemmen. Wir sind grad in der Beantragung einer Steuerbefreiung. Wir, der Vorstand, sind die Akuthelfer/Trauerbegleiter. Dürften wir uns einen Pauschalspesenbetrag pro Einsatz auszahlen? Z.B. 100 CHF pauschal für Fahrtkosten, Parken, Verpflegung, Aufwand? Und wie/wo würde ich so etwas abrechnen. Spesen sind ja nicht AHV pflichtig oder? Ich müsste sie aber auf meiner persönlichen Steuererklärung angeben, denk ich… Gibt es irgendjemanden, der uns da beraten könnte?
LG und Danke für eure tolle Arbeit!
Franzi

Antworten
Webling 6. Dezember 2019 - 10:41

Guten Tag Franziska

Vielen Dank für deine Frage. Erstmal vielen Dank für euren Einsatz. Grundsätzlich sind Pausschalspesen meines Wissens kein Problem, jedoch sind wir im Steuerrecht nicht sehr bewandert, daher würde ich mal bei einem Treuhänder nachfragen, die wissen besser Bescheid.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Georg 20. März 2020 - 07:49

Hallo
Ich arbeite für einen gemeinnützigen Verein. Dabei organisiere ich Anlässe für Flüchtlinge und begleite und berate Migranten. Der Lohn wird durch Spenden generiert und vom Verein abgerechntet. Darf ich mich Tageweise an eine Baufirma ausmieten, um einen Teil der Lohnkosten zu finanzieren? Muss dabei Mehrwertsteuer abgerechnet werden?
LG Georg

Antworten
Webling 24. März 2020 - 15:31

Guten Tag Georg

Vielen Dank für deine Nachricht. Grundsätzlich sollte das möglich sein, vermutlich wäre es einfacher du nimmst dir beim Verein frei und lässt dich bei der Baufirma normal anstellen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Martin Meier 5. Juni 2020 - 19:17

Frage: Ein Verein unterhält eine gemeinnützige Einrichtung mit ein paar Angestellten. Der Vorstand möchte dem angestellten Geschäftsführer künden und tut dies auch, jedoch ohne ein Protokoll der Vorstandssitzung anzufertigen, in der der Beschluss zur Kündigung gefasst wurde. Ist dieser Beschluss überhaupt gültig?

Antworten
Webling 18. Juni 2020 - 14:57

Guten Tag Martin

Vielen Dank für deine Frage. Zuerst mal ist das ganze unschön und zeugt nicht von sauberem Vorgehen. Der Vorstand ist verpflichtet, ein Protokoll seiner Sitzungen anzufertigen. Soweit ich das beurteilen kann, führt dies jedoch nicht dazu, dass der Beschluss dadurch ungültig wird.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Kryenbühl 22. Oktober 2020 - 07:38

In unserem Verein könnte möglicherweise der Präsident durch die Delegierten abgewählt werden. Er bezieht einen Lohn für ein 20%-Pensum. Muss der Lohn nach der Abwahl weitergezahlt werden oder muss sich der Präsident bei der Arbeitslosen-Versicherung melden?

Antworten
Carolina De Mattia 22. Oktober 2020 - 10:25

Hallo

Ohne ausdrücklichen Arbeitsvertrag wird die Kündigungsfrist in OR Art. 335b und 335c OR geregelt:

1 Monat im ersten Dienstjahr (auf Ende eines Monats)
2 Monate vom 2. bis zum 9. Dienstjahr (auf Ende eines Monats)
3 Monate ab dem 10. Dienstjahr (auf Ende eines Monats)

Nicht kündigen darf der Verein während dem Militärdienst, dem Zivildienst oder Zivilschutz sowie bei Krankheit, Unfall und Schwangerschaft. Dann müsst ihr einfach warten und kündigen, wenn etwas davon vorbei ist.

Wichtig: Ihr müsst dem gekündigten Präsidenten eine Arbeitgeberbescheinigung erstellen, falls er Arbeitslosengeld beantragt. Eventuell verlangt das Arbeitsamt einen Kündigungsgrund, je nach Bezirk.

Falls das ganze heikel wird, würde ich die genauen Schritte mit einem Anwalt anschauen, damit ihr keine Fehler macht, die euch nachher einige Monatslöhne kosten können.

Beste Grüsse
Webling

Antworten
Roger 10. Dezember 2020 - 22:06

Guten Tag

Wir haben einen gemeinnützig anerkannten Verein (steuerbefreit Kt ZH). Der Vorstand arbeitet seit Jahren ehrenamtlic. Er übernimmt aber auch seit langem neben der Vorstandsarbeit viele operative Tätigkeiten. Dürfen wir Leute aus dem Vorstand für diese operativen Arbeiten vergüten?

Antworten
Webling 15. Dezember 2020 - 12:03

Guten Tag Roger

Vielen Dank für deine Frage. Soweit ich das weiss, spricht nichts dagegen. Ihr dürft die Leute für diese operativen Arbeiten vergüten, wenn die Löhne nicht übermässig hoch sind und ihr alle Sozialabgaben bezahlt.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Ruth Stylianou-Oberli 14. April 2021 - 12:51

Guten Tag
Wir möchten ein bestehendes Forum neu aufstellen und neu auch den Menschen in Deutschland und Austria die Möglichkeit bieten, an Online-Seminaren mit dabei zu sein. Wir sind ein 3er-Team. Eine Person sitzt in La Palma, Gran Canaria, eine in Deutschland und ich in der Schweiz. Die Online-Seminare sind kostenpflichtig und wir werden auch die Kurse unserer Referenten auf unserer Webseite anbieten und dabei als Affiliate-Partner was verdienen. Das gilt auch für Bücher, etc.
Wir möchten dem Ganzen eine Rechtsform geben und gerne einen Verein gründen. Nun stellen sich aber folgende Fragen dazu:
– Kann ein Verein in diesem oben erwähnten Sinne kommerziell aufgestellt sein? Wir vermitteln neues Wissen und verhelfen den Teilnehmenden dazu, sich ihre eigenen Meinungen zu verschiedenen Themen zu bilden
– können wir als Vereinsmitglieder uns einen Lohn auszahlen für unsere spezialisierten Tätigkeiten, ohne uns anstellen zu müssen? Wir sind selbständig und können Rechnung stellen.
– gibt es sonst noch eine Rechtsform, die für uns besser angezeigt ist, als ein Verein? Wir möchten aktuell noch keine AG oder GmbH gründen, da noch nicht so weit. Eine Stiftung für später ist angedacht

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Ruth

Antworten
Webling 28. Juni 2021 - 13:36

Guten Tag Ruth

Vielen Dank für deine Nachricht. Ich möchte mich für die späte Beantwortung entschuldigen. So ich dies lese ist dies ein kommerzielles Unternehmen, vermutlich könnte man dies schon in einen Verein verpacken, wenn man will. Dann muss man jedoch besser aufpassen, so dass ich euch dafür den Gang zu einem Rechtsanwalt empfehlen würde.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Nils Rindlisbacher 12. Juni 2021 - 10:32

Guten Tag,

Erstmal danke für eure tolle Arbeit und Antworten. Ich habe noch ein paar Fragen. Wir haben soeben ein Verein, nach kaufm. Gewerblicher Art, gegründet (ein Take-Away Stand). Unser Vorstand besteht aus 4 Personen, welche alle mit anpacken und in der Bedienung arbeiten.
Unsere Fragen: Dürfen wir nach Provision (prozentual aufgeteilt auf 4 Personen) arbeiten? Müssen wir uns mit Arbeitsvertrag anstellen oder nicht?
Und welche gesetzlichen Abgaben sind zwingend notwendig (AHV, PK, SVU, etc.) wenn wir alle zusätzlich hauptberuflich arbeiten und für BU/NBU bereits versichert sind und PK schon einzahlen?

Vielen Dank für die Antwort und Beste Grüsse

Antworten
Webling 28. Juni 2021 - 14:31

Guten Tag Nils

Vielen Dank für deine Frage. Wenn ihr euch Lohn / Provision auszahlt, dann werden wohl gesetztliche Abgaben fällig. Am besten schaust du auf der Webseite der Sozialversichungsanstalt des Kantons nach oder fragt direkt dort nach. Wir sind keine Spezialisten für Sozialversicherungen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Thomas 14. Juni 2021 - 08:27

Guten Tag

Derzeit bin ich dabei einen Verein mit einer anderen Person zu Gründen. Dabei habe ich eine Aufgabe/Tätigkeit, die zum grössten Teil auch aus dem Ausland erledigt werden kann.
Und da ich demnächst auswandern und damit auch meine Aufenthaltsbewilligung C abgeben werde, sind meine Fragen:
Wie kann ich Zahlungen/Entschädigungen oder einen Lohn im Ausland für meine geleistete Arbeit vom gemeinsam gegründeten Verein beziehen?
Kann man als Schweizer Verein jemanden im Ausland anstellen?
Kann so eine Person überhaupt Mitglied sein?

Antworten
Webling 28. Juni 2021 - 14:42

Guten Tag Thomas

Vielen Dank für deine Nachricht. Aus vereinsrechtlicher Sicht ist das alles kein Problem. Bezüglich Sozialversicherungen/Steuern müsst ihr euch noch schlau machen, dazu wissen wir zu wenig.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Renate Molkenthin 27. Februar 2023 - 14:38

Guten Tag. Wir sind ein gemeinnütziger Sportverein.
Unsere Kassierein möchte jetzt als Bürokauffrau angestellt werden mit 100 Stunden im Monat und die Arbeit der Vorstandsmitglieder übernehmen.
Papier Angelegenheiten der Schriftführerin der Vorsitzenden, Listen erstellen und erarbeiten der anderen Mitglieder sodass sie dabei auf 100 Stunden kommt.
Die anderen Vorstandsmitglieder hätten dann keinerlei Arbeit mehr.
Ist das zulässig?

Antworten
Webling 28. Februar 2023 - 15:15

Guten Tag Renate

Vielen Dank für deine Frage. Grundsätzlich ist das zulässig, wenn der Verein das Geld ausgeben möchte und die anderen Vorstandsmitglieder mitmachen. Zu den Einzelheiten schaust du am besten bei den Kollegen der Stiftung fürs Ehrenamt und Engagement vorbei: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/dseerechtstipp/zahlungen-an-vereinsmitglieder/ .

Viele Grüsse
Laurenz
VereinsTiger / Webling

Antworten
Joachim Albrecht 16. März 2023 - 10:43

Hallo Zusammen, ich bin neu hier und möchte einen Verein gründen. Dazu habe ich eine Frage im Vorfeld? Können die noch zu suchenden Vereinsmitglieder einlagen bringen ( ca 5000,-) damit dann ein Vereinslokal gekauft werden kann, dass dann wirtschaftlich betrieben wird mit Angestellten usw.
Danke für die Antwort.
Gruss Joachim

Antworten
Webling 16. März 2023 - 13:08

Hallo Joachim

Vielen Dank für deine Nachricht. Was du hier beschreibst tönt eher nach einer GmbH und weniger nach einem Verein. Überleg dir nochmal ob der Verein die richtige Rechtsform ist.

Viele Grüsse
Laurenz
Webling

Antworten
Alexandra 28. September 2023 - 15:17

Guten Tag, der Präsident (tätig in der Politik) unseres Fachverbandes soll entschädigt werden. Gibt es Benchmarks, wie viel andere Vereine so bezahlen? Liebe Grüsse und merci

Antworten
Webling 2. Oktober 2023 - 10:25

Hallo Alexandra

Vielen Dank für deine Nachricht. Soweit ich weiss gibt es keine Benchmarks für Vereine, es gibt den statistischen Lohnrechner vom Bund: https://www.gate.bfs.admin.ch/salarium/public/index.html#/start .

Viele Grüsse
Laurenz / Webling

Antworten
Sean 3. Oktober 2023 - 00:04

Guten Tag,
wie hoch darf das Gehalt für den Vorstand sein ?
Wir kalkulieren gerade pro Person 3.500 netto für beide Vorstände… ist das erlaubt oder gibt es dort Grenze?

Antworten
Webling 3. Oktober 2023 - 08:29

Hallo Sean

Vielen Dank für deine Nachricht. Es gibt keine Grenze, das tönt je nach Arbeitsaufwand vernünftig. Problematisch ist vor allem, wenn der Vorstand sich selbst anstellt und dann einen sehr hohen Lohn bezieht, sich also aus der Vereinskasse quasi selber bedient.

Viele Grüsse
Laurenz / Webling

Antworten
Toni 25. Oktober 2023 - 11:52

Hallo, gibt es bei den Gehältern eine Grenze nach oben?
Wir überlegen einen neuen Verein zu gründen bei dem es im Monat zu viel Gewinn kommen könnte.
Wir würden einzelne oder alle 7 Gründungsmitglieder in ein Angestelltenverhältnis setzen.
Dabei jetzt die Frage ob es eine Grenze der Gehälter nach oben gibt, oder der Verein dann einfach das Geld zahlen kann, welches in den Vereinskassen ist. Egal ob dort jetzt für jeden Angestellten 1.000 oder 10.000 € zur Verfügung stünden.

LG

Antworten
Webling 25. Oktober 2023 - 12:20

Hallo Toni

Vielen Dank für deine Frage. In der Schweiz ist ein Verein in diesem Fall nicht mehr die richtige Gesellschaftsform. In Deutschland vermute ich, dass eine andere Gesellschaftsform besser geeignet ist. Vermutlich ist eine GmbH oder dergleichen besser geeignet.

Viele Grüsse
Laurenz / Webling

Antworten

Kommentar schreiben

Nächster Artikel lesen