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Den Revisionsbericht schreiben

von Webling
10 Kommentare

Der Revisor erstellt einen Bericht, nachdem er die Buchhaltung des Vereins geprüft hat.
Wir haben einen Beispielbericht zusammengestellt, du kannst den Bericht natürlich anpassen:



Revisionsbericht zuhanden der Mitgliederversammlung des Vereins ………

Als gewählte Revisoren haben wir die Jahresrechnung des Vereins ……… für das am 31. Dezember 2016 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.

Die Rechnung wurde aufgrund von Stichproben und Analysen geprüft. Bilanz und Erfolgsrechnung stimmen mit der Buchhaltung überein. Nach unserer Beurteilung entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnung den gesetzlichen und statutarischen Vorschriften.

Die Bilanzsumme der geprüften Jahresrechnung beträgt CHF ….. und der Gewinn/Verlust beträgt …. . Ausgangspunkt unserer Prüfung bildete die von der Vereinsversammlung genehmigte Bilanz per 31.12.2015.

Wir beantragen, der Vereinsversammlung die vorliegende Jahresrechnung 2016 zu genehmigen.


Den Revisionsbericht kannst du hier als Worddatei herunterladen.


Den Revisonsbericht hast du jetzt schnell erledigt.
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10 Kommentare

Bea 19. Februar 2020 - 20:18

Guten Tag

Wer lädt eigentlich zur Revision ein? Ist es der Kassier oder der Revisor.
Ich bin der Meinung, dass der Revisor zur Revision einladen soll.
Vor allem dann, wenn der Kassier erst im letzten Moment kurz vor der Versammlung die Buchhaltung fertig erstellt.
Von der Privatwirtschaft her kenne ich das so, dass der Treuhänder / Revisor zur Revision einlädt resp. einen Termin vorschlägt, so dass er genügend Zeit vor der Versammlung hat, um die Kasse / Buchhaltung exakt prüfen kann.

Freundliche Grüsse
Bea

Antworten
Webling 4. März 2020 - 09:59

Guten Tag Bea

Vielen Dank für deine Nachricht. Soweit ich weiss, ist nicht festgelegt, wer zur Revision einlädt. In der Praxis wird man sich absprechen müssen, da der Kassier wie erwähnt die Kasse fertigstellen muss.

Viele Grüsse
Webling

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Men Nett-Schmid 21. Februar 2020 - 15:13

Ok

Antworten
urspeter meyer 29. Dezember 2020 - 07:57

sehr nützlich für mich (pensioniert, Jurist) bei der Beratung von Vereinen
Besten Dank

Antworten
Dönz Jakob 11. April 2021 - 17:11

Wie geht man vor,wenn eine Jahresrechnumg von den Revisoren nicht genehmigt werden kann.

Antworten
Webling 27. April 2021 - 08:12

Guten Tag Jakob

Vielen Dank für deine Frage. Die Revisoren werden in diesem Fall Mängel gefunden haben. Zum Beispiel fehlen Belege, der Kontostand stimmt nicht, usw. In diesem Fall sollte der Kassier die Mängel beheben und dann kann man die Revision wiederholen.

Viele Grüsse
Webling

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Mike 25. Dezember 2021 - 09:41

Und wie ist vorzugehen, wenn gegen die Statuten verstossen wurde?

Antworten
Webling 14. Februar 2022 - 07:43

Hallo Mike

Sorry für die späte Antwort. Die Nachricht ist leider um Weihnachten untergegangen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, warum gegen Statuten verstossen wird. Die meisten Statutenverstösse sind ein Zeichen, dass die Statuten nicht mehr aktuell sind. Z.B. sagen die Statuten es gibt ein PräsidentIn und die Vereinsversammlung wählt ein Co-Präsidium. In diesen Fällen sollte man bei der nächsten GV die Statuten korrigieren.

Andere Verstösse passieren, weil jemand die Stauten nicht gelesen hat oder nicht präsent hat, dann sollte man entweder das Verhalten oder die Statuten (anpassen).

Und dann gibt es die bösen Fälle, dort wo es nicht harmlos ist. In diesem Fall sollte man sich rechtlichen Beistand holen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Ernst Lüthi 25. April 2023 - 10:40

Hallo zäme
In unserem Verein kann der Revisor aus gesundheitlichen Gründen die Jahresrechnung nicht mehr vor der MV revidieren. Kann man die Rechnung trotzdem genehmigen lassen, einfach unter Vorbehalt, dass der Revisor nachträglich eine entsprechende Empfehlung abgibt?
Oder muss man zuwarten und die Jahresrechnung an einer nächsten MV genehmigen lassen, wenn der Revisionsbericht vorliegt?
Freundliche Grüsse
Ernst

Antworten
Webling 2. Mai 2023 - 18:08

Hallo Ernst

Vielen Dank für deine Frage. Die saubere Lösung wäre, dass ihr die Genehmigung aufs nächste Jahr verschiebt oder einen anderen Revisor beizieht. Aber bei Vereinen gilt, dass normalerweise alle einverstanden sind und da gilt das Sprichtwort: „Wo kein Kläger, da kein Richter“.

Viele Grüsse
Laurenz
Webling

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