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Rechte und Pflichten vom Vereinsmitglied – Fokus «die Rechte»

von Stefan Del Fabro
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«Ich bin Vereinsmitglied. Aber ich darf an der GV nicht abstimmen. Warum?» Diese oder ähnliche Fragen erreichen uns oft. Über Rechte und Pflichten vom Vereinsmitglied handelt dieser Beitrag. Heute mit Fokus auf die Rechte. 

Die Rechte des Vereinsmitgliedes teilen sich in drei Gruppen auf

Die drei Rechte des Vereinsmitgliedes.

  1. Mitwirkungsrecht
  2. Benutzungsrecht/Vermögensrecht
  3. Schutzrecht

Mit (1) Mitwirkungsrecht ist das Wahlrecht gemeint. Beim (2) Benutzungsrecht (manchmal auch Vermögensrecht genannt) hat ein Vereinsmitglied zum Beispiel bei einem Sportverein das Recht, die Sportanlagen zu benützen. Das (3) Schutzrecht kommt dann zum Einsatz, wenn das Mitglied einen Vereinsbeschluss anfechten will. 

Warum ist das Mitwirkungsrecht das wichtigste Instrument?

Die Segler sind im Segelverein, Sängerinnen im Gesangsverein, Grüne Daumen im Gartenverein. So verbringt man freie Zeit mit Gleichgesinnten und wird gleichzeitig Mitglied eines Vereins. Dadurch erhält man automatisch ein wichtiges Mitwirkungsrecht: das Stimmrecht

«Grundsätzlich haben alle Mitglieder ein Stimmrecht.» Diesen Satz haben wir 2017 auf dieser Plattform publiziert. Nun folgt das grosse Aber: «Die Statuten können vorsehen, dass Passivmitglieder kein Stimmrecht an der Versammlung haben.» Die Eingangsfrage, warum «ich an der GV nicht abstimmen darf» ist damit beantwortet. Der Fragende kann nur Passivmitglied sein. Die Statuten haben das Stimmrecht für ihn ausgeschlossen.

Mitglieder «nur» Sympathisanten

Selbstverständlich können Statuten auch so formuliert sein, dass nur der Vorstand, nicht aber das normale Aktivmitglied ein Stimmrecht hat. User Max hat uns 2019 genau danach gefragt. Unsere Reaktion: «Wenn nur der Vorstand abstimmen soll, dann muss man die anderen Mitglieder eigentlich gar nicht in den Verein aufnehmen. Man könnte die Mitglieder auch als Sympathisanten führen.»

Wie ist es mit dem Stimmrecht von jugendlichen Mitgliedern?

Sportvereine sind vom Themenkomplex «Rechte und Pflichten vom Vereinsmitglied» besonders betroffen. Viele Kinder und Teenager betätigen sich sportlich in Vereinen. Unproblematisch ist es für das Ü18-Mitglied. In der Schweiz darf man ab 18 Jahren politisch mitbestimmen. Ergo auch auf Vereinsebene. 

Und die Jüngeren? Kinder werden in der Regel von den Eltern vertreten. Teenagern dürften eher selbst abstimmen. Um auf der sicheren Seite zu sein, regelst du auch das in den Statuten.

Benutzungsrecht/Vermögensrecht

So hochgestochen sich der Begriff «Vermögensrecht» anhört, so unspektakulär ist die praktische Umsetzung. Viele Vereine haben ein Clubhaus oder besitzen eine eigene Vereinsanlage. Mitgliedern stehen diese Einrichtungen oft kostenlos oder zu reduzierten Preisen zur Verfügung. Das Vermögensrecht wird darum auch simpel Benutzungsrecht genannt. 

Was definitiv nicht unter Vermögensrecht fällt, wäre die Ausschüttung von Dividenden. Ein Verein verfolgt in der Regel einen nichtkommerziellen Zweck.

Schutzrecht

Das Schutzrecht garantiert ein «rechtskonformes Vereinsleben». Das bedeutet zum Beispiel den Schutz des Vereinszwecks, den Schutz der Mitgliedschaft oder auch das sofortige Austrittsrecht eines jeden Mitglieds aus wichtigem Grund. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch regelt das in den Artikeln 74 und 75

Andere Länder – andere Regeln

Bist du und dein Verein in Deutschland tätig? Dann wirf auch noch einen Blick in unsere 4teilige Serie «Vereinshaftung in Deutschland»:

Rechte und Pflichten vom Vereinsmitglied ausserhalb der Schweiz? Wir haben das Land mit dem jeweiligen Direktlink unterlegt:

Rechte und Pflichten Vereinsvorstand

So viel zum Thema Rechte vom Vereinsmitglied. Für den Bereich «Vereinsvorstand» hat der Jurist Florian S. Jörg einen praktischen Text veröffentlich. Wir verlinken das Pdf «Aufgaben, Rechte und Pflichten des Vereinsvorstandes». 

Hast du Fragen zu den Rechten vom Vereinsmitglied? Wie ist das in deinem Verein geregelt? Lass uns mit deinem Kommentar teilhaben. Wir freuen uns auf deinen Beitrag. 

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