Home » Statuten für Vereine – worauf es ankommt

Statuten für Vereine – worauf es ankommt

von Stefan Del Fabro
2 Kommentare

Niemand schreibt sie gerne. Aber Statuten für Vereine (oder die Satzung) sind notwendig. In diesem Text findest du Links zu Vorlagen oder Musterstatuten. 

Warum die Statuten für Vereine schriftlich vorliegen müssen

Eine Vereinsidee zu haben ist das eine. Dann kommt die Kleinarbeit. So braucht es unter anderem Statuten. Denn:

  • Statuten sind die Basis eines Vereins. 
  • Statuten müssen an der Gründungsversammlung genehmigt werden.
  • jede Änderung kann nur von der Mitgliederversammlung abgenommen werden.
  • Statuten müssen schriftlich vorliegen.

Soweit die Grundlagen. Nur – wie schreibt sich das nun? Klick hier oder hier in Musterstatuten ein. Die Vorlagentexte kannst du gut übernehmen. 

Statuten verändern? 

Dein Verein existiert. Das Vereinsleben macht Spass. Nun wünscht ein Mitglied oder eine Gruppe eine Anpassung. Der Vorstand fragt sich: «Wie kann ein Verein seine Statuten verändern?» Eine häufig gestellte Frage. Die Antwort ist simpel: «Die Statuten eines Vereins werden von der Vereinsversammlung / Generalversammlung geändert.“

Und dann kommt das kleiner Gedruckte. „Um die Statuten gültig ändern zu können, muss die Statutenänderung als Traktandum in der Einladung zur GV aufgeführt werden. Wenn die GV der Statutenänderung zustimmt, werden die Statuten geändert.“

Mühselig – aber keine Raketenwissenschaft

Auch deine Statuten-Rakete hebt ab.

Du siehst, bis hierher möge das Erstellen oder Anpassen der Statuten für Vereine ein zweckmässiges Übel sein. Eine Raketenwissenschaft ist es aber nicht. Vielleicht gibt es in deinem Vorstand, deinem Verein sowieso jemand, der dies gerne tut. Jemand, der sich mit Verve in kniffelige Texte einliest und wie das fleissige Eichhörnchen nicht nur jeden Kommafehler findet. Sondern sich auch mit Hingabe um die rechtlichen und inhaltlichen Details kümmern mag. Doch, solche Leute gibt es. Frag ihn/sie. 

Und wie ist es rechtlich?

Die rechtliche Situation ist geregelt im Art. 65 Abs. 1 ZGB.  Kurz zusammengefasst steht da, «… es entscheidet die Vereinsversammlung über alle Angelegenheiten, die nicht anderen Organen übertragen wurden.“

Gemäss Art. 67 Abs. 3 ZGB muss ein Entscheid „vor der Versammlung angekündigt werden. Ansonsten kann der Beschluss darüber nicht gefasst werden.»

Übersicht über andere Regionen

Statuten für Vereine respektive die Satzung interessiert auch in anderen deutschsprachigen Regionen. Klick dich in dein Land, deine Region. Du findest jeweils am Ende des Kurztextes einen Link:

  • Deutschland „Der Verein führt den Namen „XY“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden…“ WEITERLESEN
  • Österreich „Die Statuten bilden die Grundlage der Organisation eines Vereins. Die Gestaltung der Organisation…“ WEITERLESEN
  • Liechtenstein „Unter dem Namen „XY“ besteht ein Verein gem. Art. 246 ff. im Sinne des PGR und der…“ WEITERLESEN
  • Spanien* „Die Vereinssatzung muss von den drei Gründungsmitgliedern unterschrieben werden…“ WEITERLESEN

Idee oder Frage? Schreib einen Kommentar.

Hast du Anmerkungen oder Vorschläge? Dann schreib uns einen Kommentar. Vielen Dank für dein Interesse. 

PS: Staunst du, dass wir Spanien in die obige Liste aufgenommen haben? Auf Mallorca gibt es einige deutschsprachige Vereine. Und damit meinen wir nicht die Partyclubs am Ballermann…

Lust auf weitere Vereinstipps? Trage deine E-Mail im Newsletter ein. Wir freuen uns auf dich. 

2 Kommentare

Kurt Albert Vitous 24. Februar 2024 - 11:27

Nun,ich hatte Probleme und war mit ein paar Dingen nicht einverstanden. So fühlte ich mich gemoppt von der 2. Und dann auch von der1. Vorstandsmitglied.
Ich wurde offen als Kassierer einstimmig gewählt. Danach ist die 2. Vorstand zurück getreten, sie sagte wegen mir siekönne nicht mit mir im Vorstand sein. Ok ich bot meinen Rücktritt an und wollte 2. Vorstand werden , da sagte mir der1 .Vorstand dasselbe . Also , so ne Vorstand schaft ist doch kein Wunschkonzert.?
Ich bin jetzt nix mehr und sehr deprimiert..
Eine Frau wollte sogar über meinen Ausschluss vom Chor abstimmen lassen..
Ist dasalles Rechtens oder sollte ich einen Anwalt aufsuchen.?
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Vitous

Antworten
Webling 26. März 2024 - 07:43

Hallo Kurt

Vielen Dank für deine Nachricht. Das ist eine schwierige Situation. In einem Verein sind alle freiwillig dabei und wenn einer nicht mit dem anderen Arbeiten will, dann ist das einfach so. Jeder darf die Freiheit so verbringen wie er will. Deshalb ist der Vorstand ein bisschen ein Wunschkonzert.

Mit dem Anwalt zerschlägst du nur mehr Geschirr. Aber es ist natürlich eine Möglichkeit, aber du wirst nachher im Chor sicher nicht mehr willkommen sein. Eine andere Möglichkeit wäre, das Gespräch zu suchen um zu verstehen, warum die Leute nicht mit dir zusammenarbeiten möchten und versuchen die Situation zu ändern.

Vermutlich ist das nicht die Antwort, die du dir erhofft hast, aber es ist die ehrlichste Antwort, die ich dir geben kann.

Viele Grüsse
Laurenz / Webling

Antworten

Kommentar schreiben

Nächster Artikel lesen