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Statuten für Vereine

Jeder Verein benötigt Statuten, um zu existieren. Statuten sind quasi das Gesetz des Vereins. Durch sie entsteht der Verein und wird zu einer juristischen Person. Wie in jedem guten Gesetz soll nur das wichtigste geregelt werden, aber keine wichtigen Sachen vergessen werden. Die Statuten für Vereine sind also die Basis des Vereinslebens.

Deine Fragen

Statuten müssen schriftlich vorliegen.

Was gehört in die Statuten für Vereine?

Wir haben einige Vorlagen gesucht und gefunden. Die Vorlagentexte kannst du gut übernehmen. Klick dich direkt ein:

Das sind gute Beispiele, um eigene Statuten für deinen Verein zu schreiben. Wichtig ist, dass folgende Dinge genannt sind: Name und Sitz. Zweck. Mittel. Mitglieder. Organe. Haftung. Auflösung. Inkrafttreten. Nachdem du die Statuten geschrieben hast, beginnt das Vereinsleben erst richtig.

Der Vereinszweck

Der Zweck umschreibt das Tätigkeitsgebiet eines Vereins. Jedes Mitglied soll sich mit dem Zweck des Vereins identifizieren können. Der Zweck eines Vereins soll offen formuliert werden. Häufig sind Ortsangaben wie „Im Gebiet der Stadt XY“ und ein Hinweis auf die Pflege der Kameradschaft unter den Mitgliedern.

Der Zweck eines Vereins könnte folgendermassen lauten: «Der FC Tralala bezweckt die Förderung des Fussballs in Tralala. Ein grosser Fokus gilt der der Nachwuchsförderungen sowie der Pflege der Kameradschaft und Geselligkeit unter den Mitgliedern.»

Der Vorstand

Die Organe eines Vereins heissen nicht Milz, Lunge und Herz. Sie heissen Vorstand und Generalversammlung. Der Vorstand erledigt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er organisiert das Vereinsleben und ist Ansprechpartner für Aussenstehende und Mitglieder. Ausserdem schliesst der Vorstand im Namen des Vereins Verträge ab und organisiert die Generalversammlung.

Die Generalversammlung

Die GV ist das Parlament des Vereins. Normalerweise sind alle Mitglieder zur GV (wahlweise auch Vereinsversammlung VV oder Hauptversammlung HV bezeichnet) eingeladen und können mitbestimmen. Die Generalversammlung hat in allen Belangen eines Vereins das letzte Wort. Sie kann die Statuten ändern und wählt den Vorstand. Ist in einem Verein nicht geregelt wer über eine Angelegenheit entscheiden kann, dann ist die GV zuständig – nicht verzagen, GV fragen.

Wer unterzeichnet Protokoll und Statuten?

An der Generalversammlung wir ein neuer Präsident gewählt. Nachher fragt man sich, wer muss das Protokoll unterschreiben? Der neue oder der alte Präsident?

Das Protokoll der Generalversammlung wird vom Protokollführer und dem Vorsitzenden der Versammlung unterzeichnet. Der Vorsitzende ist, wer die Versammlung geleitet hat.

Die Statuten werden von einem unterschriftsberechtigten Mitglied des Vorstands unterzeichnet. Sind nur zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam unterschriftsberechtigt, müssen zwei Vorstandsmitglieder unterzeichnen. Zusätzlich zur Unterschrift muss auf den Statuten ein Genehmigungsdatum angegeben werden. Das Datum der betreffenden Generalversammlung ist das Genehmigung-Datum.

Aufnahme und Austritt von Mitgliedern

Die Statuten sollen regeln, wie neue Mitglieder aufgenommen werden und wie Mitglieder austreten können. Es ist sinnvoll den Vorstand über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheiden zu lassen.
Auch für den schlimmsten Fall, also dass Mitglieder ausgeschlossen werden müssen, sollten die Statuten eine Regelung bereit haben. Darüber entscheidet üblicherweise die Generalversammlung.

Auflösung des Vereins

Wir wünschen deinem Verein ein langes Bestehen mit vielen Mitgliedern, allerdings sollten Statuten auch die Auflösung des Vereins regeln. Mindestens sollte geregelt werden wie viele Mitglieder notwendig sind, um den Verein aufzulösen. Ebenso sollte klar sein, was mit dem Vereinsvermögen nach der Auflösung geschieht.

Wer darf Statuten verändern? 

Das Vereinsleben macht Spass. Nun wünscht ein Mitglied oder eine Gruppe eine Anpassung der Statuten. Die Statuten eines Vereins werden von der Vereinsversammlung / Generalversammlung geändert.

Rechtlich ist die Situation geregelt im Art. 65 Abs. 1 ZGB.  Da steht: «… es entscheidet die Vereinsversammlung über alle Angelegenheiten, die nicht anderen Organen übertragen wurden.“ Gemäss Art. 67 Abs. 3 ZGB muss ein Entscheid „vor der Versammlung angekündigt werden. Ansonsten kann der Beschluss darüber nicht gefasst werden.»

Erkenntnis: Um die Statuten gültig ändern zu können, muss die Statutenänderung als Traktandum in der Einladung zur GV aufgeführt werden. Wenn die GV der Statutenänderung zustimmt, werden die Statuten geändert.

Übersicht über andere Regionen

Statuten für Vereine interessiert auch in anderen deutschsprachigen Regionen. Du findest jeweils am Ende des Kurztextes einen Link:

Deutschland „Der Verein führt den Namen „XY“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden…“ WEITERLESEN

Österreich „Die Statuten bilden die Grundlage der Organisation eines Vereins. Die Gestaltung der Organisation…“ WEITERLESEN

Liechtenstein „Unter dem Namen „XY“ besteht ein Verein gem. Art. 246 ff. im Sinne des PGR und der…“ WEITERLESEN

Summary Statuten für Vereine

  • Statuten müssen an der Gründungsversammlung genehmigt werden.
  • jede Änderung kann nur von der Mitgliederversammlung abgenommen werden.
  • Statuten müssen schriftlich vorliegen

Welche Inputs hast du für die Statuten?

Hast du Anmerkungen oder Vorschläge zum Thema Statuten für Vereine? Dann schreib uns einen Kommentar. Vielen Dank für dein Interesse. 

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