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Wie macht man eine Revision?

von Webling
64 Kommentare
Der Kassier sieht der Revision meist mit ängstlichen Augen entgegen. Dies muss nicht sein. Wenn die Buchhaltung gut vorbereitet ist, wird aus der gefürchteten Revision eine kameradschaftliche Kontrolle bei einem guten Glas Wein.
 
Der Revisor sollte kontrollieren:
 
1. Anfangsstand der Buchhaltung
2. Aktueller Stand von Kasse und Bankkonten
3. Belege stichprobenweise kontrollieren
4. Stichprobenweise: wurde richtig zusammengezählt
5. In der Doppelten Buchhaltung: Stimmt Gewinn in Erfolgsrechnung und Bilanz überein.
6. Geht es dem Verein finanziell gut
 
1. Anfangsstand der Buchhaltung
In der Buchhaltung muss der Anfangsstand der Bilanz genau dem Stand des letzten Jahres entsprechen. Wenn die Kasse Ende 2016 genau 364.00 enthält, muss die Kasse zu Beginn 2017 genau 364.00 enthalten. Das gleiche gilt für alle Bilanzkonten. Der Kassier sollte den Abschluss des Vorjahres bereit halten.
 
2. Schlussstand von Kasse und Bankkonten
Der Schlusstand in der Buchhaltung muss mit dem Kontoauszug übereinstimmen. Steht das Bankkonto Ende 2016 auf genau 8623.40, muss das Bankkonto in der Buchhaltung ebenfalls den Stand von 8623.40 haben. Das gleiche gilt für die Kasse. Ganz einfach, wird leider nicht immer so gemacht.
 
3. Belege stichprobenweise kontrollieren
Belege sind für die Buchhaltung ungemein wichtig. Der Buchhalter pflegt zu sagen „Keine Buchung ohne Beleg“. Ein strenger Revisor wird darauf beharren und hat die reine Lehre der Buchhaltung auf seiner Seite. Im normalen Vereinsumfeld benötigt man für jede Buchungen einen Beleg, soweit es Sinn macht. Ein Beleg kann vieles sein:
– Eine Rechnung
– Eine Quittung vom Detailhändler
– Ein Bahnbillet
– Eine handgeschriebene Quittung vom Vereinskollegen
– Eine ausgedrucktes E-Mail einer Bestellbestätigung
– Ein selbst ausgefülltes Blatt Papier (Eigenbeleg, nur falls es wirklich nicht anders geht)
– und vieles mehr
 
Wenn man Geld bezahlt, bekommt man fast immer einen Beleg. Wenn nicht, kann man einen verlangen. Ein handgeschriebenes Stück Papier mit dem Text „200.- für XYZ dankend erhalten.“ und der Unterschrift des Empfängers genügt.
 
Der Kassier soll Spesen nur auszahlen, wenn er einen Beleg bekommt. Falls dies nicht gemacht wurde, sollte man im nächsten Jahr damit beginnen.
 
Der Revisor wird in die Buchhaltung schauen und für einige Buchungen die Belege sehen wollen. Nachher die Belege anschauen und die Buchungen dazu sehen wollen. Alle Belege zu kontrollieren wäre übertrieben, meistens genügen Stichproben.
 
4. Stichprobenweise: wurde richtig zusammengezählt
In den Konten werden die Buchungen aufaddiert, der Revisor kontrolliert stichprobenweise ob richtig gerechnet wurde.

5. In der Doppelten Buchhaltung: Stimmt Gewinn in Erfolgsrechnung und Bilanz überein.
In der doppelten Buchhaltung erscheint der Gewinn in der Erfolgsrechnung (Aufwand und Ertrag) und in der Bilanz (Aktiv und Passiv). Der Gewinn muss in beiden Fällen gleich sein. Sonst stimmt die Eröffnungsbilanz nicht oder es wurde falsch gerechnet.

6. Geht es dem Verein finanziell gut
Der Revisor erstellt einen kurzen Bericht für die Mitgliederversammlung. Er berichtet ob die Buchhaltung gut geführt ist, und ob es wichtige Sachen gibt, welche die Mitgliederversammlung wissen muss. Dazu gehört, ob der Verein finanziell gesund ist, oder ob eine Überschuldung und Konkurs drohen, ob das Vermögen deutlich schrumpft usw.
Dies ist ein Teil, bei dem der Buchhalter nicht viel beeinflussen kann. Der Buchhalter verbucht nur, was ausgegeben wird.
Ein finanziell gesunder Verein hat viel Geld auf dem Bankkonto, wenig Schulden und gibt weniger aus als er einnimmt.
Warnzeichen sind zum Beispiel:
– Hohe Debitoren, die zeigen, dass Rechnungen / Mahnungen nicht oder nicht rechtzeitig versendet wurden
– Wenig Geld auf dem Bankkonto, deutlich gesunkener Kontostand
– Sehr hohe Ausgaben und tiefe Einnahmen
– Stark gewachsene Werte in der Bilanz (mehr Aktiven und mehr Passiven)
Natürlich kann all dies auch in einem gesunden Verein vorkommen. Man sollte die Sache jedoch genauer anschauen, falls eines dieser Warnzeichen auftritt oder die Buchhaltung andere Auffälligkeiten aufweist.
Dies sieht nach viel aus, bei einer gut geführten Buchhaltung ist es jedoch schnell vorbei und man kann zum gemütlichen Teil übergehen.

Diese Revision ist ein gutes Stück Arbeiten, wenn sie erledigt ist, kannst du dich wieder deinem Verein widmen. Deshalb haben wir regelmässig Tipps für dich, wie du deine Vereinsarbeit verbessern kannst.Trage deine E-Mail im Vereins-Newsletter ein. 

64 Kommentare

Sylvia Reber 18. September 2019 - 18:34

Vielen Dank für diesen ausführlichen Beitrag. Eine Frage: müssen die Belege unbedingt in Papierform vorlieren oder genügen diese auch digital (Scans, Fotos)?
Danke für die Information und beste Grüsse.

Antworten
Webling 20. September 2019 - 08:28

Guten Tag Sylvia

Vielen Dank für deine Frage. Früher mussten die Belege noch in Papierform aufbewahrt werden, ich bin mir nicht ganz sicher ob das inzwischen geändert hat. Wir sind keine Spezialisten für Buchführungsrecht. Das einfachste ist wohl, die Belege digital zu verwalten und die Papierbelege abzulegen, damit du die Papierbelege vorweisen kannst, wenn es notwendig sein sollte. Im Tagesgeschäft ist es wohl einfacher die digitalen Belege zu verwenden.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Revisor Bruno 26. September 2019 - 16:20

Guten Tag

Unsere Vereinsverwaltung will den unterzeichneten Revisorenbericht vor der Einladung zur Versammlung haben. Bisher hatte ich den Revisorenbericht an der Versammlung vorgelesen, die Rechnung zur Annahme empfohlen und nach der Abstimmung den unterschriebenen Bericht der Verwaltung übergeben.
Frage: Habe ich bisher falsch gehandelt? Muss ich den Revisorenbericht tatsächlich vorzeitig der Verwaltung übergeben?
Für eine kompetente Auskunft wäre ich dankbar!
Beste Grüsse vom Revisor

Antworten
Webling 1. Oktober 2019 - 08:33

Guten Tag Bruno

Vielen Dank für deine Frage, soweit ich weiss, ist weder das eine Vorgehen falsch. Für die Verwaltung ist es nützlich den Revisorenbericht vor der Versammlung zu kennen um an der Versammlung keine Überraschungen zu erleben. Daher wird die Verwaltung den Bericht vorher sehen wollen. Fraglich wird es erst, wenn die Verwaltung den Bericht vor der Versammlung noch abändern möchte.

Viele Grüsse
Webling

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Rossi Sauro 4. November 2019 - 09:51

Guten Tag
Es geht um die jährliche Kassarevision unseres Blutspender-Verein: Sollte der Vereinsvorsteher auch dabei sein?
Besten Dank für deine Antwort.
S.R.

Antworten
Webling 6. Dezember 2019 - 10:16

Guten Tag Sauro

Vielen Dank für die Frage. Der Vereinsvorsteher muss nicht zwingend dabei sein, wenn die Beteiligten das wollen, ist es jedoch kein Problem.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Luisa Sahner 1. Dezember 2019 - 12:51

Guten 1. Adventssonntag

Muss der Revisor Vereinsmitglied sein? (Der Verein ist nicht revisionspflichtig, macht aber eine Revision)

Lieben Dank für die sehr geschätzte Antwort.
Freundliche Grüsse
Luisa

Antworten
Webling 6. Dezember 2019 - 10:34

Guten Tag Luisa

Vielen Dank für deine Frage. Der Revisor muss nicht Vereinsmitglied sein.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Coupy 4. Februar 2020 - 04:55

Darf ein Vorstandsmitglied gleichzeitig auch Revisor sein, falls es niemand anderen gibt ? Es sind ja immer 2 Personen.

Antworten
Webling 4. März 2020 - 12:41

Guten Tag Coupy

Vielen Dank für deine Frage. Eine der wichtigsten Eigenschaften eines Revisors ist die Unabhängigkeit, daher ist es nicht ratsam, dass man einen Revisor aus dem Vorstand nimmt.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Rica 11. Februar 2020 - 14:41

Guten Abend
Kann ich als Kassenführerin die Revisorinnen zur Revision einladen, wenn ich mit dem Abschluss fertig bin oder muss ich damit warten bis der GV-Termin vorliegt, wie eine der Revisorinnen meint?
Für mich ist eine frühe Revision besser, weil ich das Jahr dann auch in meinem Kopf abschliessen kann. Danke für Ihre Antwort.

Antworten
Webling 4. März 2020 - 14:24

Guten Tag Rica

Vielen Dank für deine Frage. Dafür gibt es keine feste Regel, je früher das erledigt ist, desto besser. Dann hat man noch eher im Kopf worum es geht und der Abschluss wird nicht besser, wenn er ein paar Wochen oder Monate rumliegt.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Ruedi 21. Februar 2020 - 12:28

Prüfung der Statuten und ob der Verein wie dort steht, eingetragen und gemeinnützig ist: Geht das die Revision was an?

Antworten
Webling 4. März 2020 - 10:09

Guten Tag Ruedi

Vielen Dank für deine Frage. Normalerweise schaut die Revision die Rechnung an. Wenn der Verein nicht gemeinnützig wäre, dann hätte dies bei vielen Vereinen steuerliche Folgen (z.B. Abziehbarkeit von Spenden). In diesem Fall wäre es erforderlich, wenn die Revision die GV aufmerksam macht, dass es da ein Problem gibt.
Dies wird jedoch meist nicht explizit überprüft.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Manuela 26. Februar 2020 - 13:10

Guten Tag

Braucht es für einen einfachen kleinen Verein zwei Revisoren oder würde auch Einer genügen?

Besten Dank für die Antwort und freundliche Grüsse
Manuela

Antworten
Webling 4. März 2020 - 12:29

Guten Tag Manuela

Vielen Dank für deine Frage. Es kommt bei Vereinen beides vor, ein Revisor oder zwei. Dies ist oft auch von der Verfügbarkeit von Kandidaten für die Revision abhängig.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Küng Arthur 3. März 2020 - 09:52

Guten Tag Webling

Ist es richtig, dass der Kassier den Revisionsbericht auch unterschreibt ???

Herzlichen Dank und Gruss
Arthur

Antworten
Webling 4. März 2020 - 13:41

Guten Tag Arthur

Vielen Dank für deine Frage. In erster Linie sollte der Revisor den Revisionsbericht unterschreiben. Der Kassier kann den Revisionsbericht auch unterschreiben, als Zeichen dass er damit einverstanden ist.

Viele Grüsse Webling

Antworten
Merk 4. März 2020 - 10:31

Welche Fristen müssen oder sollten eingehalten werden für:
– Die Abnahme der Rechnung durch den Vorstand
– Die Zustellung der Rechnung an die Revisoren
– Die Zustellung des Revisionsberichts an den Vorstand
– Die Zustellung der Unterlagen mit der abgenommenen Rechnung an die Mitgliedschaft.
Diese Themen machen immer wieder Probleme und sollten, wenn nicht gesetzlich oder in den Statuten geregelt, wenigstens vernunftgemäss zur Wahrung von genügender Reaktionszeit in Empfehlungen vorhanden sein.

Antworten
Webling 4. März 2020 - 13:40

Guten Tag Merk

Vielen Dank für deine Frage. Die Fristen sind soweit ich weiss nicht gesetzlich geregelt und es ist an jedem Verein, solche Fristen in den Statuten zu definieren, wenn nötig. Häufig genügt es auch, wenn man sich frühzeitig abspricht und organisiert.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Kolly 5. März 2020 - 12:28

Wenn die Rechnung wegen unklaren ausstehenden AHV Beiträgen nicht zur Annahme empfohlen wird. Was passiert wenn die Rechnung abgelehnt wird? Muss eine Geschäftsprüfung im Voraus beantragt werden?

Antworten
Webling 9. März 2020 - 09:52

Guten Tag Kolly

Vielen Dank für deine Frage. Wenn eine Rechnung abgelehnt wird, wird sie meistens wegen einem oder mehrere Mängel abgelehnt. Diese müssen dann korrigiert werden, dass die Rechnung als ordnungsgemäss angenommen werden kann. In diesem Fall müsste man klären, wie hoch die AHV Beiträge genau sind und dann dürfte die Rechnung wohl Annahmefähig sein.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Hans-Ruedi Schmutz 19. April 2020 - 13:37

Unser Verein hat statutengemäss 2 Revisoren. Nun ist einer verstorben. Kann der verbleibende Revisor allein die Revision machen?

Mit Dank und Gruss
Hans-Ruedi Schmutz

Antworten
Webling 27. April 2020 - 06:57

Guten Tag Hans-Ruedi

Vielen Dank für deine Frage. Häufig haben Vereine 2 Revisoren, damit diese die Revision machen können, wenn einer ausfällt. In diesem Fall würde ich durch den einen Revisor die Rechnung abnehmen lassen und bei der nächsten Versammlung schauen, dass es wieder 2 Revisoren gibt.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Doris Feigenwinter 5. Mai 2020 - 19:11

Hallo
Müssen die beiden Revisoren doe Rechnung zusammen revidieren?
Herzlichen Dank im voraus!
Doris

Antworten
Webling 25. Mai 2020 - 12:30

Guten Tag Doris

Vielen Dank für deine Frage. Es ist nicht zwingen, dass beide Revisoren die Rechnung gleichzeitig revidieren. Sie können dies auch z.B. an verschiedenen Daten machen, wenn kein gemeinsamer Termin gefunden wird.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Anna 21. Mai 2020 - 12:43

Guten Tag
Herzlichen Dank für die gute Anleitung!

Ich stehe gerade etwas an. Und zwar kam es bei dem Verein, für den ich die Revisionsarbeit machen soll, öfters vor, dass ein Vorstandsmitglied Rechnungen bezahlte, und dies späer vom Verein zurückbezahlt bekommen hat. Auch wenn es aus den Originalrechnungen ersichtlich ist, dass es stimmt, sollte das Vorstandsmitglied nicht dem Verein eine Rechnung stellen über den vorgeschossenen Betrag, als Bestätigung, dass die Originalrechnung bezahlt wurde?

Herzlichen Dank!

Antworten
Webling 27. Mai 2020 - 06:25

Guten Tag Anna

Vielen Dank für deine Nachricht. Es ist in Vereinen üblich, dass das Vorstandsmitglied die Rechnungen bezahlt und dann den Betrag zurückerstattet bekommt. Dabei wird auf dem Beleg oft vermerkt, wer den Betrag bezahlt hat. Dass das Vorstandsmitglied eine separate Rechnung stellt, ist meines Wissens unnötige Bürokratie.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Sylvia Näf 7. August 2020 - 19:41

Guten Tag, wie geht man vor wenn einer der zwei gewählten Revisoren nicht verfügbar ist.(Ausland) Reicht es wenn eine Person revidiert ? ( kleiner Verein)
Vielen Dank für eine Antwort.

Antworten
Webling 18. August 2020 - 14:19

Guten Tag Sylvia

Vielen Dank für deine Frage. Wenn die Statuten nichts anderes vorsehen, dann sollte dies kein Problem sein. Falls es häufiger vorkommt, würde es sich anbieten, zusätzlich einen Ersatzrevisor zu wählen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Bruno Häusermann 20. August 2020 - 09:23

Guten Tag
Ich habe eine Frage Betreff Revisorenbericht bei Auflösung eines Vereines.
An der letzten GV im März wurde beschlossen den Verein aufzulösen. Der Verein wird nun auf Ende August definitiv aufgelöst. Die ausstehenden Rechnungen wurden noch bezahlt und es besteht noch ein Restguthaben, welches an einen übergeordneten Verband überwiesen wird.
Ich nehme an, dass die Revisoren die Rechnungen trotzdem noch prüfen und einen Bericht erstellen müssen.
Muss ein im Bericht speziell etwas erwähnt werden?

Antworten
Webling 4. September 2020 - 14:42

Guten Tag Bruno

Vielen Dank für deine Frage. Wie du sagst, sollte die Rechnung normal geprüft werden und im Bericht ist natürlich zu erwähnen, dass der Verein aufgelöst wurde und dass das Restvermögen dem übergeordneten Verband überwiesen wurde. Damit der finanzielle Schluss des Vereins ordentlich dokumentiert wurde.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Revisorin 14. September 2020 - 07:13

Guten Tag

Welche Gründe gibt es, dass die Bilanz/ER des Vorjahres nach der Revision verändert werden darf?

Vielen Dank für deine Antwort!

Antworten
Webling 23. September 2020 - 07:13

Guten Tag

Vielen Dank für deine Nachricht. Wenn etwas falsch ist und die Jahresrechnung wurde noch nicht genehmigt, dann halte ich es für vertretbar, wenn man noch kleine und einfache Änderungen wie z.B. Rechenfehler korrigieren, macht. Grössere Änderungen sollte man mit den Revisoren absprechen, da dies dann nicht mehr die Jahresrechnung ist, die revidiert wurde.

Herzliche Grüsse
Webling

Antworten
Peter Haag 27. September 2020 - 15:49

Wenn ein Mann Präsident ist, kann seine Frau als Revisorin eingesetzt werden. Oder nach anders: Wenn der Präsident in partnerschaftlicher Gemeinschaft lebt, kann sein Partner Revisor werden?
Herzliche Grüsse

Antworten
Webling 1. Oktober 2020 - 07:03

Guten Tag Peter

Vielen Dank für deine Nachricht. Im Idealfall ist die Revisorin nicht im Vorstand und auch kein Familienmitglied eines Vorstands. Dann ist die Revisorin wirklich unabhängig und vertrauenswürdiger. Bei Vereinen gibt es jedoch häufig Personalprobleme, so dass ein Familienmitglied als Revisorin immernoch besser ist als keine Revision.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Dieter 24. Januar 2021 - 14:17

Guten Tag,
wir möchten eine Geschäftsordnung für Revisoren erstellen. Gibt es dafür eine rechtliche Regelung oder Vorlage an die man sich orientieren kann.
Viele Grüße

Antworten
Webling 1. Februar 2021 - 14:09

Guten Tag Dieter

Vielen Dank für deine Frage. Leider ist uns keine solche bekannt. Je nach Branche/Art der Revision sind diese wohl unterschiedlich. Für Vereine ist die Liste oben sicher ein Ausgangspunkt, für ein formelleres Dokument würde ich bei einem Treuhänder anfragen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
François Ryffel 14. März 2021 - 10:45

Guten Tag
Was muss in einem Revisionsbericht für einen Verein (gemeinnützig) alles stehen?
Sind allenfalls Beilagen anzufügen?
Ich spreche von den MUSS-Kriterien

Antworten
Webling 28. Juni 2021 - 13:07

Guten Tag Francois

Vielen Dank für deine Nachricht und ich bitte um Entschuldigung für die späte Antwort. Bei normalen Vereinen ist eine Revision nicht Pflicht, daher gibt es keine zwingende Liste. Bei einem gemeinnützigen Verein lohnt es sich sicher einen Blick auf die Mittelverwendung zu werfen um zu schauen ob das Geld dem Zweck zugute kommt.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Fretz Christian 13. Juni 2021 - 07:04

In unserem Schützenverein hatten wir vor 15 Jahren beschlossen, eine automatische Trefferanzeige anzuschaffen, die von einem privaten Sponsor (vor)finanziert wurde. Im Unterschied zu dem, was bei der Abstimmung zur Anschaffung der Anlage informiert wurde, hat sich nun herausgestellt, dass der Verein nicht nur 32’000, sondern über 60’000 Fr. selbst zu tragen habe. Die Differenz muss daher herrühren, dass der Präsident (übrigens auch der geheimnisvolle Sponsor war) es verlauert hatte, den Kostenvoranschlag beim Sport Toto rechtzeitig einzugeben und der Verein deshalb keinen roten Rappen erhielt.
Nun meine Frage: Ein Revisor wusste von Anfang an, was Sache ist und hatte es unterlassen, den Verein zu orientieren, dass seine Schuld was diese Anlage betrifft nun doppelt so hoch ausfällt als ursprünglich geplant. Ein kleiner Teil wurde in der Jahresrechnung 2014 gebucht wo auch keine spezielle Anmerkung diesbezüglich gemacht wurde und in den Rechnungen 2018 und 2019 wurde nochmals eine zusätzliche Schuld von ungefähr 50’000 Fr. verbucht. Kommt noch dazu, dass diese Verbuchung durch den Präsidenten selber vorgenommen wurde, ohne vorherige Absprache mit dem Vorstand, weil dieser seit 2018 die Kasse selber führt. Nach dem Rücktritt unserer Kassierin den Kassenwart selbst übernommen hatte. Warum er noch keinen neuen Kassenwart gefunden hatte, liegt wohl auf der Hand, denn er hatte ja jetzt die Gelegenheit, die den Mitgliedern vorenthaltenen Fakten in eigener Regie „auf Vordermann“ zu bringen.

War es die Pflicht, des Revisors, die Mitglieder im Revisorenbericht darauf aufmerksam zu machen, dass die Schuld des Vereins effektiv höher ist als in den Jahresrechnungen vor 2018 aufgeführt?

Kann die Hauptversammlung beantragen, dass die früheren Jahresrechnungen welche vom Verein in Unkenntnis der tatsächlichen Sachlage jeweils abgenommen wurden, nochmals, diesmal vielleich durch eine professionelle Revisionsstelle geprüft werden sollen?
Kann der Präsident, der ja der private Vorfinanzierer der Anlage war und es versäumt hatte einen Sporttoto-Beitrag von ca 30’000 Fr. einzugeben für seinen Faux-pas zur Verantwortung herangezogen werden…..Schliesslich hat er ja einen Teil seines vorfinanzierten Geldes in den Sand gesetzt und will dieses Geld mehr als 10 Jahre später vom Verein wieder zurückverlangen.
Beste Grüsse Christian

Antworten
Webling 28. Juni 2021 - 14:39

Guten Tag Christian

Vielen Dank für deine Frage. Das ist eine sehr unschöne Geschichte. Wer genau schuld ist, kann ich nicht sagen. Auch nicht wer für welchen Betrag geradestehen muss. Da das ganze schon länger her ist, kommt auch Verjährung ins Spiel, was das ganze nicht einfacher macht. Da es auch um eine schöne Stange Geld geht, könnte es sich lohnen, rechtlichen Beistand zu suchen. Ich würde an der Hauptversammlung beantragen einen Anwalt mit der Abklärung des Falles zu beauftragen (wenn du das privat machst, bleibst du evtl auf den Kosten sitzen). Eventuell wird der Präsident dann plötzlich gesprächsbereit.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Sabine Zeltner 13. Juni 2021 - 07:45

Guten Tag,
ist es erlaubt, dass die Kassierin bei der Revision nicht anwesend ist und von der Präsidentin vertreten wird? Wenn ja, bei welchen Umständen? Herzlichen Dank für die Antwort.

Antworten
Webling 28. Juni 2021 - 14:40

Guten Tag Sabine

Vielen Dank für deine Frage. Wenn die Unterlagen alle gut geführt sind und der Präsident alle Fragen der Revisoren beantworten kann, dann muss die Kassierin meiner Meinung nach nicht anwesend sein. Wenn nicht, muss die Kassierin eben die Antworten nachliefern.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Frédéric Ch. Währen 30. August 2021 - 10:37

Guten Tag
Dürfen Ehepaare als Revisions-Stelle
amtieren?
Besten Dank und freundliche Grüsse
Federico

Antworten
Webling 4. Oktober 2021 - 11:45

Hallo Frédéric

Vielen Dank für die Frage. Grundsätzlich ist dies zulässig, wenn der Ehepartner die Kasse des anderen Ehepartners revidiert, würde ich schauen dass noch ein Dritter darüberschaut. Ansonsten gibt es zumindest den Anschein von Befangenheit und womöglich wird nicht alles so genau kontrolliert um den Ehefrieden zu wahren.

Viele Grüsse
Laurenz
Webling

Antworten
Thomas Egli 18. Oktober 2021 - 21:21

Hallo
Unsere Revisoren haben eine Bericht zuhanden des Vorstands verfasst, in welchem sie Empfehlungen zur Finanzverwendung machen, sowie Einsicht in Baurechtsverträge und Versicherungen möchten. Dürfen Sie das überhaupt. Sind sie dem Vorstand gegenüber überhaupt weisungsbefugt oder können Sie Empfehlungen machen, welche wir beherzigen oder einfach zur Kenntnis nehmen. Ist die Aufgabe des Revisors nicht einfach, die Kasse zu kontrollieren. Sie sind ja keine Geschäftsprüfungskommission.

Danke für die geschätzte Rückmeldung. Thomas

Antworten
Webling 19. Oktober 2021 - 07:04

Hallo Thomas

Es gibt keine fixe Definition der Revision für Vereine, deshalb macht dies jeder Verein anders. Die Revisoren bei eurem Verein ist wohl eher auf der gründlichen Seite. Dies muss nicht schlecht sein.
Die Aufgabe der Revision ist, die Kasse zu kontrollieren, aber auch die GV auf allfällige Probleme bei den Finanzen und mögliche Risiken aufmerksam zu machen. Wie gesagt, dies wird bei verschiedenen Verein unterschiedlich gehandhabt.

Als Vorstand würde ich zuerst zur Kenntnis nehmen, dass ein gewisses Misstrauen der Revision gegenüber dem Vorstand besteht. Als erstes würde ich mit den Revisoren das Gespräch suchen um zu verstehen, woher dieses Misstrauen kommt. Eventuell lassen sich die Bedenken rasch ausräumen. Wenn dies nicht funktioniert, würde ich als Vorstand die Empfehlungen nochmals eingehend prüfen und eine Stellungnahme des Vorstands dazu verfassen. Anschliessend solltet ihr der GV verschiedene Optionen geben, dass sie eingehende Prüfungen veranlasst, oder die Sache ohne weitere Nachforschungen erledigt.

Wenn die GV die Empfehlungen der Revision unterstützt, kommt dies früher oder später sowieso wieder auf. Wenn nicht, dann ist die Sache erledigt.

Viele Grüsse
Laurenz
Webling

Antworten
stefan 25. Februar 2022 - 15:16

Hallo
Was soll ich tun, wenn ich als Revisor feststelle, dass in der Kasse einen Fehlbetrag von 290 CHF ist (ca 5%). Es liegt offensichtlich kein Mutwilligkeit vor. Es wurde offen präsentiert und der Fehlbetrag kann nicht erklärt werden. Wird das korrigiert und als Fehlbetrag ausgewiesen und der Versammlung zur Genehmigung vorgeschlagen? Kann mir da jemand helfen.
Danke Stefan

Antworten
Webling 2. März 2022 - 06:28

Hallo Stefan

Vielen Dank für deine Frage. Ich würde den Fehlbetrag transparent ausweisen und beim Bericht der Versammlung sagen, dass das so ist. Bei der Vereinsarbeit sind ja Laien am Werk und nicht immer läuft alles perfekt. Deshalb solltest du mit dem Kassier schauen, wie man einen solchen Fehlbetrag in Zukunft vermeiden kann. Eine radikale Lösung wäre, die Kasse ganz abzuschaffen und alles übers Konto laufen zu lassen.

Viele Grüsse
Laurenz / Webling

Antworten
Walter 27. April 2022 - 10:18

Lieber Laurenz
Was passiert, wenn es der Rechnungsführer nicht schafft, eine transparente und korrekte Kontoführung, Erfolgsrechnung und Bilanz zu präsentieren, zu der die Revisoren ja sagen könnten und die im Nachgang an die Hauptversammlung dann doch genehmigt werden könnte?

Antworten
Stefan Del Fabro 27. April 2022 - 16:17

Lieber Walter
Merci für Deine Frage. Das scheint uns eher ein menschliches, denn ein rechtliches Problem. Bestimmt hilft es, das Gespräch mit dem Rechnungsführer zu suchen. Dahinter steckt kaum böse Absicht. Darum sucht eine Lösung vor der Hauptversammlung.
Liebe Grüsse, Stefan

Antworten
Markus 31. Mai 2022 - 13:14

Bei wem müssen sich die Revisorinnen/Revisor bei nicht erscheinen an der GV abmelden.
Wenn ein Revisor nicht zur Revision kommen kann, darf er alle Unterlagen mit nach Hause nehmen und dort studieren.

Antworten
Webling 2. Juni 2022 - 07:54

Hallo Markus

Vielen Dank für deine Frage. So genau ist die Revision nicht geregelt. Die Revisoren müssen sich normal beim Vorstand abmelden, wenn sie nicht an die GV kommen. Natürlich wäre es nett, wenn sie das dem Kassier auch mitteilen. So weiss der Kassier was auf ihn zukommt.

Normalerweise ist es hilfreich, wenn der Kassier bei der Revision dabei ist, damit er Fragen des Revisors gleich beantworten kann. Aber es ist auch möglich, dass der Revisor die Unterlagen selbständig studiert.

Viele Grüsse
Laurenz
Webling

Antworten
Markus 31. Mai 2022 - 13:20

Darf ich die Buchhaltungsunterlagen für den Revisor vor die Haustüre legen, falls ich dringend weg musste

Antworten
Webling 2. Juni 2022 - 07:55

Hallo zum zweiten

Solange die Unterlagen geschützt sind und sie nicht abhanden kommen, sollte das kein Problem sein. Dumm ist es allerdings, wenn die gesamte Buchhaltung des Vereins auf diese Art verloren geht.

Viele Grüsse
Laurenz
Webling

Antworten
Heinz 28. November 2022 - 07:07

Hallo und guten Tag,
Wir haben einen Buchhalter und einen Stellvertreter, beide mit Zugriff auf die Vereinskonten. Nun möchte der Stellvertreter auch das Amt des Revisors übernehmen. Ist dies möglich und gesetzlich erlaubt?

Antworten
Webling 30. November 2022 - 15:22

Hallo Heinz

Bei Vereinen ist die Revision nicht detailiert geregelt. Ich würde auf jeden Fall einen unabhängigeren Revisor empfehlen, der sonst nichts mit der Buchhaltung in dem Verein zu tun hat.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Flückiger Doris 18. Januar 2023 - 10:14

guten Tag
muss der Revisorenbericht bei der Einladung zur Mitgliederversammlung mit dabei sein?
liebe Grüsse
Doris

Antworten
Webling 24. Januar 2023 - 16:41

Hallo Doris

Vielen Dank für deine Nachricht. Normalerweise ist der Revisorenbericht bei der Einladung zur Mitgliederversammlung nicht dabei. Wenn der Bericht nichts aussergewöhnliches enthält, dann ist das nicht nötig. Die Mitglieder müssen sich vor der Mitgliederversammlung vorbereiten können. Wenn der Revisionsbereicht nur ein „alles ok“ enthält, ist das keine wichtige Information. Wenn grobe Unregelmässigkeiten aufgedeckt werden, sollten die Mitglieder informiert werden.

Viele Grüsse
Laurenz von Webling

Antworten
Marianne De la Cruz 26. Januar 2023 - 13:40

Guten Tag
Wir haben zwei Revisoren, leider haben sich nun beide für die nächste Jahresversammlung abgemeldet. Ist das o.k.? Muss der Revisorenbericht zwingend von einem der beiden Revisoren gelesen werden, oder kann die Versammlung auch in Abwesenheit der Revisoren den Revisorenbericht genehmigen? Danke für eine Rückmeldung und herzliche Grüsse, Marianne de la Cruz

Antworten
Webling 13. Februar 2023 - 07:07

Hallo Marianne

Vielen Dank für deine Frage. Die Revisoren müssen nicht unbedingt da sein, auch wenn dies natürlich einen guten Eindruck macht. Die Versammlung kann die Rechnung auch in Abwesenheit der Revisoren genehmigen.

Viele Grüsse
Laurenz / Webling

Antworten
Bolt Klara 19. Februar 2023 - 01:01

hallo
darf bzw muss ich die Vereinsbuchhaltung zur Vorprüfung per Mail(gesamte Datei) an die Revisoren schicken? Reicht es nicht diese vor Ort zu kontrollieren.
lg klara

Antworten
Webling 22. Februar 2023 - 09:17

Hallo Klara

Vielen Dank für deine Nachricht. Es gibt keine Regelung wie das genau gemacht werden muss. Am besten einigst du dich mit den Revisoren auf das passende Vorgehen.

Wenn die Revisioren die Daten im Voraus haben, können sie sich vorbereiten und die Revision geht schneller. Der Nachteil ist, dass du Fragen nicht sofort beantworten kannst.

Mit einer Vereinssoftware wieWebling kannst du den Revisoren einfach einen Lese-Zugang geben und sie können direkt in die Software und nachschauen.

Viele Grüsse
Laurenz
Vereinstiger / Webling

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