In den meisten Vereinen wird die Arbeit von Ehrenamtlichen gemacht, die ihre Freizeit für den Verein hergeben und keinen Lohn beziehen. Manchmal wird die Arbeit jedoch so viel, dass der Vorstand dies nicht mehr in der Freizeit leisten kann und der Verein möchte jemanden für die Arbeit bezahlen, worauf muss der Verein achten?
Ein Arbeitgeber wie jeder andere
Ein Verein ist ein normaler Arbeitgeber wie eine andere Firma, es wird ein Arbeitsvertrag unterschrieben, Lohn bezahlt und Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet. Es gibt keine besonderen Regelungen für Anstellungen durch Vereine, man sollte jedoch gesunden Menschenverstand walten lassen und sich nicht an der Vereinskasse ungebührlich selbst bedienen.
Sich nicht selbst einstellen
Häufig stellt der Vorstand die Leute ein, legt den Lohn fest, beaufsichtigt die Angestellten. Dies ist kein Problem, solange die Angestellten nicht selbst im Vorstand oder gute Freunde eines Vorstand sind. Also sollte man vermeiden, dass der Anschein von Selbstbedienung aufkommt. Daraus folgt, dass maximal ein marktüblicher Lohn bezahlt werden darf. Natürlich darf der Lohn tiefer sein, dies ist bei Vereinen oft der Fall, da Vereine häufig nur wenig Geld haben.
Daher sollte sich der Vorstand absichern und späteren Ärger zu vermeiden, die beste Absicherung ist, die Mitglieder transparent informieren und die Vereinsversammlung vielleicht sogar über die Eckwerte der Anstellung entscheiden zu lassen. Wenn sich der Vorstand selbst einstellt, ist dies um so wichtiger.
Sozialversicherungen
Für den Verein als Arbeitgeber gelten die gleichen Pflichten und Rechte wie für andere Arbeitgeber. Insbesondere müssen die Angestellten bei Sozialversicherungen angemeldet werden, sofern die Beträge nicht innerhalb der ensprechenden Freigrenzen sind.
Sollte man es blos vermeiden sich selbst anzustellen oder ist es verboten?
Guten Tag
Es ist nicht verboten, es muss jedoch zu marktüblichen Konditionen stattfinden. Das heisst, der Lohn etc dürfen nicht besser sein, als wenn ein Dritter dich anstellen würde. Schlechte Konditionen zu deinem Nachteil sind hingegen erlaubt.
Viele Grüsse
Webling
Muss ein Verein für den angestellten Mitarbeiter (z.B ) ein Dirigent eine obligatorische Unfallversicherung beantragen?
Guten Tag Ingrid
Vielen Dank für deine Frage. Der angestellte Mitarbeiter ist ein Arbeitnehmer wie jeder andere und es gelten die gleichen Regeln. Also müssen auch die notwendigen Versicherungen abgeschlossen werden, Sozialabgaben entrichtet werden usw. Das gilt auch für die Unfallversicherung.
Viele Grüsse
Webling
Ja.
Hallo,
Was wenn man sich selber einstellt, im Verein, man aber selbständig ist, und die Sozial-und Unfallversicherungen bereits abgeschlossen sind?
Guten Tag Dominik
Vielen Dank für deine Frage. Soweit die Versicherungen obligatorisch sind, müssen sie abgeschlossen werden. Sozialversicherungen kosten einen Prozentsatz des Lohnes. Dieser Prozentsatz muss natürlich auch auf den Lohn, der durch den Verein bezahlt wird, bezahlt werden.
Viele Grüsse
Webling
Hallo! Wir sind ein Verein, der klein bisschen was einnimmt. Gehen wir davon aus, dass wir jährlich ca. 26 000 Umsatz generieren. Und uns nun selber monatlich ca. 1000.- auszahlen möchten als Honorar für unsere Arbeit. Wie müssten wir das anstellen? AHV/ Sozialabgaben und Versicherungen bezahlen?
Guten Tag Ena
Vielen Dank für deine Frage. Wenn ihr euch anstellt, müsst ihr euch einen Arbeitsvertrag machen und euch bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons anmelden. Die Webseite des Kantons sollte recht gute Informationen dazu haben (z.B. Zürich: https://www.svazurich.ch/internet/de/home/firmen.html). Zusätzlich müsst ihr schauen, welche Versicherungen obligatorisch sind, eine Übersicht findest du hier: https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/firmengruendung/versicherungen/versicherungen-nach-rechtsform.html .
Viele Grüsse
Webling
Sozialversicherungen + Unfall sind obligatorisch.
Viele kantonale AHV-Ausgleichskassen bieten ein „Päckli“ (vereinfachtes Verfahren) an.
PS Ein Arbeitsvertrag darf theoretisch auch mündlich geschlossen werden.
Für die Entschädigung einer Dienstleistung gäbe es ausserdem noch das Auftragsverhältnis. Diese Form eignet sich besser, wenn der Beauftragte in seinen eigenen Räumen und mit seinen eigenen Ressourcen arbeitet.
Guten Tag
Kann ein Kassier auch ein Nichtmitglied des Vereines sein?
Jemand der zb. unentgeltlich das Amt des Kassiers übernimmt, aber kein Stimmrecht hat und auch nicht im Verein Mitglied ist? Und was muss dabei beachtet werden?
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Guten Tag Petra
Vielen Dank für deinen Kommentar, es kann auch ein Nichtmitglied im Verein der Kassier sein, das habe ich persönlich auch schon erlebt. Worauf ich achten würde bei dieser Konstellation ist: Erstens sollte klar vereinbart sein, ob es ein Entgelt gibt oder nicht und es sollte sichergestellt werden, dass der Verein die Kasse regelmässig kontrolliert / revidiert wird. Ausserdem sollte der Verein jederzeit Zugriff auf das Konto haben, falls der Kassier mal nicht verfügbar ist oder das Interesse an der Tätigkeit verliert.
Viele Grüsse
Webling
Gehe ich richtig in der Annahme, dass es keinerlei spezielle Erwähnungen in den Vereinsstatuten geben muss, damit der Verein jemanden anstellen kann?
Oder was wird diesbezüglich empfohlen?
Guten Tag Johannes
Vielen Dank für deine Frage. Es ist nicht notwendig, eine Anstellung in den Statuten zu bestimmen, sofern es sich aus dem Zweck ergibt. Ich würde schauen, dass beim ersten mal, wenn jemand angestellt wird, die Leute gut informiert sind und dass dies z.B. im Rahmen des Budgets diskuiert wird. Dann gibt es weniger Probleme als wenn jemand dies im Alleingang durchzieht (und möglicherweise noch einen Verwandten anstellt).
Viele Grüsse
WEbling
Guten Tag
Wir möchten einen Verein gründen um Präventionsarbeit in Schulen zu leisten. Der Verein stellt den Schulen Rechnung für die durchgeführten Projekte. Unsere Aktivmitglieder arbeiten als Schauspielende und stellen beim Verein Rechnung für ihre erbrachten Leistungen. Sie arbeiten als Selbständigerwerbende und rechnen somit die Sozialversicherungen selber ab.
1. Frage: ist das rechtlich so im erlaubten Rahmen?
2. Frage: Im Falle einer Klage (ein Kind kommt zu schaden durch das Projekt). Wer haftet in diesem Fall? Der Verein? (Vorstand) oder die Schauspielenden im Privatrecht?
Und was würde das bedeuten?
Guten Tag Regula
Vielen Dank für deine Fragen:
1. Dies tönt ganz vernünftig und legal
2. Haftungsfragen sind immer schwierig. Der Vorstand haftet nur, wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat und z.B. ein gefährliches Präventionsprogramm ohne entsprechende Sicherheitsmassnahmen den Schulen verkauft und dann ein Kind zu Schaden kommt. Wenn es sich um nicht ungefährlichte Aktivitäten handelt, wäre es sinnvoll mit einem Versicherungsvertreter zusammenzusitzen und die Möglichkeiten einer Versicherung anzuschauen.
Viele Grüsse
Webling