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Gruppenhaus vermieten mit Hauskalender.com

von Webling
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Nachdem wir mit Webling grosse Erfahrung in der Vereinssoftware gesammelt haben, nutzen wir dieses Wissen um ein online Reservationssystem für Gruppenhäuser zu erstellen. Das System heisst Hauskalender und vereinfacht die Arbeit für Freiwillige.

Belegungsplan in die Webseite einbinden

Der Mieter will auf den ersten Blick sehen ob ein Haus am gewünschten Datum noch frei ist. Es braucht einen Belegungsplan, dieser muss richtig und aktuell sein, sonst kann es zu Doppelbuchungen führen. Wer möchte erleben, dass zwei Gruppen gleichzeitig vor dem Haus stehen und nur Platz für eine Gruppe ist?
Sobald der Mieter sich für das Haus entschieden hat, möchte er das Haus schnell reservieren, damit ihm niemand zuvorkommt. Im Hauskalender wird das Datum sofort reserviert und kann nicht doppelt belegt werden.

Freiwillige entlasten

Die Vermietung ist meistens und mehreren Leuten aufgeteilt, einer führt die Kasse, ein anderer kümmert sich um die Vermietung, Übergabe und Abnahme. Manchmal sind sogar noch mehr Leute beteiligt. Alle diese Freiwilligen haben einen Job, Hobbies und machen die Vermietung nebenher. Niemand kann verlagen, dass sie alle Anfragen sofort und ohne Verzögerungen beantworten. Der Mieter möchte hingegen schnell eine Antwort, damit er mit der Organisation vorwärts machen kann. Die Lösung ist, möglichst viele Informationen auf der Webseite zu haben, Rückfragen zu vermeiden und die Reservation möglichst weit zu automatisieren.
Der Hauskalender erstellt für den Mieter einen fertig ausgefüllten Vertrag, den er herunterladen, unterschreiben und zurückschicken kann. Der Vermieter erhält gleichzeitig eine Nachricht und kann die Vermietung bestätigen oder ablehnen. Dies vermeidet auch unvollständige oder unleserliche Verträge.

Status der Belegung

Es ist einfach den Überblick zu behalten, welche Reservationen stehen an, wer hat noch nicht bezahlt, welche Reservationen müssen noch bestätigt werden. Alles steht in einer übersichtlichen Liste und online für alle Beteiligten zugänglich.

Dies ist erst der Anfang, wir haben noch grosse Pläne mit dem Hauskalender. Hast du Rückmeldungen, Interesse oder fehlt dir eine Funktion, schreib einen Kommentar oder ein E-Mail an info@hauskalender.com.

Link Online Buchungsplan Hauskalender.com

 

2 Kommentare

Peter Hablützel 27. Mai 2020 - 19:45

Frage
Wieviele Tage vor der GV müssen die Mitglieder im Besitz der neuen Statuten sein, damit diese noch Fristgerecht eingaben machen können?

Für die Revision der Statuten ist die Mitgliederversammlung zuständig, mit dem absolute Mehr der abgegebenen Stimmen sind Änderungen rechtskräftig (§ 10). Für wichtige Statutenänderungen, die kontroverse Debatten voraussehen lassen, empfiehlt sich die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung mit diesem einzigen Thema. Der Vorstand stellt den Mitgliedern die Änderungsvorschläge mit der Einladung innert der in den Statuten festgesetzten Frist zu.
Bei Totalrevision oder grösseren Änderungen ist eine synoptische Darstellung zweckmässig (der geltende wird dem neuen Text gegenübergestellt).

An der Mitgliederversammlung werden die zu revidierenden Bestimmungen einzeln zur Diskussion gestellt. Am Schluss erfolgt eine Gesamtabstimmung. Änderungen des Namens und des Vereinszweckes sind nach der Mitgliederversammlung mit dem Protokoll auch den abwesenden Mitgliedern mitzuteilen.

Generalversammlung
§ 6
4. Einladung, Traktandenliste und Jahresrechnung sind den Mitgliedern mindestens 20 Tage vor der Versammlung zuzustellen.
5. Die Mitglieder haben Anträge zu den einzelnen Traktanden mindestens 10 Tage vor der Versammlung bei der Clubleitung schriftlich einzureichen

§ 10
Bei Abstimmungen entscheidet das absolute Mehr der abgegebenen Stimmen vorbehältlich der in den §§ 11 und 12 der Statuten vorgesehenen Fälle. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. Die Abstimmungen erfolgen in der Regel offen. Geheime Abstimmungen werden nur vorgenommen, wenn es die 2⁄3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten verlangt.

Statutenänderungen
§ 22
Statutenänderungen müssen nach Massgabe der §§ 6 und 11 der vorliegenden Statuten beschlossen werden. Beabsichtigte Änderungen sind mindestens 20 Tage vor der entsprechenden Generalversammlung durch die Clubleitung bekannt zu geben. Alle anlässlich der Generalversammlung beschlossenen Statutenänderungen
unterliegen der Genehmigung durch den SFV.

Antworten
Webling 28. Mai 2020 - 12:00

Guten Tag Peter

Vielen Dank für deine Frage. Das Gesetz schreibt vor, dass die Traktanden gehörig angekündigt werden müssen. Die in deinem Text erwähnten 20 Tage sind sicher ein guter Wert. Vielleicht habe ich deine Frage nicht richtig verstanden, kannst du sie in dem Fall umformulieren und neu stellen?

Viele Grüsse
Webling

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