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Kann man eine Totalrevision der Statuten an einer ausserordentlichen GV durchführen?

von Webling
5 Kommentare

Unser Verein möchte eine Totalrevision der Statuten durchführen. Ist es grundsätzlich möglich, nur für die Totalrevision (inkl Genehmigung) eine ausserordentliche GV durchzuführen, oder können Statuten nur an einer ordentlichen GV totalrevidiert werden?

Du kannst eine Totalrevision der Statuten an der ausserordentlichen GV durchführen. Die ausserordentliche GV muss wie die ordentliche GV frühzeitig angekündigt werden und die Mitglieder sollten die neuen Statuen mit der Einladung erhalten, so dass die Mitglieder genügend Zeit haben, die Statuten zu studieren.

5 Kommentare

Franziska 12. Dezember 2018 - 09:13

wir sind ein 20 jähriger Gönnerverein. Nun möchte die Stiftung das wir ihre Spenden auch verwalten und möchte eine totale Statutenänderung. Wenn die Statutenänderung nach ihnen geht möchten sie immer 1 Mitglied mehr sein im Vorstand. Somit könnten sie uns immer überstimmen. Ist das zulässig. auf was müssen wir achten. Wir möchten nach wie vor über unsere Spenden selber entscheiden.

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Franziska 12. Dezember 2018 - 09:17

Wir sind ein 20 jähriger Gönnerverein. Nun möchte die Stiftung in Zukunft das ihre Spenden auch über uns gehen in einer separaten Kasse. Sie verlangen eine totale Statutenänderung. Wir wären in der Zukunft immer ein Mitglied weniger vom Gönnerverein. Auf was müssen wir da achten wir möchten auch in Zukunft über unsere Spenden verfügen wer was erhält. Aber durch das wir in der Minderzahl sind haben wir nicht mehr die Garantie

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Webling 14. Dezember 2018 - 12:54

Guten Tag Franziska

Vielen Dank für deine Frage. Wenn die Stiftung sich mit ihren Wünschen durchsetzt, habt ihr keine Garantie, dass die Stiftung quasi die Macht im Vorstand übernimmt. Die Mitgliederversammlung kann als korrigierendes Element wirken, wie realistisch das ist, musst du selber einschätzen.
Soweit ich das verstehe seid ihr als Gönnerverein frei, den Wunsch der Stifung abzulehnen oder nur unter Bedingungen akzeptieren: dass ihr die Mehrheit habt usw. Ich lese aus der Frage heraus, dass der Gönnerverein nicht sehr erfreut über die Wünsche der Stifung ist. Mein Tipp wäre, erstmal freundlich „Nein“ zu sagen und eigene Wünsche zu formulieren.

Viele Grüsse
Webling

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Ramona 15. Juni 2020 - 13:56

Lieber Webling
Wir planen unsere Statuten als auch unseren Vereinsnamen an einer ausserordentlichen GV grundlegend zu überarbeiten und zu ändern. Müssen wir danach für bisherige Mitarbeiter neue Arbeitsverträge lautend auf den neuen Vereinsnamen ausstellen? Wie steht es um bestehende Miet- und Leasingverträge? Unsere Kunden werden auch einen anderen Rechnungssteller erhalten, d.h. auch hier frühzeitig darüber informieren, oder?
Danke für deine Hilfe und liebe Grüsse
Ramona

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Webling 31. Juli 2020 - 13:33

Guten Tag Ramona

Vielen Dank für deine Frage und ich bitte um Entschuldigung für die späte Antwort. Wenn ihr noch der gleiche Verein seid, euch also nicht neu gründet, dann bestehen die alten Verträge alle weiter. Ihr habt einfach einen anderen Namen. Ich würde die Vertragspartner informieren, dass sie auf der Rechnung den neuen Vereinsnamen verwenden sollen. Soweit ich weiss, müsst ihr die Verträge nicht alle neu aufsetzen. Wenn ihr wollt, dürft ihr das natürlich.

Viele Grüsse
Webling

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