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Vereinsaktivitäten fallen wegen Corona aus, muss ich den Mitgliederbeitrag bezahlen?

von Webling
3 Kommentare

Der jährliche Einzahlungschein für den Schwimmclub, den Eishockeyclub, den Jassverein liegt auf deinem Tisch. Musst du den Mitgliederbeitrag bezahlen?

Die rechtliche Antwort: Ja. Du bist in dem Verein Mitglied, das heisst, du musst auch den Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Natürlich kannst du austreten, die meisten Vereine sind unkompliziert.

Die realistische Antwort: Vermutlich nicht zwingend. Die meisten Vereine betreiben ihre Mitglieder nicht, sondern schliessen Nichtbezahler einfach aus. Das heisst, du wirst nach Mahnungen vermutlich einfach ausgeschlossen.

Die richtige Antwort: Ja. Der Verein muss seine Rechnungen weiter bezahlen und wenn alle das so machen, ihre Rechnungen nicht bezahlen weil sie nicht zu Schwimmen / Eishockey / Jassen gehen können, dann muss der Verein schliessen.
Dann ist der Verein nicht mehr da, wenn alles vorbei ist und du wieder Eishockey spielen willst. Die aktuelle Zeit ist nicht einfach, also leiste deinen Beitrag, dass wir alle das einigermassen gut überstehen.

3 Kommentare

Bruno Läuchli 3. April 2020 - 04:56

Können wir die Mitgliederbeiträge fürs neue Vereinsjahr einfordern, auch wenn die Mitgliederversammlung noch nicht stattgefunden hat (Coronavirus) und in den der Mitgliederbeitrag auf der Traktandenliste traktandiert ist. Es könnte ja Veränderungen geben….

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Webling 20. April 2020 - 13:16

Guten Tag Bruno

Vielen Dank für deine Frage. Dies hängt ein bisschen von der Situation im Verein ab. Wenn der Verein genügend Geld hat um ein bisschen zu warten, dann ist das am besten.
Wenn die Mittel knapp sind, kann der Verein eine Onlineversammlung machen die Beitragshöhe zu beschliessen. Ansonsten würde ich als Vorstand die Rechnungen für die voraussichtlichen Mitgliederbeiträge versenden, damit der Verein nicht pleite geht.

Viele Grüsse
Webling

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Annemarie Hugentobler 3. Dezember 2021 - 06:05

Wer sich diese Frage stellt, sollte sich vielleicht besser fragen wieso er oder sie überhaupt Mitglied im betreffenden Verein ist…

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