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Muss ich die Vereinsgründung bei der Wohngemeinde/Stadt oder dem Kanton anmelden?

von Webling
2 Kommentare

Man muss einen Verein im Gegensatz zu GmbH, AG usw nicht registrieren. Vereine können ganz einfach an einer Gründungsversammlung gegründet werden, es gibt allerdings einige Ausnahmen:

  1. Der Staat interessiert sich nicht so sehr dafür, was die Leute machen, ausser beim Geld schaut er gern hin: Das Steueramt möchte eine Steuererklärung sehen:  https://www.vereinsverwaltung.ch/muss-ein-verein-eine-steuererklaerung-ausfuellen-schweiz/)
  2. Wenn der Verein umfangreichere Geschäfte machte, muss er sich in Handelsregister eintragen (https://www.vereinsverwaltung.ch/verein-ins-handelsregister-eintragen/).

2 Kommentare

pirmin 21. November 2019 - 18:25

kann sich eine Gemeinschaft durch eine Vereinsgründung absichern bezüglich der Haftpflicht?

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Webling 6. Dezember 2019 - 10:30

Guten Tag Pirmin

Viele Dank für deine Frage. Von der Haftpflicht kann man sich nie ganz absichern, da man sonst schlimme Schandtaten vollbringen könnte, ohne belangt zu werden. Wenn man ganz sicher gehen möchte, kann man z.B. Organhaftpflichtversicherungen abschliessen. Ob sich das lohnt, hängt jedoch vom Risiko ab.

Viele Grüsse
Webling

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