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Online GV – keine Pflicht aber eine Alternative

von Carolina De Mattia
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Die positive Nachricht: Wegen Corona hat der Bundesrat bis auf weiteres Onlineversammlungen von Vereinen erlaubt. Damit ihr euch nicht gegenseitig ansteckt, machen viele Vereine Onlineversammlungen. Onlineversammlungen sind fast wie Versammlungen in Person:

– Einladung versenden

– Versammlung oder online Abstimmung

– Information der Mitglieder über die Resultate

1. Die Einladung kannst du per E-Mail machen. Hier findest du eine einfache Vorlagen inkl. Traktanden. Beachte, wie bei der Einladung auf Papier, solltest Du auch die Online Einladung frühzeitig abschicken. So können die Vereinsmitglieder sich vorbereiten und Anträge einbringen.

2. Die Versammlung kann Online per Video stattfinden

Für die Online GV empfehlen wir dir folgende Tools

Für eine Video GV eignet sich Zoom sehr gut. Der Link führt dich direkt zur Software und einer detaillierten Videoanleitung (für dich als Organisator und für deine Mitglieder). Das hilft, falls Du mit Zoom arbeiten möchtest. Mit Zoom haben die Mitglieder die Möglichkeit, durch virtuelles Hände heben abzustimmen.

Sicherlich werden beim ersten Mal deine Vereinskollegen eher durcheinander reden und alles fühlt sich noch neu an. Du wirst sehen, je öfter du eine Online GV durchführst, umso einfacher wird es für alle Beteiligten. Wie bei der persönlichen GV ist es jedoch notwendig, dass der Organisator die Versammlung gut führt, sonst gibt es ein heilloses Chaos. Eventuell kannst du bei einer Online Vorstandssitzung etwas üben.

Bei einer guten Organisation können die Mitglieder nicht mehr durcheinander reden, man kann sich schlecht gegenseitig unterbrechen.

3. Du kannst deine Vereinskollegen mit einer E-Mail über die Abstimmungsresultate informieren. Die Beschlüsse kannst Du einfach schriftlich formulieren und allen Mitgliedern per E-Mail zusenden.

Das nächste Mal geben wir Dir Tipps & Tricks für Online Abstimmung und wir stellen dir Tools vor. Bis nächste Woche!

2 Kommentare

Guido Besimo 1. Juni 2021 - 06:03

Frage: Kann man die Gründung auch online/virtuell durchführen? Oder müssen zumindest bei der Gründung die Gründungsmitglieder zugegen sein?

Antworten
Webling 28. Juni 2021 - 14:27

Guten Tag Guido

Vielen Dank für deine Nachricht. Soweit ich weiss, gelten für die Gründungsversammlung die gleichen Regeln wie für die Vereinsversammlung: https://www.bj.admin.ch/dam/data/ejpd/aktuell/news/2020/2020-03-06/faq-gv-d.pdf .

Viele Grüsse
Webling

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