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Muss der Verein jedes Jahr eine GV abhalten?

von Webling
65 Kommentare

Man fragt uns immer wieder, ob ein Verein jedes Jahr eine Generalversammlung (GV) durchführen muss. Kaum ein Vorstand liebt Generalversammlungen, das Einpacken und Versenden der Einladungen, Organisieren des Lokals, die kritischen Fragen der Mitglieder, die sich das ganze Jahr nicht beteiligt haben usw. Man kann sich schöneres vorstellen.

Die meisten Vereine führen trotzdem jedes Jahr eine GV durch, die Mitglieder wählen den Vorstand neu, nehmen den Jahresbericht und die Jahresrechnung ab, aktzeptieren das Budget, stimmen Statutenänderungen zu (oder nicht) und bewilligen Geld für die Erweiterung des Clubhauses usw.

Dies ist gut, denn der Vorstand muss vor jeder Generalversammlung die Jahresrechnung fertigstellen, Rechenschaft ablegen und die Mitglieder haben die Gelegenheit Anträge zu stellen und die Vereinsführung zu beeinflussen.
Diese Kontrolle und Disziplin sind gut für den Vorstand, auch wenn der Vorstand dies nicht immer so wahrnimmt. Man will lieber ungestört seine Arbeit machen.

Man könnte in den Statuten bestimmen, dass nur alle 2 oder 3 Jahre eine Generalversammlung stattfindet, der Vorstand eine entsprechend lange Amtszeit hat usw. Aber 3 Jahre sind eine lange Zeit und es ist besser, wenn der Vorstand jedes Jahr Rechenschaft ablegen muss.

65 Kommentare

A. L. Fries 4. Dezember 2018 - 18:41

In vielen kulturellen Vereinen des PR findet bei einer nicht beschlussfähigen GV folgener Usus Anwendung: die GV wird abgebrochen und nach 15 oder 30 minütiger Unterbrechung findet eine neue, auf jeden Fall beschlussfähige GV, mit den Agenden der abgebrochenen GV statt.
Kann diese Regelung Teil der Statuten werden?

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Webling 10. Dezember 2018 - 11:50

Guten Tag

Vielen Dank für die Frage. Für mich tönt dieses Vorgehen sehr speziell, eher unsauber. Ich würde zwei Alternativen vorschlagen:

a) Hebt die Kriterien für die Beschlussfähigkeit auf, dann muss man das Theater mit der Wartezeit nicht spielen und kann die Versammlung gleich durchführen
b) Ist eine GV nicht beschlussfähig, wird ein neues Datum bestimmt, eine neue Einladung versandt und die Versammmlung an dem Datum durchgeführt. An dieser zweiten Versammlung sollte es dann keine Kriterien für die Beschlussfähigkeit mehr geben. Dies würde man so in die Statuten schreiben.

Viel Erfolg
Webling

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Marc 21. Februar 2019 - 17:39

Bei vielen Vereinen ist die Vereinsversammlung ein eher unbeliebtes Thema. Termin finden, Ort finden und dann sollte auch noch jemand teilnehmen.
Ist es zulässig, die Vereinsversammlung in einer Onlinekonferenz abzuhalten? Oder muss diese zwingend unter Anwesenden stattfinden?

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Webling 19. März 2019 - 07:34

Hallo Marc

Vielen Dank für deine Frage. In der Tat ist die Vereinsversammlung häufig kein Anlass, für den man gerne einen Abend freimacht. Dem kann man entgegenwirken, indem die einzelnen Geschäfte schnell und unkompliziert abhakt. Eine Onlinekonferenz dürfte die Präsenz wohl nicht allzu stark erhöhen, da die eigentliche Veranstaltung nicht spannender wird. Meines wissens, kann man die Vereinsversammlung als Onlinekonferenz abhalten, wenn dies in den Statuten vorgesehen ist.

Viele Grüsse
Webling

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Andrew 8. Juli 2019 - 10:31

Wir haben die GV jeweils im Ausland auf den Kanarischen Inseln abgehalten, da sich dort alle Vereinsmitglieder treffen konnten. Entsprechende Protokolle wurden erstellt und von dem Vorstand unterschrieben. Ist dies korrekt, oder muss eine GV etc. immer in der Schweiz stattfinden?

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Webling 9. Juli 2019 - 08:05

Guten Tag Andrew

Vielen Dank für die Frage. Der Vorstand darf die GV nicht an einem Ort/Zeit ansetzen, wo es für die Mitglieder möglich und zumutbar ist teilzunehmen. Die kanarischen Inseln kommen also für einen normalen Verein nicht in Frage. Wenn die speziellen Umstände so sind, dass sich die Vereinsmitglieder sowieso in der Nähe aufhalten oder es zumutbar ist, dass diese für die GV hinreisen, dann ist es in Ordnung.

Viele Grüsse
Webling

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Andrea 22. August 2019 - 08:47

Hallo
In welcher Frist (Rechnungsabschluss 31.12.9 muss eine GV durchgeführt werden.
Muss in einem Protokoll erwähnt werden wieviele Mitglieder resp. namentlich vom Vorstand, Revisor teilgenommen hat.
Muss die Jahresrechnung und das Protokoll den Mitgliedern zugestellt werden.
Danke.

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Webling 27. August 2019 - 08:08

Guten Tag Andrea

Vielen Dank für deine Fragen. Es ist mir nicht bekannt, dass eine GV innerhalb einer gewissen Frist durgeführt werden muss, es ist jedoch notwendig, regelmässig eine GV durchzuführen. Im Protokoll werden üblicherweise die Anwesenden und die Entschuldigten aufgeführt, die Jahresrechnung wird meistens an der GV gezeigt und das mit dem Protokoll wird unterschiedlich gehandhabt. Beides (Bei der Jahresrechnung nur Bilanz / Erfolgsrechnung, nicht die einzelnen Belege) sollte jedoch auf Verlangen dem Mitglied zugänglich gemacht werden.

Viele Grüsse
Webling

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Fredy Doser 26. August 2019 - 16:33

Ist es gesetzeskonform eine Generalversammlung eines Vereins mit elf Arealen durch Delegierte der Areale durchzuführen?

Antworten
Webling 27. August 2019 - 08:00

Guten Tag Fredy

Wenn dies in den Statuten korrekt festgelegt ist, ist es gesetzeskonform.

Viele Grüsse
Webling

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Patrick 3. Dezember 2019 - 18:53

Sehr geehrte Damen und Herren
Das Austrittsrecht gehört nach meinen Informationen zu den Persönlichkeitsrechten. Somit kann nach meiner Meinung auch ein Ehrenmitglied aus dem Verein austreten. Gehe ich Recht der Annahme, dass dadurch auch der „Status“ der Ehrenmitlgiedschaft erlischt?
Vielen Dank!

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Webling 6. Dezember 2019 - 10:35

Guten Tag Patrick

Vielen Dank für deine Frage. Wenn ein Ehrenmitglied aus einem Verein austritt, ist er natürlich auch nicht mehr Ehrenmitglied.

Viele Grüsse
Webling

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Michael 10. Januar 2020 - 15:30

Guten Tag

Wenn ein Verein 5 Jahre in Folge keine GV abhaltet, dann wieder eine macht, bei welcher aber alle Jahresrechnungen der vergangenen Jahre korrekt abgenommen werden (durch Revisorenbericht und Zustimmung der GV) und einstimmig bestätigt wird, dass die Buchhaltung trotz Ausbleiben der GV korrekt geführt wurde, welche rechtlichen Folgen kann das für den Verein haben? Kann eine Auflösung des Vereins oder der Rücktritt des Vorstands erzwungen werden? Und von wem? Können auch Nicht-Mitglieder etwas erzwingen?

Beste Grüsse

Michael

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Webling 17. Januar 2020 - 12:48

Guten Tag Michael

Vielen Dank für die Frage. Wenn alles korrekt geführt wurde und niemandem ein Schaden entstanden ist, wird dies wohl keine rechtlichen Folgen haben. In erster Linie kann z.B. ein Mitglied die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verlangen (z.B. wenn die Statuten eine jährliche GV vorgesehen haben). Einen Grund um die Auflösung des Vereins zu verlangen, ist dies meines Wissens nicht.
Die GV kann natürlich bei der nächstbesten Gelegenheit einen neuen Vorstand wählen, der verspricht, die GV häufiger abzuhalten.

Viele Grüsse
Webling

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Guschti 15. Januar 2020 - 06:50

Darf auf die GV ganz verzichet weden, wenn die Vereinsaktivitäten andere Intereßengemeinschaften gebildet haben und der eigentliche Vereinszweck damit ursprüngliche Ziele erreicht hat,resp. Die Zeit fehlt für die klassische GV.
Ķann der Verein in einer Interessengemeinschaft ohne GV weitermachen.?

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Webling 17. Januar 2020 - 12:52

Lieber Guschti

Vielen Dank für deine Frage. Wenn der Verein keinen Sinn mehr macht, löst man den Verein am besten auf. Dann braucht es nie mehr eine GV.

Viele Grüsse
Webling

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Bernhard Regli 24. Februar 2020 - 12:26

Guten Tag
In den Statuten unseres Vereins steht geschrieben, dass die GV bis Ende März durchgeführt werden soll. Nun wurde die GV auf den 18.04.2020 verschoben. Es wurden keine definierte Gründe angegeben. Ist dies rechtens?
Danke für eure Antwort.
Freundliche Grüsse
Bernhard Regli

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Webling 4. März 2020 - 12:28

Guten Tag Bernhard

Vielen Dank für deine Frage. Wenn in den Statuten steht, dass die GV bis Ende März durchgeführt werden muss, dann muss die GV bis Ende März durchgeführt werden. Ob diese Regelung Sinn macht, ist eine andere Frage, dann müsste man die Statuten aber anpassen.
Allerdings wird es recht knapp, die GV noch ordentlich anzukündigen, wenn man die GV Vorverschieben würde. Ich würde das sicher zu einem Thema an der GV machen.

Viele Grüsse
Webling

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Sandra Makolwal 2. März 2020 - 01:34

Guten Tag

Wir werden unsere GV aufgrund der Weisungen von Bund und Kanton bezüglich des Coronavirus absagen.
Damit wir trotzdem ordentlich ins neue Vereinsjahr starten können, möchten wir den geschäftlichen Teil brieflich erledigen und den geselligen Teil (wir feiern 50-jähriges Bestehen) würden wir im Herbst nachholen.

Ist es „rechtens“ das Geschäftliche brieflich zu erledigen?
Traktanden, die an der Versammlung hätten beschlossen werden sollen, könnte man eine Einsprachefrist setzen.

Herzlichen Dank und beste Grüsse
Sandra

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Webling 4. März 2020 - 13:24

Guten Tag Sandra

Vielen Dank für deine Fragen. Das Geschäftliche kann man nur brieflich erledigen, wenn alle Mitglieder dem Antrag zustimmen (Art. 66 Abs. 2 ZGB).
Daher würde ich die GV nicht absagen, sondern verschieben auf einen Zeitpunkt wo eine Versammlung die Gesundheit der Teilnehmer nicht mehr gefährdet. Aktuell ist es schwierig zu sagen, wann dies sein wird. Meine persönliche Einschätzung ist, dass sich die Situation in einigen Monaten einigermassen normalisiert und eine GV dann möglich ist. Bis dann sollte der Vorstand den Verein weiterführen.

Viele Grüsse
Webling

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Sonja Schwegler 3. März 2020 - 16:58

Aufgrund des Corona-Virus müssen wir unsere GV kurzfristig absagen. In den Statuten haben wir keine schriftliche Form vorgesehen. Da es nicht absehbar ist, wann eine Durchführung möglich idt, möchten wir die schriftliche Form wählen. Ist dies möglich? Protokoll vom letzten Jahr, Rechnung 19 und Budget 20 haben die Mtgl. bereits erhalten. Wahlvorschläge würden auch schriftlich abgegeben, Anträge von Mtgl. sind keine eingegangen.

Antworten
Webling 4. März 2020 - 14:19

Guten Tag Sonja

Vielen Dank für deine Nachricht. Die schriftliche Form ist ohne ausdrückliche Bestimmung in den Statuten nur möglich, wenn alle Mitglieder zustimmen. Das heisst auch das hinterste und letzte Mitglied sein „Ja“ eingesendet hat. In der Praxis wird immer jemand vergessen seine Stimme einzusenden oder jemand ein Nein einsenden. Daher ist eine Verschiebung auf unbestimmte Zeit sinnvoller.

Viele Grüsse
Webling

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Stefan 4. März 2020 - 07:45

Hallo

Kann auf Grund der ganzen Coronahysterie eine GV abgesagt werden? Meiner Meinung nach müsste sie einfach verschoben werden. Oder wie sieht das aus?

Antworten
Webling 4. März 2020 - 14:15

Guten Tag Stefan

Vielen Dank für deine Frage. Der Coronavirus ist nicht nur eine Hysterie, sondern auch eine ernste Gefahr für die Gesundheit vor allem älterer Menschen. Ich gehe mit dir einig, dass man die GV eher verschieben statt absagen sollte.

Antworten
Werner Marbacher 4. März 2020 - 08:19

Die Eidge- Turnveteranenvereinigung Luzern, Ob- und Nidwalden kann infolge des Corona-Virus seine GV nicht abhalten. Muss sie diese in diesem Jahr halten oder kann man sie auf das nächste Jahr verschieben und für 2 Jahre halten? Wäre auch eine schriftliche GV möglich und wie wäre das Vorgehen und die dringend notwendigen Voraussetzungen?

Vielen Dank für die Antwort.

Antworten
Webling 4. März 2020 - 13:37

Guten Tag Werner

Vielen Dank für deine Frage. Eine schriftliche GV ist nicht möglich. Schriftliche Abstimmungen sind nur gültig, wenn alle Mitglieder einem Antrag schriftlich zustimmen. In der Praxis wird immer jemand vergessen seinen Abstimmungszettel einzusenden und daher ist dieser Weg nicht realistisch (Art. 66 Abs. 2 ZGB).

Aktuell sind die Coronavirus Fälle stark am steigen (4. März 2020). Ich vermute, dass sich die Situation sich in einigen Monaten verbessert und man eine Versammlung durchführen kann. Daher würde ich die GV nicht absagen, sondern nur auf unbestimmte Zeit verschieben, bis die Gesundheit der Teilnehmer nicht mehr gefährdet ist.

In dieser Zeit soll der Vorstand den Verein im bisherigen Rahmen weiterführen.

Viele Grüsse
Webling

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Pfenninger 5. März 2020 - 10:28

Guten Tag
auch wir werden wahrscheinlich gezwungen die GV abzusagen.
Was wir jedoch sehr bedauern würden.
Bei anderen fragen und Antworten konnte ich lesen, dass empfohlen wird die GV bis auf weiteres zu verschieben. Würde auch die Möglichkeit bestehen sie ersatzlos zu streichen und sie erst in einem Jahr wieder zu planen?
Wenn ja wie müssten wir vorgehen?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich schon im voraus

Antworten
Webling 9. März 2020 - 09:42

Guten Tag

Vielen Dank für deine Frage. Die GV / Mitgliederverssammlung trifft wichtige Entscheidungen, wie z.B. Budget, Entlastung des Vorstands, Wahlen usw. Auch ist die GV für praktisch alles zuständig, was die Statuten nicht dem Vorstand übertragen. Zum Beispiel ist die GV für die Aufnahme neuer Mitglieder zuständig, wenn die Stauten diese Kompetenz nicht dem Vorstand übertragen. Daher ist es normalerweise gut eine GV durchzuführen.

Wenn ihr die GV nicht durchführen wollt, würde ich dies den Vereinsmitgliedern mitteilen. Und im Hinterkopf behalten, dass ihr verfplichtet seid, eine GV durchzuführen, wenn ein fünftel der Vereinsmitglieder dies verlangt.

Viele Grüsse
Webling

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Bannwart 8. März 2020 - 20:19

Guten Abend
Wir stecken im selben Thema drin. Wie wohl viele andere auch. Corona und die Versammlungen fallen zusammen. Verschiebung auf unbestimmten Zeitpunkt ist zwar eine tolle Formulierung, aber wie sieht das in der Praxis denn aus. Gehen wir mal davon aus, dass sich im Sommer die Situation erholt. Es wird wohl kaum so sein, dass dann im September hunderte von Vereinsversammlungen durchgeführt werden können. Das ist ja logistisch für die Veranstaltungsorte gar nicht möglich (Anzahl Räumlichkeiten sind ja beschränkt und im September ist sowieso Retraitehochsaison). Was meinen Sie dazu? Dann findet die Versammlung vielleicht gar nicht statt, sondern wird im nächsten Jahr halt 2019/2020 behandelt.

Unsere Statuten sagen „Auf Beschluss des Vorstands kann unter Aufsicht der Kontrollstelle eine schriftliche Abstimmung durchgeführt werden, unter Beachtung einer Frist von mindestens einem Monat für die Stimmabgabe. Es gilt das Mehr der abgegebenen Stimmen.“ somit würde einer schriftlichen Abstimmung aller Geschäfte nichts im Wege stehen oder?

Freundlicher Gruss
Sabine

Antworten
Webling 9. März 2020 - 10:03

Guten Tag Sabine

Vielen Dank für deine Nachricht. Für die meisten Vereine, die ihre Versammlung an einem Abend in einem Quartierzentrum oder einem Saal in einem Restaurant durchführen, ist das Platzproblem nicht so gross. Da diese Lokalitäten durchaus verfügbar sind. Ihr seid in den praktischen Situation, dass eine schriftliche Abstimmung in den Statuten vorgesehen ist. Euch steht nichts im Wege, die notwendigen Abstimmungen auf dem schriftlichen Weg durchzuführen.

Viele Grüsse
Webling

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Raphael 14. März 2020 - 09:49

Guten Tag. Wir sind im Begriff einen Verein zu viert zu Gründen. Dabei werden nur wir vier als Mitglieder dem Verein angehören und es werden auch keine anderen Mitglieder aufgenommen werden. Da wir so oder so regelmässig „Sitzungen“ abhalten, und dort das nötigste schriftlich festgehalten wird, kann auf eine GV verzichtet werden? Ebenfalls ist das monetäre jederzeit durch alle Mitglieder einsichtbar und alle Dinge werden laufend geregelt.

Antworten
Webling 17. März 2020 - 09:39

Hallo Raphael

Die GV kann sehr unkompliziert organisiert werden. Wenn alle Mitglieder anwesend sind, kann man die GV auch ohne Einladung usw. durchführen. Wenn ihr speditiv seid, sollte eine solche GV (Wahlen, Kasse abnehmen) in 10min erledigt sein.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Leo Bieri 15. März 2020 - 09:34

Guten Sonntag
Habe soeben erfahren, dass die GV des FGVL bis auf Weiteres verschoben wurde.
An der jährlichen GV wurde jeweils die Rechnung abgenommen und das Budget bewilligt. Inwieweit kann die GL ihre Geschäfte ohne diese Beschlüsse weiterführen? u.a. Zahlungen vornehmen
Freundliche Grüsse
Leo Bieri

Antworten
Webling 17. März 2020 - 09:42

Guten Tag Leo

Vielen Dank für deine Frage. Im Moment kann die GV wegen der Coronavirus Situation nicht durchgeführt werden. Das hat der Bundesrat so beschlossen.
Der Vorstand muss in dieser Situation die Geschäfte wie bisher weiterführen, darf aber z.B. keine grösseren Ausgaben, die nicht zwingend jetzt gemacht werden müssen, von sich aus bewilligen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Bruno Bosshard 27. April 2020 - 17:19

In diesem speziellem Jahr mit Corona stellt sich die Frage, ob wir unsere GV ins 2021 verschieben können, da wir alle zur Hochrisikogruppe gehören. Was müssen wir beachten.

Antworten
Webling 25. Mai 2020 - 12:19

Guten Tag Bruno

Vielen Dank für deine Frage. Der Bundesrat hat festgelegt, dass wegen Corona die GV auch auf elektronischem Weg oder schriftlich durchgeführt werden. Wäre dies ein Weg?

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Christine Bracher 14. Mai 2020 - 16:40

Guten Tag
In unserem Verein (rund 240 Mitglieder) gehören 85 % der Mitglieder der Risikogruppe an. Wir haben die GV bereits von März auf Ende Juni 2020 verschoben. Allerdings haben sich bloss 24 Mitglieder angemeldet (normalerweise mehr als die Hälfte, da gleichzeitig ein Event). In unseren Statuten steht NICHTS, dass jährlich eine GV abgehalten werden soll. Ist es legitim, die GV auf nächstes Jahr zu verschieben, d.h. wir würden unseren Mitgliedern mitteilen, dass die GV nicht stattfinden wird, aber in der Beilage der Mitteilung (in Briefform) senden wir die Bilanz/Erfolgsrg., Revisorenbericht und Budget. Besten Dank für die Antwort.

Antworten
Webling 27. Mai 2020 - 06:19

Guten Tag Christine

Vielen Dank für deine Nachricht. Ihr könnt die Versammlung auch schriftlich oder elektronisch abhalten. Der Bundesrat hat festgelegt, dass während der Coronoa-Zeit die Vereinsversammlungen auch schriftlich oder elektronisch durchgeführt werden können, auch wenn dazu nichts in den Statuten steht.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Daniel 28. Mai 2020 - 11:08

Guten Tag Webling

Super Plattform mit hilfreichen Antworten. Wie bei vielen wird auch bei uns die GV abgesagt. Aus unserem 3-Köpfigen Vorstand sind 2 in der Risikogruppe (nur der Präsident nicht). Zudem gehört auch der Revisor der Risikogruppe an. Nun meine Frage; Kann der Präsident die GV alleine mit den Mitgliedern abhalten und die anderen Vorstandsmitglieder bei den Abstimmungen vertreten? Ich bin der Meinung, wenn der Kassier und der Revisor die Berichte schriftlich der GV zur Verfügung stellen, steht diesem nichts im Wege? Oder sehe ich das falsch?

Gruss Daniel

Antworten
Webling 28. Mai 2020 - 11:50

Guten Tag Daniel

Vielen Dank für deine Nachricht. Wenn zwei Vorstände der Risikogruppe angehören und bei den restlichen Mitglieder nicht zu viele Leute zur Risikogruppe gehören, dann könnt ihr die Versammlung so abhalten. Wenn von den Mitgliedern viele auch zu Risikogruppen gehören, würde ich eine elektronische oder briefliche Versammlung ins Auge fassen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Daniel Gremlich 9. Juni 2020 - 17:58

Guten Abend Webling

Wir wollen aufgrund der Corona-Zeit das Vereinsjahr per 31.08.2020 beenden, anstatt per 30.11.2020. Das neue Vereinsjahr würde dann ausnahmsweise 15 Monate, also bis 30.11.2021
Fragen dazu:
1. In welcher Frist müssen wir gemäss ZGB die Generalversammlung abhalten.
2. Ist die Verkürzung im laufenden Jahr auf 9 Monate zulässig.
3. Ist die Verlängerung des kommenden Vereinsjahres auf 15 Monate (
01.09.2020-30.11.2021) zulässig?

Danke im Voraus für Beantwortung

Gruss vom Dani

Antworten
Webling 18. Juni 2020 - 15:19

Guten Tag Daniel

Die Änderung des Vereinsjahres ist jeweils eine aufwendige Sache, da meines Wissens bei der Bank das Vereinsjahr auch hinterlegt ist und dies Konsequenzen für die Besteuerung hat. Insgesamt glaube ich nicht, dass sich der Aufwand lohnt. Aber möglich ist das schon, warum genau wollt ihr das machen?

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Comex 14. Juni 2020 - 10:15

Hallo,
ist es zulässig, eine GV online abzuhalten, aber über die Sachen die abgestimmt werden müssen, im Vorfeld abstimmen zu lassen und an der GV nur noch die Abstimmungsresultate zu präsentieren? So kann ja über die abzustimmenden Punkte gar nicht besprochen werden resp. der Vorstand kann so sehr viele unangenehme Fragen unterbinden.

Antworten
Webling 18. Juni 2020 - 15:30

Guten Tag Comex

Vielen Dank für deine Nachricht. Der Bundesrat hat festgelegt, dass Vereine ihre Versammlungen schriftlich oder per Video machen können. Es wäre also auch zulässig, die Resultate auf schriftlichem Weg mitzuteilen. Dadurch ist natürlich keine richtige Diskussion möglich, dies ist ein Nebeneffekt der Corona-Massnahmen. Hoffen wir dass es nächstes Jahr wieder besser ist.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Kräuchi Thomas 14. Juni 2020 - 11:31

Guten Tag
Wir sind ein Schweizer Verein, aber unsere Mitglieder sind Nationale Landesverbände aus 30 verschiedenen Nationen. Unsere Generalversammlung ist jeweils ein Bestandteil unserers jährlich stattfinden Filmkongresses, jeweils in einem andern Land. Durch Corona ist der Kongress welcher in diesem jahr in England hätte stattfinden sollen, abgesagt worden. Somit natürlich auch die Generalversammlung. Das Komitte hat die GV nun auf den nächsten Kongress im Jahr 2021 verschoben.
Frage:
– sollen/müssen die Jahresberichte für das letzte Jahr 2019 den Mitgliedern jetzt schon zur Info versendet werden? Oder erst zur GV im Jahr 2021
– Wie muss nun die GV 2021 ablaufen? Zuerst das Jahr 2019 und dann 2020 oder können die 2 Jahre zusammengefast werden?

Gruss Thomas

Antworten
Webling 31. Juli 2020 - 13:30

Guten Tag Thomas

Vielen Dank für deine Frage und ich bitte um Entschuldigung für die späte Antwort. Ich würde die Jahresberichte / Jahresrechnung usw alles wie normal fertig machen und zur Info versenden. Denn jetzt sind die Informationen noch präsent und für die Mitglieder relevant. Die wenigsten Leute werden sich für einen uralten Jahresbericht interessieren. Die Mitglieder wissen so auch, dass der Verein noch existiert und werden die Jahresrechnung lieber bezahlen.
Bei der GV würde ich für die Jahre jeweils separate Trakanden machen und bei 2019 einfach etwas schneller vorwärts machen und weniger ausführlich sein.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Marc Renggli 31. August 2020 - 09:15

Guten Tag
Ich bin im Vorstand eines Vereins und der Präsident ist nur auf ein Jahr gewählt. Kann dieser trotzdem länger im Amt bleiben? Und wann unter welchen voraussetzungen ?
Gruess
Marc Renggli

Antworten
Webling 4. September 2020 - 14:44

Guten Tag Marc

Vielen Dank für deine Nachricht. In Vereinen ist es üblich, den Vorstand jeweils auf 1 Jahr zu wählen, ein Jahr später wird der Vorstand wiedergewählt, dann nochmals usw. So muss sich der Vorstand jedes Jahr einer Wiederwahl stellen und der Verein muss nicht jedes Jahr neues Personal suchen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Lea Lou 27. Oktober 2020 - 12:32

Guten Tag

Leider finde ich online nirgends die richtige Antwort auf meine Frage und hoffe Sie hier zu finden. Muss bei einer GV von einem Verein (im HR eingetragen) die Revisorin zwingend anwesend sein? Oder reicht der schriftliche Revisorenbericht? Mir kommt es irgendwie sinnlos vor die Revisorin für 30 Sekunden extra herzubeten.

Danke schon im Voraus für eine Antwort.

beste Grüsse
Lea

Antworten
Carolina De Mattia 30. Oktober 2020 - 15:03

Liebe Lea
Nein, die Revisorin muss nicht anwesend sein. Du musst aber den Revisionsbericht präsentieren und etwaige Traktanden dazu aufnehmen. Auch dürfen die Mitglieder Fragen zum Revisionsbericht stellen, die beantwortet werden müssen. Diese sollte jedoch der Kassier beantworten können.

Beste Grüsse
Dein Webling Team

Antworten
Lea 2. November 2020 - 08:36

Herzlichen Dank für die Info! Das hat mir weitergeholfen!

Antworten
Jürg Thrier 7. Januar 2021 - 13:42

Guten Tag
In unseren Statuten steht: “ Die Generalversammlung ist das oberste Organ des ATL. Sie findet ordentlicherweise jährlich
einmal im ersten Quartal statt. Sie wird vom Vorstand unter Bekanntgabe der Traktanden
mindestens 14 Tage vor der Abhaltung einberufen.“ / Des weiteren haben vor 12Monate schon das genaue Datum (15.01.2021) allen Mitglieder mitgeteilt und halten auch jetzt an diesem Datum vom 15.01.2021 fest (Online-GV). Die Einladung inkl. Traktanden haben wir mit A-Post per 31.12.2020 verschickt. Leider kam die Post bei unseren Mitglieder erst per 04.01.2021 an. Die Traktandenliste hat sich jedoch seit 10 Jahren „NIE“ verändert. Nun bemängelt ein Mitglied, dass die Einladung nicht konform verschickt wurde. Auf welches Datum für das Verschicken ist gemäss Vereinsrecht richtig? Darf die GV durchgeführt werden. MFG Jürg

Antworten
Webling 1. Februar 2021 - 13:48

Guten Tag

Vielen Dank für deine Frage und es tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte. Die Antwort kommt zwar zu spät, hilft vielleicht anderen Vereinen mit dem gleichen Problem. Wenn die Einladung nicht konform verschickt wurde, werden die Beschlüsse potenziell anfechtbar. In der Praxis spielt dies bei den meisten Vereinen keine Rolle, weil sich kaum jemand die Mühe macht, gegen den eigenen Verein vor Gericht zu gehen. Ich würde mich beim Mitglied höflich entschuldigen und das Gespräch suchen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
D.Ducret 21. Januar 2021 - 11:04

Guten Tag, wann (Zeitpunkt) muss eine GV im Verein abgehalten werden ? 6 Monate nach einem Geschäftsjahr oder frei nach Statuten ? Gibt es einen zeitlichen Unterschied wann die Jahresrechnung vorliegen muss gemäss OR 957 und wann die GV abgehalten werden muss ?

Antworten
Webling 26. Februar 2021 - 14:20

Guten Tag Daniel

Vielen Dank für deine Frage. Soweit ich weiss, muss die GV frei nach Statuten einberufen werden. Die meisten Vereine haben um etwa die gleiche Zeit im Jahr (meistens ca. März bis Mai). Wenn ihr der Meinung seid, dass eine GV nötig ist, kann ein Fünftel der Vereinsmitglieder jederzeit die Einberufung einer GV verlangen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Remo 18. März 2021 - 21:23

Guten Tag
Ich bin im Vorstand eines Jugendvereines und muss die Generalversammlung vorbereiten. Nun hat mir der Kassier mitgeteilt dass er bis zur GV noch keinen Revisorenbericht Vorlegen kann da die Revision noch nicht gemacht wurde. Ist es möglich die Abstimmung zur Entlastung der Organe erst später mit einer Briefabstimmung zu machen, wenn der Revisorenbericht veröffentlicht wurde?

Antworten
Webling 28. Juni 2021 - 13:24

Guten Tag Remo

Vielen Dank für deine Frage, ich entschuldige mich für die späte Beantwortung der Frage. Dank der Covid-19 Verordnung sind schriftliche Abstimmungen möglich. Daher ist dies ein mögliches Vorgehen. Sobald die Verordnung nicht mehr in Kraft ist, muss man die schriftlichen Abstimmungen in den Stauten verankert haben um schriftlich abstimmen zu können.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Tobi 5. Mai 2021 - 23:58

Hallo

Ich bin einem Verein als Passiv beigetreten, es gibt aber keine GV, kein Jahresbericht, keine Rechnung, sprich ich zahle nur erhalte aber keinen Einblick. Ist dies zulässig?

Antworten
Webling 28. Juni 2021 - 14:14

Guten Tag Tobi

Vielen Dank für deine Nachricht. So genau kann ich dir das nicht beantworten, am besten schaust du in den Statuten was deine Rechte als Passivmitglied sind (Die Statuten darfst du als Passivmitglied verlangen, falls du sie nicht hast). Wenn dir dies nicht passt, musst du deinen Mitgliederstatus ändern, mit dem Vorstand das Gespräch suchen oder austreten.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Sabine Aurich 11. Juli 2021 - 12:38

Guten Tag,
ich habe auch eine Frage betreffs der GV einer Eigentümergemeinschaft. Üblicherweise findet diese immer Ende März statt, musste aber dieses Jahr wegen Corona ausfallen. Wir haben keine Absage erhalten, nichts, von wegen, ist doch logisch, die Restaurants sind geschlossen, also kann sie nicht stattfinden. Nun könnte ja die GV stattfinden. Bis jetzt kam keine Info, keine Einladung, nichts. Ich habe nur vom Vizepräsident erfahren, dass sie sie anscheinend gar nicht durchführen wollen, von wegen, es gäbe ja nichts zu besprechen. Wobei er auch dagegen ist dies so zu handhaben. Meine Frage, kann man solch eine GV rein rechtlich einfach ausfallen lassen? Denn man muss doch die Gelegenheit haben Anträge zu stellen, die Rechnung muss geprüft werden, etc. Oder wie ist das? Kann Du mir das beantworten? Vielen Dank und viele Grüsse
Sabine

Antworten
Webling 4. Oktober 2021 - 11:10

Hallo Sabine

Vielen Dank für deine Frage. Man kann lange darüber nachdenken was hätte…müsste…sollte. Fakt ist, dass jederzeit ein Fünftel der Vereinsmitglieder eine GV einberufen kann. Gemäss Art. 64 Abs. 3 ZGB kann ein Fünftel der Vereinsmitglieder jederzeit eine GV einberufen und der Vorstand kann nix dagegen machen. Wenn ihr genügend Mitglieder beisammen habt, findet die GV statt, auch wenn der Vorstand keine Lust darauf hat.

Viele Grüsse
Laurenz
Webling

Antworten
Richard 26. Juli 2022 - 21:30

Wir sind eine Zusammenkunft von diversen Verbandspäsidenten aus verschiedenen Amateur-Kultur-Bereichen.
Wir möchten nun einen gemeinsamen Tag mit den Verbänden und deren Mitgliedern veranstalten.
Diese Tage sollen jährlich stattfinden und nicht nur einmalig.
Dazu sollen von Sponsoren auch Gelder fliessen.
Macht es Sinn einen Verein zu gründen, damit das OK und deren Verbandsvermögen nicht angetastet werden kann?
Diese Tage sollen jährlich stattfinden und nicht nur einmalig.

Antworten
Webling 18. August 2022 - 09:53

Hallo Richard

Vielen Dank für deine Frage. So wie ich das wahrnehme, ist das eine grössere Sache mit vielen Teilnehmern, Organisation etc. Da würde ich eher einen Verein gründen, damit ihr abgesichert seid und dass ein allfälliger Gewinn wieder für die nächste Veranstaltung zur Verfügung steht. Auch ist ein OK-Wechsel viel einfacher, wenn nicht zuerst die Finanzen aufgetrennt werden müssen.

Viele Grüsse
Laurenz
Webling

Antworten
Lara 19. Dezember 2022 - 11:06

Guten Tag,
Wir sind ein Jugendverein und uns gehen langsam die Mitglieder aus. Leider sind auch die bestehenden Mitglieder nicht mehr so gewillt, bei Anlässen usw. zu helfen. Auch treten auf die nächste GV praktisch alle Vorstandsmitglieder zurück und wir finden keine Nachfolger…
Nun ist es so, dass wir einen Anlass im Jahr haben, welchen wir für das Dorf erhalten möchten. Wie können wir vorgehen, wenn wir den Verein „nur“ für diesen Anlass erhalten. Hier geht es vor allem um das Vereinsvermögen. Wir haben jedoch keinen Vorstand mehr zusammen (es würde ein OK gegründet werden für den Anlass). Kann man die Statuten so anpassen, dass keine GV mehr durchgeführt werden muss und kein Vorstand von nöten ist? Oder sollte man den Verein auflösen und das Geld dem OK „vermachen“. In den Statuten ist geregelt, dass das Vermögen an eine Organisation gehen muss, welche den gleichen oder ähnlichen Zweck verfolgt.
Besten Dank für die Hilfe.
Liebe Grüsse
Lara

Antworten
Webling 19. Dezember 2022 - 16:26

Hallo Lara

Vielen Dank für deine Nachricht. Wenn ihr das Fest weiterführen möchtet, macht ihr am besten einen Fest-Verein. Dann haftet ihr nicht persönlich und könnt als Verein auftreten.

Beim Fest-Verein solltet ihr die Pflichten des Vorstands eng eingrenzen, damit ihr dafür einen Vorstand findet. Die grosse Arbeit könnt ihr dem OK überlassen.

Eine GV ist in 10min erledigt, wenn alle motiviert sind, die Veranstaltung kurz zu halten.

Fazit ist: Ihr benötigt zwar einen Vorstand und eine GV, aber ihr könnt den Aufwand sehr klein halten.

Viele Grüsse
Laurenz vom VereinsTiger

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