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Wie gründet man einen Verein

von Webling
276 Kommentare

Weshalb gründet man einen Verein

Einige Leute treffen sich regelmässig um einer Freizeitbeschäftigung, zum Beispiel Fussballspielen nachzugehen. Irgendwann beschliessen sie gemeinsam Bälle und Tenues zu kaufen, ein Grümpelturnier mit Gleichgesinnten zu organisieren und während dem Dorffest einen Stand zu betreiben.

Das ist der Zeitpunkt um einen Verein zu gründen, denn ein Verein bietet folgende Vorteile:

  • Für Schulden haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen, nicht die Mitglieder.
  • Die Zuständigkeiten innerhalb des Vereins sind geregelt, der Vorstand leitet den Verein. Mitglieder die selber etwas organisieren sind natürlich stets willkommen.
  • Dank dem Mitgliederverzeichnis ist klar wer dabei ist und wer nicht.
  • Regelmässige Mitgliederbeiträge sorgen dafür, dass jeder seinen Anteil an den Kosten trägt.

Statuten für die Vereinsgründung

Vor der Gründungsversammlung erarbeiten die angehenden Vereinsmitglieder Statuten für ihren Verein, eine kurze Anleitung für die eigenen Statuten findest du im Blogeintrag „Statuten für deinen Verein„. Zusätzlich zu den Statuten benötigt ein Verein Mitglieder und eine Gründungsversammlung.


Vereinsmitglieder

Es werden 2 oder mehr Personen benötigt um einen Verein zu gründen. Es müssen genügend Personen sein um alle Ämter in einem Verein, das heisst der Vorstand sowie andere Postitionen die gemäss Statuten erforderlich sind, zu besetzen. Eine maximale Mitgliederzahl gibt es nicht.

Die Gründungsversammlung

An der Gründungsversammlung nehmen die Leute teil, die sich in einem Verein organisieren wollen. Sie genehmigen den vorher ausgearbeiteten Statutenentwurf und wählen die Organe, das heisst den Vorstand und alle Organe die in den Statuten bezeichnet sind. Anschliessend unterzeichnet der Präsident oder die Präsidentin den Statutenentwurf. Ab diesem Moment sind die Teilnehmer der Gründungsversammlung stolze Mitglieder ihres eigenen Vereins.

Nachdem ihr den Verein gegründet habt, beginnt das Vereinsleben erst richtig. Melde dich beim Newsletter an um gut verdauliche Infos zu Vereinsthemen zu erhalten.

276 Kommentare

Gabriel von Bechtolsheim 6. Oktober 2014 - 12:05

Besteht ein Verein weiterhin, bei dem nach den Regeln entsprechender Gründung inklusive Unterzeichnung Statuten durch den frisch gewählten Präsidenten diese Statuten verschwinden oder bspw. unleserlich werden, oder müssen die Statuten so lange der Verein besteht irgendwo nachzulesen sein?

Beste Grüsse
Gabriel von Bechtolsheim

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Webling 8. Oktober 2014 - 09:30

Hallo Grabriel

Der Verein besteht weiterhin, auch wenn die Statuten verschwinden oder unleserlich werden. Natürlich besteht ein Beweisproblem, wenn es zu einem Streitfall kommt, aber den Bestand eines Vereins wird davon nicht tangiert.

Viele Grüsse
Laurenz
Webling

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Jenny 1. Dezember 2014 - 16:20

Grüezi Miteinander

Wir wollen einen Verein gründen mit dem Zweck, “Vermittlung kultureller Inhalte und deren Förderung” wobei unser derzeitiger Fokus auf der Förderung von unkonventioneller Musik liegt.
Es wird auf ein kaufmännisches Gewerbe hinauslaufen, denn wir benötigen Geldmittel um Musik zu veröffentlichen, sprich fördern, zu können. Das heisst, wir produzieren Tonträger (dazu machen wir Verträge mit den Musikern) und Managen/Promoten die Musiker (auch dazu werden Verträge abgeschlossen). Geht das?
Die Gelder die wir daraus erwirtschaften, werden wieder in weitere Musikprojekte gesteckt. Ist der Verein da das Richtige für uns?
Des Weiteren schicken wir die Musiker auch auf Tournee, wozu wir Fördergelder beantragen. Wenn etwas der Fördergelder übrig bleibt, zahlen wir sie hälftig an den Verein und den Musiker. Wäre das korrekt?
Wenn wir Parties veranstalten, an denen “unsere” Musiker spielen, wird auch dieses Geld wieder zum Förderungszweck eingesetzt werden. Richtig so?
Auch wollen wir dem Vorstand irgendwann einen Lohn auszahlen können oder auch Leute anstellen können. Geht das?

Herzlichen Dank für die Beantwortung unserer Fragen
Jenny

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Webling 10. Dezember 2014 - 14:12

Guten Tag Jenny

Wie du beschrieben hast, fördert der Verein kulturelle Zwecke und ist nicht gewinnorientiert, damit sind die Voraussetzungen von Art. 60 des Zivilgesetzbuches für die Gründung eines Vereins erfüllt. Der Verein kann auch ein kaufmännisches Gewerbe betreiben, Verträge mit Verantstaltern, Musikern, Produzenten und Verwaltern von Fördergeldern abschliessen.
Wichtig ist, dass die Gewinne dieser Aktivitäten wieder dem Vereinszweck zufliessen. Es ist auch möglich, den Vorstand zu entschädigen oder Leute anzustellen. Allerdings müsst Ihr dabei aufpassen, dass das Ganze dabei nicht gewinnstrebig wird.
Bezüglich Fördergelder kann ich nicht sagen, was Ihr mit den übriggebliebenen Fördergeldern machen dürft, dies müsst Ihr mit den Stellen vereinbaren, die euch die Gelder zusprechen.

Viele Grüsse
Laurenz
Webling

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Karin 1. Mai 2015 - 15:49

Müssen Gründungsmitglieder volljährig sein?

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Webling 4. Mai 2015 - 13:26

Guten Tag Karin

Die Gründung eines Vereins ist ein Vertragsabschluss. Desshalb benötigen minderjährige Gründungsmitglieder die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters. Liegt die Zustimmung vor, können auch Minderjährige einen Verein mitgründen.

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This 16. Juni 2019 - 23:12

Hallo
Darf man einen Verein gründen der gewinnorientiert ist wenn dieser Gewinn vollumfänglich für einen guten Zweck gespendet wird (charity)?
Für infos wären wir dankbar.

Antworten
Webling 20. Juni 2019 - 09:35

Guten Tag This

Vielen Dank für deine Frage, ja, soweit dies in den Statuten so festgelegt ist, ist dies zulässig.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Alexandra Luechinger 28. Juli 2020 - 09:12

Ich möchte gerne ein selbstverteidigungs verein gründen für frauen. In St gallen. Und die mitgliederbeiträge gerne spenden ist das möglich. Lg alexandra

Antworten
Webling 31. Juli 2020 - 13:46

Guten Tag Alexandra

Vielen Dank für deinen Kommentar. Du kannst einen solchen Verein gründen, mit den Mitgliederbeiträgen würde ich die Kosten für den Verein decken. Wenn der Verein zu viel einnimmt, dann kann man die Mitgliederbeiträge senken.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Martina 4. Juni 2015 - 09:28

Wo kann ich die Statuten eines Vereines, bei welchem ich nicht Mitglied, einsehen?
Die Statuten sind nicht auf der Website ersichtlich….

Antworten
Webling 10. Juni 2015 - 07:56

Guten Tag

Die Statuten von Vereinen müssen nur schriftlich vorliegen, die Statuten sind nicht irgendwo publiziert. Am besten schreiben Sie ein E-Mail an den Vorstand, möglicherweise erhalten Sie so eine Kopie der Statuten.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Alex 11. Juni 2015 - 09:55

Guten Tag Webling,

müssen die Statuten eines neu zu gründenden Vereins von irgend einer Stelle offiziell bestätigt werden, nachden sie durch die Gründungsversammlung angenommen worden sind?
Wir möchten zu dritt einen Verein gründen und müssen uns gemäss Art. 60 nicht im Handelsregister eintragen.

Ich frage mich, ob es tatsächlich so einfach ist eine juristische Person in Form eines Vereins zu gründen. Denn wer prüft die Richtigkeit und Legitimität der Statuten? Nur die Gründungsversammlung, die aus Leihen besteht?

Danke und schöne Grüsse!
Alex

Antworten
Webling 12. Juni 2015 - 07:05

Guten Tag Alex

Die Statuten müssen nur schriftlich vorliegen. Dann können 3 Leute gültig einen Verein gründen. Die Richtigkeit der Statuten wird nur dann geprüft, wenn jemand klagt, ansonsten kann der Verein (auch mit nicht ganz korrekten Statuten) ungestört seinen Zweck verfolgen.

Wir wünschen euch viel Erfolg mit dem Verein.

Viele Grüsse
Webling Vereinsverwaltung

Antworten
Andrea 23. Oktober 2020 - 23:11

Hej,
Ist es möglich als Einzelperson einen Verein zu gründen?
Gruss Andrea

Antworten
Webling 30. Oktober 2020 - 08:23

Guten Tag Andrea

Vielen Dank für deine Frage. Als Einzelperson kann man meines Wissens keinen Verein gründen. Ein Verein ist für mehrere Personen gedacht, warum möchtest du allein einen Verein gründen?

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Philipp 30. Juni 2015 - 13:24

Grüezi mitenand

Nur Vereine dürfen an unserem Dorffest einen Stand unterhalten. Ein paar Freunde wollen zusammen selbstgebrautes Bier ausschenken. Darum sind wir gerade dabei einen Verein zu gründen. Nun lesen wir, dass sich ein Verein für Fr. 400.– im Handeslregister eintragen lassen muss, wenn er «ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe». Was heisst das genau? Jeder «Kaufmann» würde ob unserem Vorhaben natürlich den Kopf schütteln, weil wir nie und niemals kostendeckend werden arbeiten können. Wenn’s gut läuft haben wir höchstens keinen finanziellen Aufwand.

Danke für die Auskunft und freundliche Grüsse
Philipp

Antworten
Webling 1. Juli 2015 - 08:46

Hallo Philipp

Erstmal die gute Nachricht, den Verein müsst ihr nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Nun eine kurze Erklärung:

Damit ein Verein ein „nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe“ führt, sind 4 Bedingungen entscheidend:

  1. auf Erwerb gerichtete Tätigkeit: Der Verein muss Umsatz machen, Gewinn machen ist nicht erforderlich (Unternehmen machen auch nicht immer Gewinn…)
  2. Dauer und Organisation: Der Verein muss die Tätigkeit während einer gewissen Dauer ausüben. Wenn das ganze für ein paar Tage Brauen und Verkaufen angelegt ist, dann ist es kein Gewerbe. Wenn Ihr von Dorffest zu Dorffest zieht und dort Bier verkauft, dann müsst ihr das nochmals genauer anschauen. Wegen einem einzigen Dorffest pro Jahr hat das nicht die Dauer und die Organisation, die für ein Gewerbe notwendig wären.
  3. Selbständigkeit: Selbständigkeit ist für euch als Verein gegeben.
  4. vergleichbar mit Handels- oder Fabrikationsgewerbe: Das Gewerbe muss eine gewisse wirtschaftliche Bedeutung haben, das heisst ihr müsst einen Umsatz von ca. 100’000 CHF machen.

Abschliessend kann man sagen, dass ihr kein kaufmännisches Gewerbe habt, solange ihr das Hobbymässig an eurem Dorffest macht.

Viele Grüsse
Webling Vereinssoftware

Antworten
Philipp 4. Juli 2015 - 13:15

Hi Webling
Ganz herzlichen Dank für die ausführliche und hilfreiche Antwort. Wir stossen erleichtert an!!! ;-))))
Beste Grüsse
Philipp

Antworten
David 24. Oktober 2015 - 17:48

Guten Tag
Wir möchten einen Verein gründen um Partys zu veranstalten und an Barfestivals
Teilzunehmen. Meine Frage ist: Da unsere Einnahmen immer in den nächsten Event fliessen und auch dazu dienen unseren Mitarbeiter/innen Lohn zu bezahlen möchte ich wissen ob so alles korrekt abläuft… d.h müssen die Mitarbeitenden auch Mitglieder im Verein sein oder ist das nicht notwendig?
Da wir nicht mehr bei einer oder zwei Partys pro jahr stehen sondern bei 4-6 mit 2-3 Barfestivalteilnahmen sind unsere sorgen Bezüglich Steuertechnischen Problemen gewachsen. Danke im vorraus für eure Hilfe

Antworten
Webling 27. Oktober 2015 - 08:55

Guten Tag

Die Mitarbeitenden müssen nicht im Verein sein, das ist kein Problem.

Bei den Steuern muss man je nach Steuer unterscheiden. Ab 100’0000 CHF (150’000 CHF für gemeinnützige und nicht gewinnorientierte Institutionen) Umsatz pro Jahr müsst ihr schauen, ob Ihr Mehrwertsteuern bezahlen müsst. Vorher gibt es vor allem Gewinnsteuern, dies ist je nach Kanton verschieden, am besten fragt ihr mal bei den kantonalen Steuerbehörden nach: http://www.vereinsverwaltung.ch/ist-mein-verein-steuerpflichtig/ .
Wenn Ihr Mitarbeiter beschäftigt, müsst ihr euch zusätzlich um Sozialabgaben und um Versicherungen kümmern. Am besten fragt Ihr bei der Sozialversicherungsanstalt eures Kantons nach, wie das funktioniert.

Viele Grüsse
Webling Vereinsverwaltung

Antworten
Nadiya 11. November 2015 - 14:52

Hallo!
3 of my friends and I would like to establish a Verein in Switzerland to promote education abroad. We are all foreigners. 3 of us have a C or B Permit in Switzerland. One person lives in Germany. Could you please advise if this is ok? Can the people living in other countries join our Association?
Thank you very much in advance for your help!

Antworten
Webling 12. November 2015 - 08:18

Hi Nadiya

As long as you have an Address (german: Sitz) in switzerland you can establish a Verein here. It is no problem if you are foreigners and people living in other countries can join, too.
If the Verein wants to buy real estate, collect subsidies and so on, there may be regulations that complicate that, but that’s exceeds our area of expertise.

Antworten
Carlota 17. Februar 2017 - 14:49

Hallo!
Wir würden gerne als internationales Team von Studenten ein Verein in der Schweiz gründen. Nun haben wir unsere Statuten festgelegt, die Vereinsmitglieder festgelegt, wissen jedoch nicht ob und wo wir uns eintragen sollen (ggf. Handelsregister?). Unser Ziel ist ein Bankkonto zu eröffnen, welches dem Verein gehört und jährlich weitergegeben werden kann. Was wäre denn hierzu der nächste Schritt? Wir würden uns wahnsinnig über eine Antwort freuen!
Liebe Grüße,
Carlota

Antworten
Webling 21. Februar 2017 - 08:55

Guten Tag Carlota

Vielen Dank für deine Frage. Wenn ihr die Statuten und Mitglieder habt, müsst ihr eine Gründungsversammlung abhalten. So entsteht der Verein, es ist nicht nötig, den Verein irgendwo einzutragen. Wichtig ist, dass es von der Gründungsversammlung ein Protokoll gibt und es vom Präsidenten und Protokollführer unterschrieben ist (https://www.vereinsverwaltung.ch/wer-unterzeichnet-protokoll-und-statuten/). Die Statuten sollten von einem unterschriftsberechtigten Vorstandsmitglied unterschrieben sein.
Nachher geht ihr mit Statuten und Gründungsprotokoll zur Bank / Post (die Post war früher recht unkompliziert was Vereine angeht), die sagen euch noch, was ihr sonst benötigt. Dies kann von Bank zu Bank unterschiedlich sein.

Viele Grüsse Webling

Antworten
alimi 15. November 2015 - 00:37

Grüezi,

Ich und meine Freunde spielen gerne Karten und diskutieren gerne über unsere Herkunft und Integration. Nun denken wir daran einen Verein zu gründen wo wir und an 4 Abenden die Woche treffen um zu spielen und uns auszutauschen – albanischer Kartenspiel-Verein. Dazu müssten wir eine Bar/ Beiz mieten und ich und mein Bruder würde abwechselnd dort anstehen und arbeiten – ausschenken. Da die Spiele lange gehen, sind getränke underlässlich. Dadurch würde geld fliessen, damit Arbeitskosten und Miete gedeckt sind. Gewinnerbringend wäre es nicht. Aber ist es so überhaupt möglich? Zb anstatt Mitgliederbeitrag zu beziehen, sollen durch die Getränke Aufwand und Kosten gedeckt werden. Wir sind auf den gedanken gekommen, weil viele unserer Bekannten den Wunsch geäussert haben, einen Platz zu haben wo man sich unter gleicjgesinnten trifft austauscht und Karten spielen kann. Im Balkan gibt es.in jedem Dorf so etwas 😉
Ps. Es wird nichts illegales betrieben oder beabsichtigt!

Grüsse
Adem

Antworten
Webling 16. November 2015 - 11:58

Guten Tag Adem

Dieses Vorhaben tönt eher nach einem kleinen Unternehmen als nach einem Verein. Auch ein Unternehmen ist nicht zwingend gewinnbringend, viele Unternehmen gehen nach kurzer Zeit wegen Geldmangel pleite. Mit einem kleinen Unternehmen können Sie einen allfälligen, kleinen, Gewinn als Entschädigung für den Organisationsaufwand behalten.
Ein Verein würde eher so aussehen: Sie und Ihre Freunde organisieren sich in einem Verein. Der Verein mietet ein kleines Lokal oder die Abende finden bei einem Mitglied statt. Um das Risiko zu reduzieren, könnte man die Lokalmiete über Mitgliederbeiträge abdecken. So kann man die Getränke günstiger abgeben. Die Getränke können gegen einen Unkostenbeitrag bezogen werden, wenn man eine Kasse neben den Getränken aufstellt, kann man auch auf das Servierpersonal verzichten.

Ja, Sie können so etwas wie beschreiben als Verein organisieren, ein Unternehmen wäre aber die geeignetere Form.

Antworten
Flipper 11. Dezember 2015 - 08:46

Hallo Webling

Ich habe vor T-Shirts und Sport Shirts zu designen und verkaufen. Dies Ehrenamtlich, mit dem Ziel allfälligen Gewinn gemeinnützigen Organisationen zukommen zu lassen. Arbeitsaufwand, Fahrspesen etc. sind mein Anteil an den Spenden, der Verein wird keine Ausgaben haben ausser für die T-Shirts. Ist ein Verein die richtige Organisation? Kann ich Steuerlich Abzüge machen für Büro etc.? Vielen Dank für die Hilfe.
Beste Grüsse Flipper

Antworten
Webling 14. Dezember 2015 - 10:42

Hallo Flipper

Ein Verein dürfte eine passende Rechtsform dafür sein. Am besten suchst du dir ein, zwei weitere Mitstreiter und gründest den Verein, denn es ist nicht ganz klar ob man allein einen Verein gründen kann. Bezüglich Steuern schaust du am besten den Artikel zur Steuerpflicht von Vereinen an: https://www.vereinsverwaltung.ch/ist-mein-verein-steuerpflichtig/ .

Viel Erfolg
Webling

Antworten
Isabelle Thuillard 18. Dezember 2015 - 17:45

Hallo Webling
tolles Portal übrigens… Wir sind ein in Deutschland eingetragener Verein und möchten, da wir viele Schweizer Mitglieder haben und um in der Schweiz einfacher Fundrising machen zu können, sozusagen einen CH-Schwesterverein gründen. D.H. einen Verein in der Schweiz gründen.
Wir haben nachgelesen, dass zur Gründung mind. 2 natürliche und/oder juristische Personen benötigt werden. Wir haben ein uns in Deutschland bereits unterstützendes CH-Ehepaar, die gerne den CH Verein führen würden. Die wären natürlich schon mal Gründungsmitglieder. Ist es nun ratsam, dass wir mit unserem deutschen Verein Gründungsmitglied werden um z.B. die Mitsprache in der gemeinsamen Ausrichtung zu haben oder sollte eher ich als Präsidentin vom deutschen Verein auch im Schweizer Verein als natürliche Person Gründungsmitglied sein und eventuell ebenfalls das Präsidentenamt übernehmen.
Liebe Grüße
Isabelle

Antworten
Webling 21. Dezember 2015 - 13:34

Hallo Isabelle

Die Frage muss ich mit einer Gegenfrage beantworten: Ist es beabsichtigt, dass der Verein in Deutschland die Kontrolle über den Verein in der Schweiz hat oder ist der Verein in der Schweiz eher ein Schwesterverein, der die ähnliche Ziele verfolgt und ansonsten eher unabhängig ist?
Im Fall mit der Kontrolle aus Deutschland schreibt ihr die Statuten so, dass ein Delegierter des DE-Verein eine Art Vetorecht hat und im Falle eine Auflösung das verbleibende Geld an den DE-Verein geht.
Im anderen Fall genügt es, wenn der DE-Verein im CH-Verein Einsitz hat und eventuell auch umgekehrt.

Antworten
DANIELA 21. Dezember 2015 - 18:00

hallo zusammen
ich habe eine frage und hoffe ihr könnt mir helfen.
ein non-profit tanz-club würde gern bei lieferanten zu sonderpreisen bestellen.
diese geben an, das non-profit-organisationen und vereine bestellen dürfen…
aaaber…im normalfall hat man ja nicht wirklich was schriftliches das man angemeldeter non-profit verein ist ….oder?

ich weiss nun echt nicht wie ich dem lieferanten klar machen soll, dass wir ein non-profit verein sind.
hoffe ihr habt mir eine lösung 🙂

Antworten
Webling 22. Dezember 2015 - 13:48

Hallo Daniela

Vereine in der Schweiz benötigen schriftliche Statuten, damit sie als Verein im Rechtssinne entstehen können. Nach meiner Erfahrung im Vereinslebens sind die Statuten und das Protokoll der letzten Generalversammlung die wichtigsten Schriftstücke im Verkehr mit Unternehmen.
Habt Ihr den Lieferanten schon angefragt, welche Schriftstücke er benötigt? Das wäre der einfachste Weg 😉

Antworten
Maen 10. Februar 2021 - 12:12

Ich möchte mit meiner Frau und meiner Tochter 12 im Allgemeinen eine gemeinnützige gemeinnützige Vereinigung gründen. Ich bin Präsident und Sachbearbeiter des Sitzungsprotokolls, und meine Frau ist für finanzielle Angelegenheiten (Buchhaltung) verantwortlich. Die erste Frage lautet: Kann Brauchen meine Tochter die Genehmigung von uns und wie schreiben wir sie oder gibt es ein fertiges Formular? Sollten wir den Verein bei einer offiziellen Stelle registrieren lassen, die für die Erteilung von Lizenzen an Verbände wie das Innenministerium oder das Sozialministerium zuständig ist? Und ich möchte ein Bankkonto für sie eröffnen, um Spenden zu sammeln. Was brauche ich?

Antworten
Webling 26. Februar 2021 - 15:11

Guten Tag Maen

Vielen Dank für deine Nachricht. So wie du die Frage schreibst, möchtest du einen Verein in Deutschland gründen, da sind wir leider keine Spezialisten. Am besten schaust du mal bei den Kollegen von vereinswelt.de vorbei oder fragst Google.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Drca 7. Januar 2016 - 10:47

Hallo Zusammen

Ich habe vor ein Verein zu gründen.
Der Verein soll Geld sammeln und der Aufbau eines Dorfes der in Krieg zerstört ist zu helfen.
Soll ich der Verein in der Handelsregister eintragen lassen?
Sind spenden von Steuer befreit?

Antworten
Webling 7. Januar 2016 - 16:25

Guten Tag

Erstmal viel Erfolg mit dem Verein! Den Verein muss man im Handelregister nicht eintragen lassen. Damit die Spenden von der Steuer befreit werden, muss der Verein vom kantonalen Steueramt steuerbefreit werden. Wie das funktioniert, ist je nach Kanton verschieden. Am besten schaust du auf der Webseite der Steuerverwaltung in deinem Kanton.

Viele Grüsse
Dein Webling Team

Antworten
Gernot Hohn 21. Januar 2016 - 08:17

Hallo
Ich finde nirgendwo einen Hinweis darüber was für ein Kapital ein Verein benötigt um gegründet werden zu können. HR-Eintrag uns andere Kosten sind schon klar.
Aber braucht ein Verein kein Gründungskapital wie z.B: eine GmbH?

Wir haben in den letzten Jahren einiges an Equipment angeschafft für Licht und Tontechnik bei Kulturveranstaltungen. Manches von Konkursen, einiges geschenkt und selber repariert und ein paar Sachen konnten wir auch von kleinen Gewinnen einkaufen.

Nun möchten wir dieses schützen, da wir alle fast ausschliesslich von Luft und Liebe leben.
Wir werden immer öfters von No-Budget Organisatoren angefragt, weil einfach überall an der Kunst gespart wird.
Zwar können wir mit den Aufträgen und eingenen Anlässen unsere Verpflichtungen meistens decken,
nicht selten läuft das Sponsoring gut, aber wir möchten uns bei nun steigenden Auftragslage und unsicherer Einkünfte doch gerne absichern.
Je mehr wir bei gesponserten Anlässen verdienen würden, um so mehr würden wir kleine Bühnen unterstützen. Der Verteilschlüssel wird durch die Mitglieder bestimmt.

Es wäre also kaufmännischer Betrieb, ohne Gewinnabsicht, abgesehen von der Entschädigung der Mitglieder je nach Auftragslage. Wenn der Betrieb floriert, könnten wir einen dieser langzeit-Arbeitzslosen Ü50 anstellen für die Ein-Auslagerung, den Aufbau und die Reparatur der Geräte.
Natürlich auch mit Sozialversicherung u.s.w.
Wir müssten auch eine Unfall- und REchtsschutzversicherung abschliessen.

Ist das alles mit einem Verein, und ohne Gründungskapital möglich?

Vielen Dank Gernot

Antworten
Webling 22. Januar 2016 - 15:23

Guten Tag Gernot

Ein Verein benötigt kein Gründungskapital, man kann also ohne Kapital einen Verein gründen. Dieses Kapital ist eine Spezialität von Kapitalgesellschaften wir GmbH und AG. In deinem Fall ist es sinnvoll, etwas Geld auf der Seite zu haben. So kann der Verein unvorhergesehene Ausgaben oder nicht eintreffende Einkünfte überleben. Es ist sinnvoll, die Ausgaben von einigen Monaten flüssig auf der Bank zu haben, ansonsten riskiert der Verein einen Konkurs falls Rechnungen nicht bezahlt werden können.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Isabelle Thuillard 2. Februar 2016 - 14:15

Hallo Webling
wir stehen kurz vor der Gründung unseres CH-Vereins, Initator ist unser e.V. in Deutschland. Siehe Webling Antwort oben (two month ago). Wir möchten den CH-Verein im Handelsregisteramt eintragen lassen und auch die Steuerbefreiung beantragen. In Musterstatuten „Vitamin B“ steht u.a.
„Im Falle einer Auflösung werden Gewinn und Kapital einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichen Zwecks steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.“

Kann dies auch lauten? …… dem gemeinnützig eingetragenen Verein „xyz“ (Stammverein in Deutschland) zugewendet.

Des weiteren habe ich in einem Merkblatt für die Steuerbefreiung des Kantons folgendes gelesen:
„Von der Steuerpflicht befreit sind….. mit Sitz in der Schweiz (ist klar), die sich im Interesse des Kantons oder im allgemeinen schweizerischen Interesse…..“
Der Zweck unserer Statuten ist auf alle Völker dieser Erde bezogen (einfach ausgedrückt). Es geht um Frieden & Freiheit für alle Völker. Jedoch sind Projekte dazu in der Schweiz ansässig.
Muss dazu ein Satz in den Statuten stehen?
um eine baldige Antwort bin ich euch echt super dankbar…..
mit lieben Grüßen
Isabelle

Antworten
Webling 3. Februar 2016 - 08:59

Guten Tag Isabelle

Leider haben wir zu wenig Erfahrung damit, für solche Vereine eine Steuerbefreiung zu erreichen. Deshalb fragen Sie am besten beim zuständigen Steueramt an, die schweizer Steuerämter sind normalerweise sehr freundlich und hilfsbereit. Das Steueramt des Kantons Zürich hat dazu eine gute Seite mit Merkblatt, Kontaktadresse und weiterführenden Informationen: https://www.steueramt.zh.ch/internet/finanzdirektion/ksta/de/steuerfragen/steuerbefreite_institutionen.html . Vermutlich hat der zuständige Kanton eine ähnliche Seite, ansonsten folgen Sie einfach den Antweisungen auf der verlinkten Seite, weil das Vorgehen in den meisten Kantonen sehr ähnlich sein dürfte.

Es würde mich freuen zu hören, wenn es geklappt hat.

Viele Grüsse Webling

Antworten
Isabelle Thuillard 3. Februar 2016 - 10:53

Hi Webling und schönen Tag
vielen Dank für die rasche und ehrliche Antwort. Ich habe noch nie so ein tolles Infoportal begegnet wie eures 🙂 und vor allem eines das dann danach nicht gleich den Email-Briefkasten mit Werbung vollstopft. Diese Art und Weise weckt viel mehr Vertrauen in das was ihr macht, das muss hier auch mal gesagt werden. Also wir werden uns mit diesem Verein in der Schweiz in den nächsten Wochen auf jeden Fall die webling-Verwaltungssoftware besorgen. Uns habt ihr mit eurer Art überzeugt.
Grüße in die Schweiz
Isabelle

Antworten
Robert Müller 3. Februar 2016 - 20:20

Guten Tag

Ich bin in einem Verein, welcher Worksops für Köche anbietet. Nun habe ich eine Frage zu den Finanzen. In unseren Statuten ist nicht geregelt wie die Ausgaben verteilt werden. Wer entscheidet wie die Mitgliderbeiträge verwendet werden? Kann das der Vorstand oder ist das zwingend die GV?

Herzlichen Dank für Ihre Auskunft

Robert

Antworten
Webling 5. Februar 2016 - 11:24

Guten Tag Robert

Der Vorstand vertritt den Verein gegen aussen. Er kann Geld ausgeben, soweit diese Ausgaben vom Zweck des Vereins gedeckt sind. Dies sollte natürlich nicht übertrieben werden. Die meisten Vereine erstellen ein Budget für den Vorstand, damit ist der Rahmen für die Ausgaben festgelegt. So kann die GV über das Budget abstimmen und so dem Vorstand die jährlichen Ausgaben etwa vorgeben.
Grössere Projekte, die nicht im Budget erhalten sind, werden dann separat von der GV bewilligt.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Robert Müller 6. Februar 2016 - 10:16

Herzlichen Dank

Antworten
Dario Bordoli 23. Februar 2016 - 12:29

Hallo Webling
Ich möchte hobbymässig ein Internetradio betreiben. Mir wurde von der IG Internetradio Schweiz empfohlen, einen Verein zu gründen, um im Fall einer Klage nicht zu haften. Ich muss ja, um das Radio zu betreiben, Urheberrechte kaufen und möchte nicht haften, falls der Fall einer Klage eintreten würde.
Sehe ich das richtig, dass das rechtlich korrekt ist, wenn ich den Verein nicht eintrage und nur Statuten schreibe und eine Gründungsversammlung mache, wo ein Protokoll unterschrieben wird? Ich muss mich ja im Internet bei der SUISA und der Swissperform registrieren mit meinem Verein…das sind offizielle, staatlich konzessionierte Stellen. Reicht das, wenn ich dann die erforderlichen Papiere einfach zu Hause habe und nirgends offiziell eingetragen bin?
Mit freundlichen Grüssen

Antworten
Webling 23. Februar 2016 - 16:00

Guten Tag Dario

Ein Verein muss in der Schweiz nicht im Handelsregister eingetragen werden, wenn er, vereinfacht gesagt, nicht einen Umsatz ca. 100’000 Franken macht. Daneben gibt es noch einige weitere Bedingungen, die im Moment aber nicht so wichtig sind.
Wenn der Verein hobbymässig geführt wird und nur wenig Umsatz macht, müsst ihr die Papiere einfach zu Hause aufbewahren und euch bei keiner offiziellen Stelle eintragen. Wenn die Suisa oder die Siwssperform weitere Anforderungen haben, werden sie es dir schon mitteilen. Ich gehe aber nicht davon aus.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Roland Minoletti 6. März 2016 - 08:31

Guten Tag Webling,
Meine Partnerinn und Ich möchten mit Bekannten einen Dartverein gründen. Unsere Ziele und Zwecke sind es das Dartspielen aus den Gaststätten zu holen und die Nachwuchsförderung, die Pflege des Dart-sportes in der Schweiz, die durchführung von Liegaspielen der im Verein spielenden Mannschaften sowie öffentiche Darttunieren. Die Finanzierung der Kosten würde durch die Einnahme an Dart-Geräten und durch verkauf von Getränken und Fingerfood erfolgen. Nun fragen wir uns, brauchen wir dazu ein Wirtepatent resp. eine bewilligung der Gemeinde ?
Freundliche Grüsse.

Antworten
Webling 7. März 2016 - 12:32

Guten Tag Roland

Leider können wir dazu nichts sagen. Der Ausschank von Getränken ist unseres Wissens in der Schweiz Gemeindesache, also gibt es unzählige verschiedene Regelungen. Am besten fragt ihr bei der Gemeinde nach, die Gemeindebehörden sind normalerweise freundlich und hilfsbereit.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Thomas 11. April 2016 - 11:03

Halle Webling Team

Kann man in den Statuten festlegen dass Passivmitglieder kein Wahl- und Stimmrecht erhalten, dafür auch keinen Mitgliedsbeitrag zahlen müssen, sondern nur die Vereinsinfrastruktur benützen dürfen?

Vielen Dank und freundliche Grüsse
Thomas

Antworten
Webling 12. April 2016 - 11:17

Guten Tag Thomas

Ja, das darf man, der Artikel 71 im Zivilgesetzbuch besagt, dass Vereine Mitgliederbeiträge erheben können, wenn die Statuten dies vorsehen. Also kann der Verein auch keine Mitgliedsbeiträge von Passivmitgliedern oder allen Mitgliedern erheben.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Feusi 12. April 2016 - 12:41

Guten Tag
Wir haben Träume und Ideen. Wir träumen zusammen alt zu werden in einem Haus an der Sonne.
•Wo das Private und das Gemeinschaftliche genügend Platz findet
•Wo Toleranz, Offenheit, Genuss, Humor, Respekt, Kritik, Fehler und Streit Platz haben
•Das solide finanziert ist
•Wo jung und alt leben
•Wo wir offen sind für die Welt
•Wo wir gemeinsame Aktivitäten verwirklichen mit handfesten Kultur-Projekten,
•Wo wir einfach sein können, geborgen, angenommen und füreinander da sind
•mit einer Dependence in einer fernen Stadt.
Jetzt möchten wir einen Verein gründen, suchen Vereinsmitglieder, welche dann tatkräftig mit viel Mut und vielen Ideen mitmachen. Damit diese Träume und Ideen verwirklicht werden können.
Die Vereinsgründung ist dies steuerlich gesehen ein Vorteil im Ausland. z.B. Wenn der Verein Räume mietet oder wenn der Verein ein Haus kauft – in Spanien.
Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Antworten
Webling 12. April 2016 - 12:48

Guten Tag Feusi

Leider sind wir keine Experten bezüglich Steuerrecht, speziell nicht in der Kombination Schweiz/Spanien. Wir empfehlen Ihnen, lassen Sie sich durch eine Fachperson beraten.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Beni 9. Mai 2016 - 20:11

Hallo Weibling,
Ich möchte mit Freunden einen Sport-Verein gründen.
Den Vereinssitz möchten wir in einer anderen Gemeinde als wir wohnen festlegen.
Müssen wir zwingend in der Gemeinde in der der Vereinssitz ist wohnen, oder zumindest ein Vorstandsmitglied oder reicht einfach eine Postadresse in dieser Gemeinde?
Dies aus dem Grund, da wir in der betreffenden Gemeinde die Sportanlage mieten werden/können.
Für die Sportanlage gibt es eine vom Gemeinderat verabschiedetes Dokument „Benützungsgebühren Sportanlage ….“ und darin steht, dass auswärtigen Vereinen die Anlagen unter einem Zuschlag zum vollen Tarif von 100% zur Verfügung stehen.
Das heisst wir würden den doppelten Preis bezahlen müssen, wenn wir unsere Wohngemeinde als Vereinssitz wählen. Also ist unsere Überlegung, dass wir unseren Vereinssitz in der betreffenden Gemeinde festlegen.
Ist das legitim, machbar, rechtlich korrekt?
Oder wie sollen wir hier vorgehen.

Danke & Gruss
Beni

Antworten
Webling 10. Mai 2016 - 10:15

Guten Tag Beni

Rein rechtlich gesehen, könnt ihr eine Postadresse in der Gemeinde organisieren und den Sitz des Vereins in dieser Gemeinde haben. Möglicherweise erfüllt ihr dann alle Bedingungen um die Vergünstigung zu bekommen.
Legitim ist das Vorgehen unserer Ansicht nicht, da die Vergünstigung für Einwohner/Steuerzahler der Gemeinde vorgesehen ist. Wenn ihr dies umgeht, werdet ihr euch keine Freunde machen. Am besten ihr legt den Sachverhalt der Gemeinde vor und besprecht das Vorgehen. Dann seid ihr auf der sicheren Seite und vermeidet Ärger.

Viele Grüsse
Webling

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Fabienne 11. Mai 2016 - 11:20

Guten Tag

Ich habe vor einen Verein zu Gründen um Angebote für Migranten und Ansässige anzubieten. Es würde alles auf freiwilliger Basis (somit kein Geldfluss) stattfinden. Muss ich einen Verein eintragen lassen? Wenn ja, wo wäre das?
Braucht man für einen Verein etwas ähnliches wie ein Businessplan oder so?
Ich habe so gar keinen Durchblick 🙂

Antworten
Webling 12. Mai 2016 - 07:47

Hallo Fabienne

Für einen Verein benötigt man nur Gründungsmitglieder, Statuten und eine Gründungsversammlung. Im Prinzip können ein paar Leute in einem Gasthof spontan Statuten auf eine Serviette kritzeln und auf die Vereinsgründung zuprosten. Und schon gibt es einen neuen Verein. So einfach ist das in der Schweiz.

Sobald ihr ein Lokal mietet und oder grössere Ausgaben plant, solltet ihr eine einfache Finanzplanung machen, damit es finanziell aufgeht.

Viele Grüsse
Webling

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Sayan 21. Juni 2016 - 13:23

Hallo,

Wir sind einige Studenten und wollen einen Verein Gründen, welcher für Kinder in armen Ländern unterstützen soll.
Die Frage ist, ab wann ist man offiziel ein Verein? Muss man bei der Gemeinde oder irgendwo noch Papierkramm erledigen?

Freundliche Grüsse

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Webling 21. Juni 2016 - 14:22

Guten Tag

In der Schweiz ist das Gründen von Vereinen wirklich einfach. Man benötigt nur einige Mitglieder, Statuten und eine Gründungsversammlung wo man beschliesst, einen Verein zu gründen. Dann ist das offiziell ein Verein, es ist wirklich so einfach.

Antworten
Andreas 24. August 2016 - 09:45

Guten Tag

Wir sind ein kleiner Gamer-Netzwerk, dass regelmässig Treffen und Partys plant.
Da wir immer wieder Ausgaben haben (Teamspeak, Server, Strom, Netzwerk etc) würden wir gerne einen Verein gründen um die Kosten richtig zu verteilen (Mitgliederbeitrag)

Nun haben wir das Problem, wir sind ein Schweizer, zwei Deutsche und einen Österreicher.
Können wir in der Schweiz trotzdem einen Verein gründen? Oder müssen wir auf etwas spezielles achten?

Antworten
Webling 25. August 2016 - 12:41

Guten Tag Andreas

Ihr könnt in der Schweiz einen Verein gründen, solange der Vereine eine schweizer Adresse hat. Mit einem schweizer Mitglied ist dies möglich, der Sitz des Vereins ist dann am Wohnort des Vereins.

Da ein solches Gamer-Netzwerk vermutlich nicht ewig hält, weil sich in der Lebenssituation der Mitglieder Veränderungen ergeben, würde ich die Auflösung des Vereins in den Statuten regeln: Welche Mehrheit ist notwendig um die Auflösung zu beschliessen, wer übernimmt die noch laufenden Kosten, wer bekommt das übrige Geld usw.
Dann würde ich noch den Gerichtsstand festlegen, weil die Rechslage bei Streitigkeiten sonst deutlich komplexer wird.

Antworten
Hannah 31. August 2016 - 07:33

Guten Tag

Wir haben vor kurzen einen Verein gegründet, um Musik zu machen. Jetzt hat jemand eingebracht, dass die ganzen Wahlen des Vorstands ungültig sind, da keine Traktanden für die Gründungssitzung verschickt worden sind. Ich weiss, dass bei Mitgliederversammlungen Traktanden frühzeitig verschickt werden müssen, aber ob für eine Gründungsversammlung dies auch notwendig ist, finde ich nirgends. Muss dafür jetzt wirklich eine ausserordentliche Mitgliederversammlung gemacht werden, nur um über das Abzustimmen was schon EINSTIMMIG abgestummen wurde?
Finde ich eher unlogisch :/

Antworten
Webling 31. August 2016 - 08:15

Guten Tag Hannah

Euer Verein ist keine Ausnahme, da in Vereinen selten Juristen am Werk sind, werden formelle Vorschriften häufig nicht ganz eingehalten. Das heisst, dass ein unzufriedenes Vereinsmitglied innerhalb einer Frist gegen den Entscheid klagen kann. Nimmt kein Vereinsmitglied diese Mühen auf sich, ist der Entscheid trotzdem gültig (seltene Spezialfälle ausgenommen). Ausserdem können Mitglieder, die einem Entscheid zugestimmt haben, nicht gegen den Entscheid klagen.

In der Literatur habe ich keine speziellen Bestimmungen für die Traktanden der Gründungsversammlung gefunden. Vermutlich werden die Bestimmungen über die Mitgliederversammlung analog angewendet.

Wie du sagst, es ist unlogisch, dass man nochmals eine Mitgliederversammlung machen müsste, daher könnt ihr darauf verzichten, sofern nicht ein Mitglied dagegen Einspruch erhebt. Bei der nächsten Mitgliederversammlung verschickt ihr einfach Traktanden.

Antworten
Manfred 12. September 2016 - 07:07

Hallo Zusammen
Ist es Zwingend, dass ein Verein Mitgliederbeiträge erhebt – ist es auch möglich, einen Verein basierend auf einer Grundspende zu gründen? Das heisst z.B. ein Verein anstelle einer Stiftung zu gründen – denn bei einer Stiftung gibt es Auflagen, welche viel Definitionsaufwand und Kosten zur Gründung verlangen.

Antworten
Webling 19. September 2016 - 08:10

Guten Tag Manfred

Es ist möglich, bei einem Verein keine Mitgliederbeiträge zu verlangen. Der Verein kann aufgrund einer Grundspende entstehen oder andere Finanzquellen wie Spenden oder Veranstaltungen haben.

Der Unterschied zwischen einem Verein und einer Stiftung ist, dass der Verein eine Vereinigung von Mitgliedern ist, eine Stiftung ist ein verselbständigtes Vermögen. In einem Verein können die Mitglieder über das Vermögen des Vereins verfügen, neue Vorstandsmitglieder wählen, die Aktivitäten des Vereins neu bestimmen usw. Bei einer Stiftung ist dies alles in der Stiftungsurkunde festgelegt und die Leitung der Stiftung ist an die Stiftungsurkunde gebunden.

Antworten
Galina 28. September 2016 - 19:41

Bei unsere Gemeinde sind einzig verfügbare Sporthallen mietbar wenn die ein Verein mietet. Da ich aber ein Fitness Träiner bin und dort wochentliche Kurse anbieten wollte wäre es richtig das ich ein Verein mit meinen Partner gründen würde? Die Kurskosten waren dann als Entlohnung für den Träiner. Oder ist es dann ein gewinnorientierentes Einzel Unternehmen der anders registriert werden soll? Bin mir unsicher. Besten Dank in Voraus!

Antworten
Webling 29. September 2016 - 12:36

Guten Tag Galina

Das Vorhaben klingt nach einem gewinnorientierten Unternehmen, die richtige Rechtsform wäre eine GmbH oder ein Einzelunternehmen. Eventuell kommt man mit einem Verein durch, es ist aber in der Grauzone.

Die Gemeinde finanziert die Halle weitgehend durch Steuergelder und will die Halle an Vereine vermieten. In den Vereinen wird viel freiwillige Arbeit gratis geleistet. Vermutlich will die Gemeinde diese Arbeit gezielt unterstützen und vermietet die Halle an solche Organisationen. Das beste ist, mit der Gemeinde das Gespräch zu suchen, vielleicht hat es noch freie Kapazität, welche die Gemeinde gerne vermietet.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
nalina 25. Oktober 2016 - 13:11

Hallo,
ist es nach Schweizer Recht möglich, wenn drei Deutsche und ein Franzose einen Schweizer! Verein gründen und betreiben ohne das es eine Adresse in der Schweiz gibt? Als Vereinsadresse für den Schriftverkehr wird die Wohnadresse des Präsidenten in Deutschland angegeben, auch die Adressen der anderen Vorstandsmitglieder sind allesamt in Deutschland bzw. in Frankreich – bei 5 Personen im Vorstand hat niemand eine Adresse in der Schweiz. Der Verein richtet Veranstaltungen mit Eintritt mitten in Deutschland aus – nicht in der Schweiz oder im Schweizer Grenzgebiet.
Welche Schweizer Stelle ist ggfs. dafür zuständig?

Antworten
Webling 25. Oktober 2016 - 15:18

Guten Tag Nalina

Ein schweizer Verein benötigt eine Adresse in der Schweiz. Es macht auch wenig Sinn, einen Verein in der Schweiz zu haben, wenn es keinerlei Bezug zur Schweiz gibt.
Eventuell gibt es die Möglichkeit einen Briefkasten-Verein (wie eine Briefkastenfirma) zu gründen. Damit haben wir jedoch keine Erfahrung.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Stefan 20. April 2017 - 18:56

Hallo Nalina,

seid ihr weiter gekommen? Wir haben ähnliches vor, vllt. können wir uns austauschen? Du kannst mich direkt über mail at rixpack.de erreichen.

Antworten
Ismael 3. November 2016 - 18:48

Hallo,
Ich und sieben andere Freunde von mir würden gerne einen Verein gründen, damit wir so eine Halle in der Nähe mieten könnten, um dort Basketball zu spielen. Wir sind jedoch alle minderjährig und haben so gut wie keinerlei Ahnung von Kosten, und wie der Mitgliederbeitrag dann gebraucht würde, wie zum Beispiel als Lohn für einen Trainer. Könnten wir als Minderjährige so einen Verein gründen? Besten Dank im Voraus!

Antworten
Webling 4. November 2016 - 15:41

Hallo Ismael

Um einen Verein zu gründen, muss man volljährig sein oder die Zustimmung der Eltern einholen. Für die meisten Verträge wie Hallenmiete, Kontoeröffnung usw. wird ebenfalls die Unterschrift der Eltern benötigt.
Bevor Ihr einen Verein gründet, solltet ihr ein genaues Budget aufstellen, mit allen Ausgaben wie z.B. Hallenmiete, Löhne der Trainer, Portokosten, Unvorhergesehenes und was sonst noch Geld kostet. Manche Ausgaben kennt man nicht genau, dann muss man schätzen. Schätzt die Ausgaben lieber zu hoch als zu tief, dann vermeidet ihr unangenehme Überraschungen.
Wenn ihr die Ausgaben kennt(beispielsweise 10’000 pro Jahr), könnt ihr die nötigen Mitgliederbeiträge berechnen. Bei 10’000 Ausgaben pro Jahr und 10 Mitgliedern wäre der Mitgliederbeitrag 1000 pro Mitglied und Jahr. Bei weniger Ausgaben oder mehr Mitgliedern sinkt der Mitgliederbeitrag natürlich. Bei mehr Ausgaben oder weniger Mitgliedern steigt er.

Ich wünsche euch viel Erfolg!

Antworten
Rasko 3. November 2016 - 22:22

Hallo,
Wir haben schon lange ein Verein in der Schweiz und nun möchten wir ein Filiale in Deutschland eröffnen. Ist es möglich? Welche Wege müssen wir folgen?

Lg

Antworten
Webling 4. November 2016 - 15:44

Guten Tag Rasko

Vielen Dank für deine Frage. Der einfachste Weg ist wohl, in Deutschland einen eigenen Verein zu gründen. Dieser ist dann ein eigenständiger Verein, der die gleichen Ziele verfolgt, wie der Verein in der Schweiz. Wir kennen uns mit der Vereinsgründung in Deutschland leider noch nicht gut aus, diese Seite ist sicher ein guter Einstieg dazu: http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm

Viele Grüsse Webling

Antworten
Andy 4. November 2016 - 15:24

Hallo
Ich möchte gerne eine Verein gründen, die Geld für Projekte für Gemeinde in Süd Afrika sammelt.
Ich habe zwei Frage:
Wie viele Personen benötig mindestens der Vorstand ? 2 oder 3?
Wie viele Personen benötig mindestens die Gründungsversammlung? Jemand hat mir gesagt das doppelt vom Vorstand, dann wäre 4 oder 6? Sollen immer ungleich Personen im Generalversammlung (um eine Stimmung nicht 50% von die Stimme zu haben?)

Vielen Dank im Voraus.

Antworten
Webling 4. November 2016 - 15:53

Guten Tag Andy

Um einen Verein zu gründen, benötigt man 2 Personen. Für den Vorstand gibt es keine gesetztliche Regelung, theoretisch könnte eine einzelne Person der Vorstand des Vereins sein.
Es macht jedoch Sinn, mehr als eine Person im Vorstand zu haben, so schauen sich die Vorstände gegenseitig auf die Finger und können dieVorstandsarbeit auf mehrere Schultern verteilen. Auch ist der Verein besser abgesichert, falls ein Vorstand verunfallt oder erkrankt.
Es wäre mir nicht bekannt, dass man mehr als zwei Personen für die Gründungsversammlung benötigt, auch steht dazu nichts im Gesetz. In der Gründungsversammlung sollte es keine grossen Meinungsunterschiede geben, so dass es keine Rolle spielt ob eine gerade oder ungerade Zahl Personen anwesend ist.
Für die Entscheidungen an der Generalversammlung wird in den Statuten häufig bestimmt, dass der Vereinspräsident entscheidet, falls es gleich viele Ja- und Neinstimmen gibt.

Viele Grüsse Webling

Antworten
Marcel 7. November 2016 - 07:19

Guten Tag,
ich möchte einen Verein gründen, der Vorstand besteht aus 2 Personen.
Mitlieder sind ca. 4 Personen.
Meine Frage muss ich jedes Jahr eine Mitgliederversammlung abhalten auch wenn es keine Änderungen gibt und das schriflich festhalten?
Muss die Statuten immer 2 Unterschriften haben?
Vielen Dank

Antworten
Webling 8. November 2016 - 15:34

Guten Tag Marcel

Normalerweise wird jedes Jahr eine Mitgliederversammlung abgehalten. Zum Beispiel wird der Vorstand gewählt, die Jahresrechnung und der Jahresbericht abgenommen, dem Budget zugestimmt und der Vorstand holt das ok für grössere Projekte ein. Daher ist es sicher sinnvoll, jedes Jahr eine Mitgliederversammlung abzuhalten.
Vermutlich könnte man eine Konstruktion machen, dass nur alle 2 oder 3 Jahre eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfindet und der Vorstand auf diese Zeit gewählt wird. Meiner Meinung nach ist dies nicht sinnvoll, bei 4 Personen kann man sich kurz treffen und die Mitgliederversammlung machen. Wenn man schnell ist, ist das in einer halben Stunde erledigt.

Die Statuten müssen von einem unterschriftsberechtigten Vorstandsmitglied unterzeichnet werden. Ausser die Statuten bestimmen, dass immer mehr als ein Vorstand unterschreiben muss, dann sind es so viele wie die Statuten bestimmen. Mehr dazu auf https://www.vereinsverwaltung.ch/wer-unterzeichnet-protokoll-und-statuten/

Antworten
Eduard Laska 15. November 2016 - 12:37

Guten Tag,
was für Anforderungen muss man erfüllen um einen Fussballverein zu gründen?
Habt Ihr hiervon eine kurze Zusammenfassung mit allen wichtigen Kriterien?

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme,

Antworten
Webling 16. November 2016 - 10:16

Guten Tag Eduard

Einen Fussballverein gründet man wie jeden anderen Verein. Dafür benötigt man Mitglieder, Statuten und eine Gründungsversammlung. Nachher hat man den Verein, das ist der einfache Teil. Hier steht wie das geht.
Nachher muss man Infrastruktur und Personal haben, zum Beispiel Fussbälle, Plätze, Trainer, vielleicht einen Platz in einer Liga usw. Für die Plätze oder Halle muss man bei der Gemeinde oder einem Besitzer eines Platzes fragen, wie man den bekommt. Vielleicht soll der Verein in einen Verband aufgenommen werden, dieser Verband hat Anforderungen für den Beitritt des Vereins usw.

Wir wünschen euch viel Erfolg
Webling

Antworten
momo 7. Dezember 2016 - 10:10

hallo lieber webling
7 freunde und ich veranstalten nun schon zum 3. mal ein kleines openair auf unserem hinterhof/parkplatz.
wir wollen für die legale getränkeabgabe und für die solidarische haftung- falls einem musiker ein schwinwerfer auf den kopf fällt o.ä. – einen verein gründen.
die frage ist nun: kann das vereinslokal unser gemietetes haus sein?
muss man ein fixes vereinslokal haben?

vielen dank für die antwort!
beste grüsse momo

Antworten
Webling 7. Dezember 2016 - 12:31

Guten Tag Momo

Vielen Dank für deine Frage. Ein Verein benötigt kein Vereinslokal, nur eine Postadresse, diese kann die Postadresse des Präsidenten oder eines anderen Vorstandsmitglieds sein.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Koch Sandy 9. Dezember 2016 - 20:12

Hallo webling
Ich und bis jetzt zwei Freundinen, würden gerne einen Verein gründen, für Menschen die hier in der Schweiz am Existenzminimum leben und sich keine Ferien leisten können. Das ganze sollte mit Spendengeldern finanziert werden. Was müssen wir beachten und wo fangen wir am besten an? So wie ich gelesen habe müssen wir uns nicht in das Handelsregister eintragen. Und wie sieht es mit den Steuern im Kanton Zürich aus?
Für Deinen Antwort möchte ich mich jetzt schon recht herzlich bedanken.
Liebe Grüsse
Sandy

Antworten
Webling 12. Dezember 2016 - 10:16

Hallo Sandy

Vielen Dank für euer Engagement. Soweit ich es verstehe, der geplante Verein folgendermassen: Jemand spendet euch Geld, ihr nehmt das Geld und ermöglicht Menschen mit wenig Geld Ferien, vermutlich an einem schönen Ort. Dafür benötigt ihr:

  • Spenden
  • Menschen mit wenig Geld, die euer Angebot annehmen möchten

Angenommen, ihr wollt im 2017 etwa 5 Haushalte/Familien für die Ferien unterstützen. Wie sollen diese Ferien aussehen? Sind es Strandferien auf den Malediven oder in einem gemeinützigen Feriendorf in den Alpen? Dann recherchiert ihr, wie viel Geld solche Ferien pro Person kosten, wie viel Menschen mit wenig Geld selbst beitragen können und was euer Anteil ist. Nehmen wir an, für einen Haushalt/eine Familie kostet das 2’000 Franken. Rechnet das mal 5, dann ergibt das 10’000 Franken in Spenden, die zusammenkommen müssen.
Ich vermute, dass die Spendenbeschaffung die grösste Arbeit ist. Am besten fragt ihr bei einigen potenziellen Spendern nach, würden diese Geld geben und wenn ja, wie viel. Nachher könnt ihr etwa abschätzen, was es bedeutet, den gewünschten Betrag einzusammeln. Falls ihr beim Spendensammeln Ausgaben habt, müsst ihr für diese Ausgaben ebenfalls Spenden sammeln oder die Ausgaben selber bezahlen/spenden.
Wenn ihr dies gemacht habt, ist der richtige Zeitpunkt beim Steueramt die Steuerbefreiung zu erreichen (mehr dazu unten), und nachher den Verein zu gründen. Dann sammelt ihr Spenden bis ihr genügend Geld zusammen habt. Nachher sucht ihr passende Leute mit wenig Geld, dafür würde ich bei lokalen Hilfsorganisationen und sozialen Institutionen nachfragen.

Als gemeinnütziger Verein könnt ihr euch im Kanton Zürich von den Steuern befreien lassen: https://www.steueramt.zh.ch/internet/finanzdirektion/ksta/de/steuerfragen/steuerbefreite_institutionen.html . Ihr könnt die Unterlagen bei dem Steueramt vor der Vereinsgründung einreichen und erhaltet dann einen Vorbescheid ob der Verein so als steuerbefreit anerkannt ist. Falls es nicht beim ersten Versuch klappt, passt die Unterlagen und das Konzept des Vereins an, bis es passt.

Antworten
Daniela 20. Dezember 2016 - 18:52

Guten Abend Webling

Ein paar Kolleginnen und ich haben dieses Jahr einen Verein in Basel gegründet. Wir haben uns im Handelsregister eintragen lassen und haben die Gemeinnützigkeit beantragt.
Glücklicherweise ist der Verein als gemeinnützig anerkannt und von der Steuer befreit worden.

Trotz viel Recherche, haben wir zu folgenden Fragen leider noch keine klare Antwort finden können. Vielleicht könnt Ihr uns hier weiterhelfen? Zwecks Aufgaben- und Postenverteilung möchten wir klären ob ein Verein wie unserer, welcher im HR eingetragen ist:

– Mitglieder haben muss? Wenn ja, wie viele?
– Gelten die Vorstandsmitglieder in diesem Fall als Mitglieder? Oder werden Mitglieder benötigt, welche nicht im Vorstand sind?

Bisher bestand der Verein aus 4 Vorstandsmitglieder und 1 Mitglied. Wir würden unser Mitglied gerne in den Vorstand holen. Dürfen wir das? Oder gibt es Bestimmungen welche uns zwingen eine bestimmte Anzahl „regulärer“ Mitglieder zu haben?

Ich bedanke mich im Voraus für Eure Zeit und verbleibe mit freundlichen Grüssen
Daniela

Antworten
Webling 21. Dezember 2016 - 13:24

Guten Tag Daniela

Vielen Dank für deine Frage. Die Vorstandsmitglieder sind gleichzeitig Mitglieder des Vereins, ein Verein benötigt keine Mitglieder die nicht im Vorstand sind. Das heisst, alle Mitglieder können im Vorstand sein und ihr könnt das normale Mitglied in den Vorstand holen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Nadine Burk 6. Januar 2017 - 16:43

Guten Tag

Mit Freunden zusammen haben wir einen Verein gegründet. Es geht dabei um Tierschutz, das heisst wir sammeln unter anderem Spenden und helfen damit Strassentieren in der Türkei. Der Vereinsvorstand sind alles deutsche Staatsbürger und der Verein ist auch in Deutschland eingetragen. Jedoch haben wir auch viele Schweizer, die uns helfen möchten, und möchten eigentlich gerne ein schweizer Bankkonto eröffnen, da bei Überweisung auf ein Deutsches Konto immer hohe Gebühren anfallen. Die Bank sagte jedoch, dass dies nur möglich ist, wenn der Verein in der Schweiz eingetragen ist. Geht das und wenn ja, wie? Oder haben wir noch eine andere Möglichkeit?

Vielen Dank.

Antworten
Webling 10. Januar 2017 - 07:35

Guten Tag Nadine

Vielen Dank für deine Frage. Ihr könnt auch als deutsche Staatsbürger einen Verein in der Schweiz gründen, dafür benötigt ihr allerdings eine Adresse für dein Verein in der Schweiz. Vielleicht kann euch ein besonders engagierter Unterstützer in der Schweiz weiterhelfen.
Eine andere Möglichkeit wäre, Spenden per Paypal o.ä. zu akzeptieren. Damit fallen Gebühren im tiefen einstelligen Prozentbereich an.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Heger 16. Juli 2017 - 21:22

Seit vielen Jahren ist es schon möglich mittels der kostenlosen SEPA-Überweisung Geldbeträge von der Schweiz nach Deutschland und umgekehrt zu überweisen. Unterschiede kann es allerdings bzgl. der Devisenkurse/Wechselgebühren geben. Da könnte ggf. ein Fremdwährungskonto bei Eurer Bank in Deutschland helfen oder ein neues Konto bei einer internationalen (online-)Bank.

Antworten
Luzia Rogozia 1. März 2017 - 16:17

Unser Mutterverein EBB e. V in Deutschland, Europäischer Berufs- und Fachverband f. Biosens möchte nun, dass wir in der Schweiz unsere Buchhaltung und Bankgeschäfte inkl. STeuern, wenn entstehen, selberverwalten. Bis heute haben wir ein Eurobankkonto und eine CH-Franken Kasse und die ganze Buchhaltung und alle Geschäfte sind über Deutschland gelaufen. Neu soll die Buchhaltung ausgegliedert werden bereitserwähnt. und wir sollen die Bank und KassaGeschäfte eigenverantwortlich selbst verwalten und wenn nötig auch steuerlich abrechnen. Wir sollen, aber wie bis anhin unter der Kontrolle des Muttervereines stehen, es muss weiterhin alles bewilligt werden, wir nennen uns EBB REgion SChweiz, möchten unsere Arbeit die Biomeditation den Menschen näherbringen, wir nehmen an 2-3 Messen teil, und treffen uns zum Gegenseitigen behandeln und Informationsaustausch.
Ist es nötig in der Schweiz einen Verein zu gründen? Wenn wir einen Verein gründen, ist der VErein EBB Schweiz eigenständig? Wie sieht es rechtlich aus? wir sind nicht gewinnstrebend, MWST-Pflicht?
Herzlichen Dank für deine Auskunft
Alles Liebe Luzia

Antworten
Webling 8. März 2017 - 14:13

Guten Tag Luzia

Vermutlich könnte auch der Mutterverein in der Schweiz ein Bankkonto eröffnen usw. Ob dies machbar ist, müsst ihr mit der Bank eurer Wahl abklären, da kennen wir die Regeln der Banken zu wenig gut.
Wenn ihr in der Schweiz einen Verein gründen wollt, ist der Verein in der Schweiz grundsätzlich eigenständig. Ihr könnt aber in die Statuten einfügen, dass der Verein Weisungen des Muttervereins aus Deutschland folge leisten muss. Wenn ihr dies wollt, schreibt ihr in die Statuten am besten ein Vorgehen im Stil von: Der Verein Schweiz teilt dem Verein Deutschland alle Beschlüsse mit, der Verein Deutschland kann den Beschluss innerhalb von 10 Tagen wieder aufheben oder ähnlich.

Mehrwertsteuerpflichtig seid ihr in der Schweiz ab einem Umsatz von 100’000 Franken, dafür spielt es meines wissens keine Rolle ob ihr gewinnstrebig seid oder nicht. Möglicherweise sind einige eurer Leistungen nicht mehrwertsteuerpflichtig, das klärt ihr am besten mit einem Treuhänder ab, falls der Umsatz in der Region von 100’000 Franken ist.
Grundsätzlich sind alle Vereine steuerpflichtig, gemeinnützige Vereine können sich von der Steuer befreien lassen. Wie dies genau funktioniert, schaut ihr am besten auf der Webseite des kantonalen Steueramtes nach.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Simone Inversini 8. April 2017 - 07:02

Liebe Menschen von Webling
Wir sind ein Schweizerverein mit dem Zweck der Flüchtlingshilfe in Griechenland. Wir haben Anfang des Jahres eine „Greek Branch“ unseres Vereins gegründet, zusammen mit unserem griechischen Anwalt vor Ort. Zugrunde lag die Annahme, dass wir diese brauchen, um unsere Volunteers registrieren lassen zu können und für gewisse Aufgaben vor Ort besser handlungsfähig zu sein. Unterdessen haben wir diesbezüglich widersprüchliche Informationen, ob das wirklich nötig war.

Unsere Fragen:

–Wozu braucht man als Schweizer Verein eine griechische Zweigstelle, um vor Ort voll handlungsfähig zu sein? Wir müssen in erster Linie: Liegenschaften mieten, Projektleiterinnen anstellen und bezahlen, Volunteers registrieren können.
–In welchem Verhältnis steht die griechische Zweigstelle zum Schweizer Verein?
–Wie muss diese griechische Branch Gremien- und funktionsbezogen minimal besetzt sein? Brauchen wir einen Vorstand für die Branch? Wie – falls ja – wäre dieser Vorstand mit dem Schweizer Vorstand strukturell verlinkt? Mit welchen Rechten / Pflichten wäre er ausgestattet?
–Untersteht die griechische Zweigstelle Schweizer Recht? Oder griechischem?

Ganz herzlichen Dank für Eure Antwort und auch generell für dieses grandiose Portal!
Simone

Antworten
Webling 10. April 2017 - 14:04

Guten Tag Simone

Vielen Dank für dein Engagement! Die Fragen beziehen sich zum Teil auf griechisches Recht, bzw auf das Verhältnis zwischen schweizer Recht und griechischem Recht. Leider haben wir keine Ahnung wie Vereine in Griechenland geregelt sind, daher können wir die Fragen nicht wirklich beantworten.

– In dieser Frage ist vermutlich das griechische Recht massgebend, bzw das anwendbare Recht könnte nach dem internationalen Privatrecht bestimmt werden. Wir haben keine Erfahrung in dieser Art Problem.
– In welchem Verhältnis die griechische Zweigstelle zum schweizer Verein ist, entscheidet sich vermutlich nach den Regelungen, die für den griechischen Verein getroffen wurden und nach dem griechischen Recht. In der Schweiz könnte man in den Statuten einiges zum Verhältnis festlegen.
– Was die Mindesbesetzung ist, entscheidet sich wieder nach griechischem Recht. Eventuell kann in Statuten o.ä. festgelegt werden, was vom schweizer Verein / schweizer Vorstand entschieden wird. Da müsste man wiederum jemanden fragen, der sich mit dem griechischen Vereinsrecht auskennt.
– Die griechische Zweigstelle untersteht ziemlich dem griechischen Recht, es wäre eine ehrer spezielle Konstellation, wenn da schweizer Recht anwendbar wäre.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Stefan 25. April 2017 - 02:08

Guten Tag,

kann ein Verein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft sein ohne dass er im Handelsregister eingetragen ist? Der Verein würde sich neben seiner normalen Vereinstätigkeit in der Kapitalgesellschaft nicht weiter engagieren, gegebenenfalls würde er eine Dividende erhalten.

Vielen Dank für die Hilfe:)

Antworten
Webling 25. April 2017 - 13:31

Guten Tag Stefan

Ein Verein kann grundsätzlich Anteile einer Kapitalgesellschaft halten, was ein Gesellschafterstatus anbelangt müsste man die betreffende Kaptialgesellschaft anschauen. Wie immer wenn es möglicherweise um viel Geld und komplexe Verhältnisse mit offenen Fragen geht, empfehle ich, dass Sie sich von einem Spezialisten beraten lassen und mit diesem die Details erarbeiten.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
StefanStefan 26. April 2017 - 04:35

Guten Tag und vielen Dank für die schnelle Antwort:)

Wer wäre so ein Spezialist, ein Rechtsanwalt oder ein Treuhandbüro? Wenn ihr keinen empfehlen könnt, wonach sollte ich am besten googeln?

Viele Grüsse
Stefan

Antworten
Webling 26. April 2017 - 12:00

Ich würde nach einem Anwalt für Gesellschaftsrecht googeln. Der kann vermutlich am besten Auskunft geben.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
elvira 29. Mai 2017 - 17:14

Hallo aus Österreich!

Ich habe hier in Österreich einen Verein mit dem ich Konzerte organisiere.
Der Verein ist nicht gemeinnützig, sondern gewinnorientiert.
Ich veranstalte die Konzerte für eine Firma, die ihren Firmensitz in der Schweiz hat.
Das sind einmal die Fakten zu unserem Verein.

Ich möchte nun den Verein, den ich zusammen mit meinem Sohn führe, der in der Schweiz lebt und studiert, in die Schweiz verlegen. Maien Sohn hat die B Aufenthaltsbewilligung und ab 2018 die C.

Meine Fragen:
Können wie als Österreicher einen Verein in der Schweiz gründen?
Darf er gewinnorientiert sein?
Gibt es die Körperschaftssteuer und wie hoh ist sie?
Kann der Vereinssitz in der Schweiz ident mit der Wohnadresse meines Sohnes sein?
Wäre eine andere Geschäftsform sinnvoller?
Kann ich die Umsatzsteuer für in Österreich erbrachte Leistungen zurückfordern?
Kann mein Sohn den Gewinn abschöpfen und in der Schweiz versteuern? Wie hoh ist die Gewinnsteuer?

Liebe Grüße und herzlichen Dank, Elvira

Antworten
Webling 30. Mai 2017 - 12:19

Guten Tag Elvira

Vielen Dank für deine Fragen.

– Man kann in der Schweiz auch als Österreicher einen Verein gründen, solange man in der Schweiz eine Adresse hat.
– Ein Verein ist grundsätzlich nicht gewinnorientiert. Es gibt gewisse Ausnahmen, aber für eine gewinnorientiertes Unternehmen sind Einzelfirma und GmbH besser geeignet.
– Es gibt in der Schweiz eine Körperschaftssteuer, die Höhe ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich
– Der Verein kann seinen Sitz an der Wohnadresse deines Sohnes haben.
– Ich würde sicher die Geschäftsformen der Einzelfirma und GmbH noch genauer anschauen. Was sinnvoll ist, hängt vom Umsatz, Risiko usw ab. Am besten lassen Sie sich von einem Spezialisten beraten.
– Umsatzssteuer ist ein Gebiet, wo wir uns nicht so gut auskennen.
– Wir sind keine Steuerexperten, daher können wir dazu nicht mehr sagen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
ThurauZürnt 19. September 2017 - 10:47

Ich habe eine Frage. Ich wollte meinen Verein im Handelsregister eintragen lassen.
Im Handelsregisteramt wurde mir dann mitgeteilt, dass der Verein gar nicht eintragungsfähig ist.

Der Verein hat folgenden Zweck: Erwerb und Erhalt von Immobilien im In- und Ausland

Was ist daran falsch, dass der Verein nicht eingetragen werden kann. Es wird kein Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, sondern einfach nur Erhaltung von erhaltungswertigen Immobilien gemacht.

Antworten
Webling 21. September 2017 - 07:17

Guten Tag

So genau kann ich das nicht beantworten, weil ich nicht weiss aus welchem Grund der Verein nicht eintragungsfähig ist. Es wäre hilfreich, die Begründung des Handelsregisteramtes zu kennen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
c 3. Oktober 2017 - 11:37

Guten Tag

Ich möchte eine kleine Kita im Raum Zürich eröffnen. Trägerschaft der Kita soll ein Verein sein. Der Verein arbeitet gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. Die Kita bringt diverse Fixkosten mit sich (Personalkosten, Miete, Versicherungen) und Variable Kosten (z.B. Betriebsaufwand). Die Kita finanziert sich über Tagessätze, die von den Eltern entrichtet werden. In den Tagessätzen sind alle anteiligen Kosten für Betreuung, Räumlichkeiten, Essen, Material etc. enthalten. Muss ich unseren Verein ins Handelsregister eintragen lassen? Wenn ja, welche Kosten sind damit verbunden?

Herzlichen Dank für die Rückmeldung

Antworten
Webling 5. Oktober 2017 - 11:31

Hallo C

Vielen Dank für deine Frage. Zum Eintrag ins Handelsregister haben wir einen kurzen Artikel geschrieben: https://www.vereinsverwaltung.ch/verein-ins-handelsregister-eintragen/ . Der Verein wird sich wohl eintragen lassen müssen. Die Gebühren bewegen sich im Bereich von einigen hundert Franken: https://hra.zh.ch/internet/justiz_inneres/hra/de/gebuehren.html .

Viele Erfolg!
Webling

Antworten
S 2. November 2017 - 11:20

Hallo
Wie gründen einen Verein der später eine Kinder- und Jugendtheatergruppe organisieren soll. Die teilnehmenden Kinder sollen nich jedes mal Mitglied werden müssen, der Verein soll nur dazu dienen die Gruppe zu organisieren. Die Mitglieder sind dann wir Erwachsenen die, die Gruppe leiten. Meine Frage ist jetzt 1. ist dies so zulässig und 2. ist es möglich einen Verein zu gründen der (zur Zeit) nur aus Vostandsmitgliedern besteht. Somit würde die GV auch nur aus Vorstandsmitgliedern bestehn. Ist dies zulässig?

Liebe Grüsse
S

Antworten
Webling 7. November 2017 - 13:51

Guten Tag

Vielen Dank für deine Fragen. Ein Verein darf Leute anstellen, auch Mitglieder. Ein Verein ist ein normaler Arbeitgeber, er schliesst einen Arbeitsvertrag ab, bezahlt Sozialabgaben, stellt einen Lohnausweis aus usw. Wir empfehlen in den Statuten festzuhalten, dass der Verein jemanden anstellt und wer den Vertrag schliesst / über die Anstellung entscheidet. Normalerweise wird dies der Vorstand sein.

Die überschüssigen Einnahmen können erst mal als Reserven im Vereinsvermögen behalten werden Geld für grössere Anschaffungen / schlechte Zeiten in der Kasse zu haben. Sobald die Reserven zu gross werden, kann man die Eintrittspreise reduzieren, ein grosses Fest veranstalten o.ä. Wenn zu viel Geld vorhanden ist, hat meistens jemand eine Idee, was man damit machen kann.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Bachmann 23. November 2017 - 17:34

Grüezi
Wir haben einen Verein mit einem Gnadenhof.
Ich habe die Frage, ob man sich einen Lohn auszahlen darf, wenn man im Vorstand (Präsident) ist. Kann man dann auch vom Verein angestellt und entlöhnt werden zB für ein Projekt, Tierpflege, Bildung der Öffentlichkeit,… Wo finde ich dieses Thema im Vereinsrecht?
Herzlichen Dank!
A.B.

Antworten
Webling 24. November 2017 - 08:01

Guten Tag

Vereine dürfen Leute anstellen wie andere Firmen auch, wir haben dazu einen kurzen Artikel verfasst: https://www.vereinsverwaltung.ch/darf-ein-verein-leute-anstellen-und-loehne-zahlen/

Antworten
CCD 14. Januar 2018 - 17:05

Grüezi

Wir (drei Jugendliche) würden gerne eine Art Verein gründen. Leider wissen wir nicht genau ob ein Verein überhaupt das Richtige für uns ist und ob es denn nicht auch ohne Verein geht.
Deswegen haben wir nun einige Fragen:

1) Dieser Verein sollte von uns als Vorstand geführt werden und da beginnt schon das erste Problem, da der Vorstand eigentlich durch die Versammlung gewählt wird. Ist es nicht möglich, dass wir an der Gründungsversammlung uns als Vorstand wählen und das bis zur Auflösung des Vereins?

2) Können wir ohne Verein die Möglichkeit anbieten sich bei uns als Mitglied anzumelden?

3) Dürften wir falls Frage zwei zutrifft von diesen Mitgliedern auch einen Mitgliederbeitrag verlangen?

4) Angenommen wir gründen einen Verein und erstellen ein Anmeldeformular um sich bei uns anzumelden. Müssen diese Daten im Anmeldeformular dann speziell gesichert werden? Falls dann doch etwas passiert haftet dann auch die Vereinskasse?

5) Können wir bei Veranstaltungen Dinge verkaufen und dieses Geld der Vereinskasse zugutekommen?

6) Müssen wir als Minderjährige etwas Besonderes beachten bei der Vereinsgründung, Mitgliederbeiträge usw.?

7) Müssen Mitglieder eines Vereins ohne Stimmrecht auch zu Versammlungen kommen? Müssen diese dann auch unter Angabe der Traktanden eingeladen werden?

Vielen Dank, dass sie sich Zeit nehmen uns zu helfen.

Freundliche Grüsse

Antworten
Webling 18. Januar 2018 - 12:13

Guten Tag

Vielen Dank für deine Fragen.

zu 1) Es ist nicht möglich und sinnvoll, dies zu machen. Möglicherweise habt ihr eines Tages andere Interessenund andere wollen den Verein übernehmen, dann sollte man einen anderen Vorstand wählen können. Die Mitbestimmung der Mitglieder ist in Vereinen ein zentrales Element, wenn dies nicht gewünscht ist, ist eine andere Rechtsform vermutlich besser.

zu 2) Grundsätzlich ist das möglich, das wäre dann ein Vertrag, wo man die Rechte von euch und des „Mitglieds“ genau regeln sollte. Man kann sich das vorstellen, wie wenn jemand bei einem Fitnesscenter ein Abo löst.

zu 3) Es ist dann kein Mitgliedervertrag, sondern eine Art Gebühr.

zu 4) Normalerweise haftet die Vereinskasse immer, die wichtige Frage ist eher ob Ihr persönlich haftet. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig irgendwelche Pflichten verletzt. Die Anmeldeformulare sind normalerweise keine speziell geheimen oder Dokumente, die um jeden Preis erhalten werden müssen (ausser ihr erhebt besondere Daten). Häufig laufen Anmeldungen auch per E-Mail oder Webseite.

zu 5) Ja, das ist möglich

zu 6) Minderjährige benötigen die Zustimmung der Eltern.

zu 7) Man kann in Vereinen viel regeln, wenn man unbedingt will. Wie bereits oben erwähnt, würde ich empfehlen einen normalen Verein mit normalen Mitgliedern zu gründen. Wenn die Mitglieder euch abwählen und aus dem Verein ausschliessen, habt ihr vermutlich weit vorher etwas falsch gemacht.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
CCD 18. Januar 2018 - 16:30

Guten Tag

Vorneweg einmal vielen Dank für die Antwort.
Zu Frage 7 hatten wir einfach die Idee eine Mitgliederart zu machen bei der Personen dazugehören die selber gar nicht an die Versammlungen wollen und dafür kein Stimmrecht haben. Sozusagen, dass sie „freigestellt“ sind. Deshalb auch die Frage wegen der Einladung.

Freundliche Grüsse

Antworten
Webling 19. Januar 2018 - 12:23

Guten Tag

Die Mitglieder müssen gar nicht an die Versammlungen und es ist nicht häufig, dass mehr als ein Drittel der Mitglieder bei einer Generalversammlung auftauchen. Die Mitglieder sind also nicht verpflichtet an einer Versammlung teilzunehmen und machen das häufig auch nicht. Wenn ihr wollt, könnt ihr in den Statuten festlegen, dass die Einladungen per E-Mail rausgehen, dann ist der Aufwand recht gering um ein paar zusätzliche Einladungen rauszuschicken.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
CCD 24. Januar 2018 - 15:26

Guten Tag

Bedeutet das, dass auch Mitglieder ohne Stimmrecht eingeladen werden müssen?

Freundliche Grüsse
Bob

Webling 26. Januar 2018 - 08:09

Guten Tag Bob

Ich kann das nicht mit 100% Sicherheit sagen. Meine Einschätzung ist, dass sie eingeladen werden müssen, wenn dazu nichts in den Statuten steht.

Viele Grüsse
Webling

Yvonne Lauper 31. Januar 2018 - 19:57

Guten Tag Webling

Besten Dank erstmal für diese informative Seite.
Ich gedenke zusammen mit meinem Freund einen Verein zu gründen. Wir haben keine eigenen Lokalitäten. Als Sitz würden wir gerne den Ort des Trainingsraumes wählen. Mein Freund wohnt in der Nähe. Ich wohne in einer anderen Gemeinde. Wenn das Administrative über mich gehen wird, können wir dann trotzdem die Adresse des Lokals angeben und nicht eine Privatadresse? Könnte man somit den Sitz und die Korrespondenz trennen? Wenn nicht, was passiert wenn jemand umzieht? Müsste man dann den Sitz anpassen?
Vor allem auch, wenn der Vorstand sich ändern sollte. Was wäre zu beachten?

Besten Dank im Voraus für Ihre Zeit und Hilfe.

Freundliche Grüsse

Antworten
Webling 15. Februar 2018 - 07:17

Guten Tag

Vielen Dank für deine Frage. Den Sitz des Vereins könnt ihr frei wählen, der Sitz ist jeweils eine Gemeinde in der Schweiz. Wenn kein Sitz gewählt wird, ist der Sitz automatisch am Ort der Verwaltung, zum Beispiel am Wohnort des Präsidenten.
Für die Korrespondenz bietet die Post eine praktische Dienstleistung an, ihr könnte eine Vereinsadresse wählen und die Post leitet die Briefe an eine angegebene Adresse. Mehr dazu findest du hier: https://www.post.ch/de/privat/empfangen/empfangsort-bestimmen-privat/vereinsadresse .

Viele Grüsse
Webling

Antworten
André Leibeling 21. Februar 2018 - 13:03

Hoi Webling,

ich habe ein Projekt in der Schweiz ins Leben gerufen das zum einen das Hobby Quad fahren und zum anderen benachteiligte Kinder (sei es geistig oder körperlich) mit einander verbindet. Wir wollen damit keinen Gewinn erzielen sondern rechtlich abgesichert sein. Weiter sind wir auf Spenden angewiesen für die es Spendenquittungen braucht, die wir auch ausstellen können müssen.

Wie sieht es mit der Steuerrechtlichen Situation aus?
Wie sollten die Statuten aussehen um auch bei der Post vergünstigte Tarife zu bekommen?

Fragen über Fragen 🙂

Das www ist voll mit Infos und Links usw. …..
Es handelt sich hierbei um ein relativ sensibles Thema, wo ich einfach auf einem sicheren Fundament stehen möchte.

Was für Tipps und Infos kannst Du mir hierzu geben.

Besten Dank & Gruss
André

Antworten
Webling 21. Februar 2018 - 15:19

Guten Tag André

Zu Spendenquittungen und Steuern haben wir hier https://www.vereinsverwaltung.ch/kann-ein-spender-seine-beitraege-von-den-steuern-abziehen/ und hier https://www.vereinsverwaltung.ch/vereine-und-steuern/ einige Informationen zusammengetragen. Wichtig ist insbesondere, dass der Verein steuerbefreit sein muss, damit die Spenden von den Steuern abgezogen werden können.

Von vergünstigten Tarifen bei der Post habe ich bisher noch nichts gehört. Es ist jedoch viel günstiger, wenn so viel wie möglich per E-Mail erledigt wird.

Ein weiteres, wichtiges Thema könnte die Versicherung / Haftung bei einem Unfall sein, da empfehle ich, mit einem Versicherungsberater zusammenzusitzen um sicherzugehen, dass ihr gut abgesichert seid.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Stefan Rüegg 27. Februar 2018 - 11:10

Hallo Webling,
wir sind ein Kampfsportverein mit Gründungs-Protokoll und unterschriebenen Vereins-Statuten.
In diesen Vereins-Statuten ist unter anderem auch der Verdienst des Präsidenten und des Vizepräsidenten (beides Instruktoren) für ihre Dienste festgelegt, aber auch der Privat-Unterricht an Schüler die Privat-Stunden buchen.
Diese Privat-Stunden werden direkt dem Instruktor der die Privat-Stunden gibt entlöhnt.
Die regulären Klassen-Trainings werden durch die Mitglieder-Beiträge abgerechnet, wobei die Instruktoren (Präsident / Vizepräsident – beides aber auch Vereinsmitglieder) dafür nur dann einen Lohn beziehen können wenn Ende Jahr nach allen Abzügen und allen Auslagen Geld dafür übrig bleibt.
Mit den Mitglieder-Beiträge werden die Miete (Trainingsraum) und weitere Vereinsausgaben (wie Affiliationskosten, Equipment, Transport-/Reisen zu den Wettkämpfen etc.) bezahlt, das Geld das nach allen diesen Auslagen am Ende des Jahres übrig bleibt wird aufgeteilt und den Instruktoren ausbezahlt.
Nun meine Frage ist es rechtlich korrekt dass die Privat-Stunden direkt dem Instruktor entlöhnt werden auch wenn der Instruktor ein Vereinsmitglied ist?
Darf auch das Geld welches nach allen genannten Auslagen übrig bleibt dann den Instruktoren ausbezahlt werden? Somit wären der Präsident und Vizepräsident, neben dem dass sie Vereinsmitglieder sind, im Vorstand sind und den Verein leiten auch noch Angestellte vom Verein.

Darf dies so gemacht werden, oder darf dies bei einem Verein nicht gemacht werden?

Danke für ein Feedback dazu.

freundliche Grüsse
Steo

Antworten
Webling 2. März 2018 - 14:36

Guten Tag Steo

Vielen Dank für deine Frage. Vieles in Vereinen ist den Vereinen selbst überlassen und kann recht frei geregelt werden. Meine Überlegungen dazu:

– Wenn die Instruktoren für die Privatstunden direkt entlöhnt werden, sind sie vermutlich Einzelunternehmer, mit allen Pflichten (Steuern, evtl Buchhaltung, Sozialabgaben und Mehrwertsteuer), die dazugehören
– Wenn die Instruktoren die Infrastruktur des Vereins für die Privatstunden benutzen, wäre eventuell ein Beitrag an die Infrastruktur angemessen
– Ein Verein darf Angestellte haben, auch dürfen diese Angestellten im Vorstand bzw Präsident sein. Wichtig ist, dass der restliche Vorstand den Angestellten auf die Finger schaut, damit diese ihre Rollen als Angestellte und als Präsidenten sauber trennen und Interessenkonflikte gut lösen.
– Wie das Verhältnis zwischen Verein und Instruktoren genau ist, wenn es sich um eine Mischung zwischen Gewinnbeteiligung und Lohn handelt, kann ich nicht genau sagen. Es sollte sicher abgeklärt werden, ob Sozialabgaben bezahlt werden müssen.

So wie es tönt, handelt es sich um eine Art Unternehmen und der Gewinn wird Ende Jahr unter den Instruktoren aufgeteilt. Da wäre eine GmbH eventuell eine bessere Rechtsform als der Verein.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Steinegger 2. März 2018 - 11:22

Grüezi Webling

Wir sind an der Vereinsgründung. Nun ist die Frage aufgetaucht, ob wir den Mitgliederbeitrag gleich in die Statuten nehmen oder nicht.
Folgender Hinweis würde in die Statuten neben den Arten (Aktiv, Passiv, etc.) niedergeschrieben werden:
„Zurzeit beträgt der Mitgliederbeitrag CHF…… Die Festsetzung einer allfälligen Änderung der Mitgliederbeiträge obliegt der jährlich stattfindenden Generalversammlung.“

Gemäss erhaltenen Infos, sei es bereits zu Gerichtsurteile gekommen, wo dies bemängelt wurde, dass der Mitgliederbeitrag nicht in der Statuten stand. Wisst ihr was davon?

Und wenn wir den Betrag in die Statuten nehmen, müsste es jedesmal eine Statutenänderung geben, falls wir den Betrag ändern, oder?

Besten Dank für die Infos und tolle Auflistung der gestellten Fragen. Ist sehr hilfreich.

Antworten
Webling 2. März 2018 - 14:20

Guten Tag

Vielen Dank für deine Frage. Früher war es der Fall, dass Vereinsmitglieder mit dem ganzen Vermögen hafteten, ausser wenn in den Statuten ein Mitgliederbeitrag festgeschrieben war. Dies ist heute nicht mehr so. Trotzdem ist es nicht schlecht, über die Mitgliederbeitragsänderung jeweils abzustimmen. Und eine Statutenänderung ist ja nicht schlimm, das kann man durchaus alle paar Jahre machen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Berndus 7. März 2018 - 12:47

Guten Tag
Wir überlegen uns auf unserer Website die Möglichkeit anzubieten sich dort für unseren Verein anzumelden. Müssen die Daten die dann dort eingegeben werden von uns besonders geschützt werden? Es handelt sich hierbei um Vor- und Nachname, Geburtsdatum und E-Mail. Wir wollen unseren Verein so nicht in „Gefahr“ bringen.
Freundlicher Grüssen
Berndus

Antworten
Webling 9. März 2018 - 08:28

Guten Tag Berndus

Vielen Dank für deine Frage. Aktuell ist Datenschutz ein grosses Thema, weil die EU mit der DSGVO die Schraube angezogen hat und strengere Regeln erlassen hat, die im Mai eingehalten werden müssen. Die Schweiz wird ähnliche Regeln erlassen (müssen), bis es soweit ist, wird es jedoch noch einige Zeit dauern.
Die einfachste Absicherung ist, wenn das Mitglied bei der Anmeldung bestätigt, dass ihr eingegeben Daten machen dürft, was ihr wollt. Dabei sollt ihr möglichst alles beschreiben, was mit den Daten je passieren kann. Das gleiche sollte man in die Statuten aufnehmen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Lion 14. März 2018 - 22:46

Hallo!
Wir überlegen, einen Verein zu gründen, um ein Mal im Jahr ein musikalisches OpenAir – also quasi ein Quartierfest – zu organisieren. Das Fest hat es schon mehrere Jahre in Folge gegeben. Jetzt möchten wir einen Verein gründen, um ein Konto zu eröffnen, womit wir Spenden sammeln können. Auch alle nachträglichen Einnahmen fliessen in die Organisation des Festes (rückwirkende Kostendeckung oder Reserve für das kommende Jahr).
Da die Gäste keine Mitglieder werden sollen, würde es nur (ca. 10) Vorstandsmitglieder geben und vorerst keine andere Art an Mitgliedern. Ist das möglich (und sinnvoll)? Und ist es möglich, dass der Präsident des Vorstands nur einen Wohnsitz in Deutschland hat? Fast alle anderen Vorstandsmitglieder wohnen in Zürich.
Vielen Dank im Voraus für die Antwort! Viele andere Fragen haben uns bereits sehr weitergeholfen!

Viele Grüsse

Antworten
Webling 22. März 2018 - 16:00

Guten Tag

Vielen Dank für deine Frage. Man kann einen Verein in der Schweiz gründen, wenn man eine Adresse in der Schweiz hat. Wenn der Präsident in Deutschland wohnt, müsste die Post z.B. an den Aktuar gehen. Es ist auch kein Problem, wenn es nur Vorstandmitglieder gibt. Vermutlich ist es jedoch nicht sinnvoll alle Mitglieder in den Vorstand aufzunehmen, denn ein Vorstand von 3-6 Mitgliedern funktioniert besser. Eine Sitzung mit 10 Personen ist meist mühsam und die meisten besprochenen Sachen betreffen nicht alle Anwesenden. Daher wäre es vermutlich sinnvoll, den Vorstand für das Administrative zu bilden und dann Arbeitsgruppen o.ä. für die Organisation zu machen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Natalie 23. März 2018 - 10:51

Guten Tag Webling

Darf der/die KassiererIn, die Person die auch Zugang zum E-Banking hat und alle Korrespondenzen mit der Bank führt, ihren Wohnsitz ausserhalb der Schweiz haben, beispielsweise in Deutschland? Auch wenn es ein Shweizer Verein ist?

Herzlichen Dank für ihre Antwort.

Freundliche Grüsse
Natalie

Antworten
Webling 6. April 2018 - 06:14

Guten Tag Natalie

Vielen Dank für deine Frage. Der Verein muss meines Wissens seinen Sitz und eine Adresse in der Schweiz haben. Es kann durchaus sein, dass der Kassier seinen Wohnsitz beispielsweise in Deutschland hat.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Fabian 29. März 2018 - 06:11

Guten Tag Webling
Wir haben einen Verein gegründet und möchten folgendes fragen?
Darf man in den Statuten schreiben , dass der Vorstand nicht abgewählt werden kann?
Also das der Vorstand erst gewechsemt werden kann , wenn jemand draus geht ?
Grüsse Fabian

Antworten
Webling 6. April 2018 - 06:21

Guten Tag Fabian

Vielen Dank für deine Frage. Soweit ich weiss, ist das nicht möglich, hundert prozent sicher bin ich da jedoch nicht. Normalerweise macht es auch keinen Sinn, da die Interessen der Personen ändern und ein Vorstandsmitglied auch mal nicht mehr weitermachen will. Auch hat eine potenzielle Abwahl eine disziplinierende Wirkung auf Vorstandsmitglieder.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Natascha Fioretti 9. April 2018 - 20:07

Guten Abend,
ich möchte einen Verein im Tessin gründen und möchte wissen ob der Verein ein Sitz haben muss oder auch nur ein Postfach reicht?

Vielen Dank,
Natascha Fioretti

Antworten
Webling 11. April 2018 - 07:26

Guten Tag Natascha

Vielen Dank für deine Frage. Soweit ich weiss, darf man den Sitz des Vereins innerhalb der Schweiz frei wählen. Ein Postfach sollte also reichen.

Schau mal die Vereinsadresse bei der Post genauer an. Das ist eine spezielle Dienstleistung der Post, wo nur der Vereinsname und eine Postleistzahl angegeben wird. Am besten erkundigst du dich bei der Post danach. Zum Beispiel:

Mein Verein
8000 Zürich

Antworten
Petra Fuchs 26. Mai 2018 - 16:08

Wir möchten zu zweit einen Verein zu gründen.
Kann der Verein danach weiterbestehen, wenn einer von uns austritt?

Antworten
Webling 27. Mai 2018 - 12:59

Guten Tag Petra

Vielen Dank für deine Frage. Soweit ich weiss, kann ein Verein auch mit nur einem Mitglied weiterbestehen. Es kann jedoch sein, dass es Juristen gibt, die eine gegenteilige Auffassung vertreten. Allerdings macht ein Verein mit nur einem Mitglied nur Sinn, wenn man ihn benutzen möchte um nicht persönlich haften zu müssen. Die Idee eines Vereins ist jedoch , dass sich mehrere Leute zusammentun um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Iris Zürcher 28. Mai 2018 - 20:49

hallo webling

mit grossem Interesse habe ich die meisten dieser Anfragen und Deine Antworten dazu gelesen.
Es fasziniert mich, wie Du antwortest und allen Mut machst.
Ich habe ein Tessinerhaus geerbt. Hab begonnen darin aus einem sozialen Gedanken ein Bed and Breakfast eingerichtet. ein Freund fragte mich , ob ich nicht ein B&B einrichten könnte in diesem Haus und somit seine Frau Arbeit hätte , die aus Italien kommen möchte.
Mich faszinierte der eine wie der andere Gedanke, zudem will ich das wunderschöne ehemalige Künstler-Haus nicht leer stehen lassen und auch andere Leute sollen sich darüber freuen können.
vor einem halben Jahr habe ich nun einer Frau mit 2 Kindern die Chance gegeben, dort zu arbeiten , da es leider mit der Ehefrau nicht klappte. Die neue Frau war 100 prozentig krankgeschrieben und finanziell sozialabhängig. Die Arbeit hat ihr so viel Freude gemacht – und sie hat es wirklich auch gut gemacht – dass sie heute nur noch zu 40% krank geschrieben ist.
Das heisst für Sie, dass sie zu den 30%, die sie heute bei mir arbeitet, noch einen Job für 20% dazu suchen muss. Natürlich ist das schon sehr schwierig. Doch glaube ich auch, dass diese Person es nicht schaffen wird, an 2 versch. Arbeitsplätzen zu arbeiten, dh. 2 versch. Arbeitgeberinnen, Aufgaben ausführen muss. Zudem Käme sie sicherlich auch in Clinch mit den Arbeitszeiten.
Für mich heisst das eigentlich, dass ich sie entweder zu 60% anstelle oder sie auch verliere, nachdem ich sie seelisch aufgebaut habe und viel Zeit für die Arbeitseinführung investiert habe.
Zudem glaube ich, dass diese Person in zB. einem Verkaufsladen „untergehen“könnte, da sie und ihre Leistung dort kaum mehr so geschätzt wird, wie in diesem kleinen Bereich, wie sie eigentlich die „Königin“ ist als Geästebetreuerin.
Eigentlich eine Win-Win-Situation. Ausser dass ich die Einnahmen aus dem Bed and Breakfast noch nicht habe, um die Person zu 60% anzustellen.
Das Ganze ist eigentlich ein soziales Projekt mit einem geschützten Arbeitsplatz.
so dachte ich, dass ich Leute anschreiben könnte mit der Bitte um Spenden, um dieses soziale Projekt zu unterstützen. Wenigstens für 2-3 Jahre. Danach müsste das B&B selbsttragend werden.
Heute machte mich Jemand aufmerksam, dass ich einen Verein gründen könnte, bei dem man die Spenden von den STeuern absetzen könne. Das würde die Schweizer mehr motivieren Geld zu spenden.

Wie müsste ich das tun? Wie wird ein Verein steuerfrei?
Können Sie mir Empfehlungen geben, ob dies einfacher im Kanton Zürich oder im Kanton Tessin ist?

sorry, wurde etwas lang. Vielen dank für Deine Antwort und ich bin gespannt darauf
Iris
(www.casaleone.ch -> alle sind herzlichst eingeladen bei uns zu übernachten!)

Antworten
Webling 1. Juni 2018 - 13:31

Guten Tag Iris

Vielen Dank für dein Engagement, es ist kein Problem einen Verein zu gründen. Damit die Spenden abgesetzt werden können, muss der Verein steuerbefreit sein. Was die genauen Bedingungen sind, findest du auf der Webseite des Steueramtes deines Kantons. Wo es einfacher ist, kann ich nicht sagen, ich würde den Verein vermutlich dort gründen, wo du am ehesten Spenden einsammeln kannst.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
AnjaadfdfaAnja 4. Juni 2018 - 18:26

Hallo
Ich habe einige Fragen – und da ich eure Seite echt gut finde, wende ich mich sehr gerne an euch:
– wir möchten gerne Kurse anbieten mit unserem Verein – welche Form für die Externe Bezahlung der Kursleitenden ist hier angebracht? Einfach wie eine Gage? Ab wann müsste eine Anstellung erfolgen?
– Darf ein Vereinsmitglied oder sogar ein Vorstandsmitglied für seine Aufwände entschädigt werden? Wenn er oder sie beispielsweise sehr viel Zeit für die Organisation eines Kurses oder einer Veranstaltung aufgewendet haben? Oder muss auch da eine Anstellung erfolgen? Und wenn ja – darf man gleichzeitig im Vorstand und Angestellt sein? Oder kann dies einfach in den Statuten geregelt werden?
– sind alle Vereine automatisch steuerbefreit?

Antworten
Webling 7. Juni 2018 - 10:02

Guten Tag Anja

Vielen Dank für deine Fragen.

– Welche Form der Bezahlung angebracht ist, kann ich nicht genau sagen. Das einfachste ist, wenn die Kursleitenden das sonst auch machen und Sozialversicherungen, Versicherungen usw schon geregelt haben und einfach eine Rechnung schreiben können.
Die wichtigste Frage ist meiner Meinung nach nicht ob eine Anstellung notwendig ist, sondern ab wann man Sozialabgaben zahlen, Versicherungen haben und im Krankheitsfalle den Lohn weiterhin bezahlen muss. Ein Arbeitsvertrag ist recht schnell gemacht, der Aufwand mit den Ämtern, Versicherungen usw ist grösser. Da sind wir leider keine Spezialisten und können keine weitere Auskunft geben.
– Ein Vereinsmitglied und ein Vorstandsmitglied darf entschädigt werden, bezüglich Anstellung gelten die gleichen Überlegungen wie bei der ersten Frage. Es ist sicher eine gute Idee, das in den Statuten zu regeln.
– Vereine sind grundsätzlich steuerpflichtig und können sich von der Steuer befreien lassen, mehr dazu auf: https://www.vereinsverwaltung.ch/vereine-und-steuern/

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Mobart 28. Juni 2018 - 09:57

Hallo Webling

Ich habe eine Frage bezüglich einem Verein
Jedes Jahr findet ein Openair welches dieser Verein organisiert!
Dieser Verein nimmt nimmt Millionen ein mit dem Openair und der Amicarausstellung
Müsste der Verein durch diese beiden Veranstaltungen nicht ins Handelsregister?

Und im Frühjahr gibt es noch eine zweitägige Rockabilly Veranstaltung, die auch Gewinn abwirft!

Müsste der Verein nicht ins Handelsregister mit diesen 3 Veranstaltungen welche er durchführt?

Besten dank für die Antwort

Antworten
Webling 4. Juli 2018 - 06:29

Guten Tag Mobart

Vielen Dank für deine Frage. So wie die Frage geschrieben ist, müsste der Verein vermutlich ins Handelsregister eingetragen werden. Möglicherweise hat der Vorstand das Thema gar nicht auf dem Radar, wenn du einen guten Grund hast für die Frage, frag doch einfach beim Vorstand nett nach, warum der Verein nicht eingetragen ist.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Jona 3. Juli 2018 - 18:21

Guten Tag
Ich hätte drei Fragen zum Thema „gemeinnütziger Verein“ (es geht um einen zu gründenen Förderverein, der eine freie Ausbildungsstätte unterstützen soll):
Darf ein solcher
– Arbeitnehmer (zB Dozenten) beschäftigen?
– Regelmässige Zahlungen (zB Ausbildungsgelder der Lernenden) entgegennehmen?
– Gelder an einen nicht gemeinnützigen Verein weitergeben?
Vielen Dank für eine Auskunft und herzliche Grüsse,
Jona

Antworten
Webling 4. Juli 2018 - 06:36

Guten Tag Jona

Vielen Dank für deine Fragen. Leider kennen wir uns mit dem deutschen Vereinsrecht nicht so gut aus, da wir aus der Schweiz kommen. Die Deutschen sind recht heikel, was den gemeinnützigen Teil und den nicht gemeinnützigen Teil betrifft und wir kennen die Details nicht. Daher können wir dir keine Antwort geben. Am besten bespricht ihr die Frage mit einem Steuerberater.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Wäbi 5. Juli 2018 - 20:54

Hallo Webling

Ich wurde Vizepräsident eines Clubs der zerbrochen war. Wir haben nun wieder etwas auf die Beine gestellt. Das ganze läuft ziemlich locker und ich bekam die Statuten nur mündlich. Der Präsident hat alles bei sich, wie Kontos, Mitgliederliste usw. Steuererklärung, Kontoführung usw. wurde nie gemacht! Nur mit Nachdruck bekam ich immerhin wenige Infos. Mir wurde vom Präsident gesagt es sei alles easy und nun habe ich gehört dass ich mit meinem Privatvermögen haftbar gemacht werden kann wenn wir die Statuten nicht leben und dies wird nicht wirklich gemacht! Nun steht ein grosses Event vor der Tür und mir passt das gar nicht da ich nicht weiss ob alles sauber läuft.

Liebe Grüsse

Wäbi

Antworten
Webling 9. Juli 2018 - 07:12

Hallo Wäbi

Vielen Dank für deine Frage. Du hast vollkommen recht, so wie das tönt, läuft einiges nicht sauber. Wenn die Statuten nicht schriftlich abgefasst sind, dann gibt es gar keinen Verein, also würde ich erstmal sicherstellen, dass tatsächlich schriftliche Statuten vorhanden sind. Es ist auch richtig, dass der Vereinsvorstand bei Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden kann. Diese Machtkonzentration bei dem Präsidenten, der scheinbar nicht allzu organisiert ist, wäre für mich ein Signal, dass sich etwas ändern muss.
Ich würde versuchen, die Aufgaben auf mehrere Leute zu verteilen, wenn die Kasse, die Führung der Mitgliederliste, die Eventorganisation auf unterschiedliche Leute verteilt sind, dann müssen die Leute untereinander Informationen austauschen, weil sie die Arbeit sonst gar nicht erledigen können.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Karl-Heinz 21. Juli 2018 - 17:20

Guten Tag

Wir wollen einen Verein gründen und haben uns gedacht die Amtszeit des Vorstandes in die Statuten zu schreiben.
Nun wollten wir fragen, wie lange jemand im Vorstand sein darf und ob es dazu Beschränkungen gibt (z. B. eine Amtszeit darf maximal 2, 4 oder 8 Jahre dauern).
Wir hätten an 2 Jahre gedacht, aber wäre es dann auch theoretisch möglich in die Statuten zu schreiben das eine Amtszeit 20 Jahre lang dauert (das würde nicht viel Sinn machen, aber wäre interessant zu wissen)?

Liebe Grüsse
Karl-Heinz

Antworten
Webling 27. Juli 2018 - 13:41

Guten Tag Karl-Heinz

Vielen Dank für deine Frage. Bei der Amtszeit muss man unterscheiden zwischen der Amtszeit und Amtszeitbeschränkungen:

Amtszeit: Ein Vorstand wird für eine Amtszeit gewählt, nachher muss er sich wieder zur Wahl stellen. Meistens ist die Amtszeit ein Jahr, die Amtszeit kann jedoch in den Statuten angepasst werden.

Amtszeitbeschränkung: Nach dieser Zeit darf sich der Vorstand nicht mehr zur Wahl stellen und muss sonst jemandem Platz machen.

Soweit ich weiss, gibt es im Gesetz keine Regelungen dazu und man kann theoretisch machen, was man will.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Riza 31. Juli 2018 - 06:59

Guten Tag
Wir haben vor kurzem einen Verein gegründet für die unterstüzung im Dorf in meiner Heimatland wir haben einexGewerbe gemietet!
Wer entscheidet ob das rauchen erlaubt ist sind das die Mitglieder?

Antworten
Webling 17. August 2018 - 07:52

Guten Tag Riza

Vielen Dank für deine Frage. Wer dies entscheidet, ist unterschiedlich, es können die Mitglieder sein oder der Vorstand oder der Verantwortliche vor Ort. Die Hierarchie ist folgende:

– Wenn die Mitglieder entscheiden, dass nicht geraucht werden darf, können die anderen beiden nichts dagegen machen
– Wenn der Vorstand entscheidet (und die Mitglieder nichts dazu sagen), dann muss sich der Verantwortliche vor Ort danach richten (ob er dies macht, ist eine andere Frage)

Ich hoffe das hilft dir weiter.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Lucas 3. Oktober 2018 - 21:58

Guten Tag,

Ich bin Schweizer, wohne aber offiziell in England (Auslandschweizer). Ich möchte mit einem Engländer zusammen einen Schweizer Verein gründen (mit Schweizer Bankkonto). Zweck ist das Entgegennehmen von Spenden für die Finanzierung von Forschungsprojekten (nicht gewinnorientiert).

Mein Frage ist, ob wir diesen Verein gründen können (als Auslandschweizer und Engländer) und ob wir damit ein Schweizer Bankkonto eröffnen können. Und falls Sie weitere Tipps haben für mich wäre ich ihnen sehr dankbar.

Vielen Dank!

Antworten
Webling 4. Oktober 2018 - 11:36

Guten Tag Lucas

Vielen Dank für deine Frage. Grundsätzlich ist etwas in die Richtung möglich, man braucht für einen Verein in der Schweiz jedoch eine Adresse in der Schweiz. Wenn man möchte, dass die Spender ihre Spende von den Steuern abziehen können, dann muss der Verein steuerbefreit sein. Mehr dazu findest du auf der Webseite des Kantons wo der Verein den Sitz haben wird.
Die Bank hat möglicherweise eigene Vorschriften bezüglich Geldwäscherei usw. da fragst du am besten direkt nach.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Florian 4. Oktober 2018 - 21:11

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir würden gerne innerhalb der Firma einen SUP (Stand Up Paddling) Verein gründen. Wir würden mittels eines jährlichen Beitrags den Mitgliedern das Equipment zur verfügung stellen und mit den restlichen Finanzen eine gemeinnützige Institution unterstützen. Ist der Jahresbeitrag in dieser Form zulässig? Wie ist in einem Verein die Haftbarkeit geregelt, falls beim Sport einem Mitarbeiter/Mitglied etwas zustossen würde? Kann man sich da über den Arbeitgeber absichern lassen? Ist das Hotel in dem wir geschäftlich übernachten und das Equipment lagern/vermieten dürfen, bei einem Zwischenfall miteingebunden?

Besten Dank für Ihre Hilfe.

Freundliche Grüsse

Florian

Antworten
Webling 23. Oktober 2018 - 15:57

Guten Tag Florian

Vielen Dank für deine Frage. Ein Jahresbeitrag in dieser Form ist in Ordnung, achtet darauf, dass beides vom Vereinszweck gedeckt ist. Die Haftung wird normalerweise so geregelt, dass die Mitglieder selbst für die Versicherung/Haftung verantwortlich sind. Möglicherweise gibt es Versicherungslösungen für diese Zwecke, da habe ich jedoch wenig Erfahrung damit.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Rosi 13. November 2018 - 01:37

Guten Tag
Als Gründerin und Leiterin einer sozialen Plattform haben wir ein Verein gegründet welcher ausschliesslich aus dem Vorstand besteht. Dies damit wir ein Vereinskonto für Spendengelder eröffnen konnten. Extra ohne Mitglieder damit der Vorstand nicht abgewählt werden kann.
Nun überlegen wir aber doch Mitglieder aufzunehmen. Zum einen um mehr Gelder zu generieren und zum anderen mit einem kleinen % Satz ein Lohn für geleistete Arbeit (ca 3-4 Std täglich) zu bezahlen.
Wie kann man da vorgehen? Was müssen wir beachten? Der Vorstand sollte nicht antastbar sein, sprich von den Mitgliedern nicht abgewählt werden.
Ich wäre dankbar über Infos via Mail.

Antworten
Webling 20. November 2018 - 10:23

Guten Tag Rosi

Vielen Dank für deine Frage. Das wichtigste was ihr beachten müsst, sind in diesem Fall die Stimmrechte. Die müsst ihr so regeln, dass der Vorstand immer die Mehrheit hat. Allerdings rate ich stets von solchen Lösungen ab, die Qualität eines Vereins ist, dass er sich weiterentwickeln kann und eine statische Regelung wie ein fixer Vorstand ist da nicht dienlich. Auch ist gut, dass die Vorstandsmitglieder stets mit einer Abwahl rechnen müssen und entsprechend sorgfältig sind.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Eli 26. November 2018 - 20:01

Hallo Webling

Wir möchten einen Verein gründen, wo wir für Junge Erwachsene und Randständige regelmässig ein Essen organisieren und nun für den Kauf eines Hauses sparen. Wir möchten ihnen ein zu Hause bieten, mit ihnen dort zusammenleben und Werte, neue Perspektiven vermitteln. das Haus soll dem Verein gehören. doch dürfen wir in unserer Vereinskasse so viel Geld anlegen und wie sieht es mit der Steuer aus? wenn wir mehrere 100’000.- zusammensparen? Kann man so etwas wie einen Sozialverein gründen der Steuerfrei ist?
Liebe Grüsse

Antworten
Webling 27. November 2018 - 15:25

Guten Tag Eli

Vielen Dank für deine Frage. Soweit ich sehe, sollte es möglich sein, mit diesem Zweck einen Verein zu gründen, der steuerbefreit ist. Genaue Anforderungen dazu findest du auf der Webseite des Steueramts deines Kantons. Wenn der Hauskauf im Zweck des Vereins steht, dürfte es durchaus zulässig sein, so viel Geld zu sparen.
Häuser sind heutzutage nicht billig und ich vermute, dass es recht lange dauert, bis das Geld zusammen ist. Habt ihr schon überlegt, zuerst ein Haus zu mieten und so ohne grossen Aufwand zu testen ob das Konzept funktioniert. Gleichzeitig könnt ihr beginnen für den Hauskauf zu sparen.

Ich wünsche euch viel Erfolg
Webling

Antworten
Heinz Mulle 20. Dezember 2018 - 16:58

Guten Tag,
Kann ein Theater-Verein Konkurs machen ?
Ein Theaterverein hat im Wissen dass die Ticketeinnahmen und das Sponsoring nicht zur Deckung der Rechnungen reichen werden das Theater gestartet und sämtliche Vorführungen mit einer 100% Auslastung durchgeführt.
Nun sagt der Präsident dass die Rechnungen (in unserem Fall die unterschriebenen Auftragsbestätigungen für die Technik) gekürzt werden müssen, ansonsten werde die Bilanz deponiert und der Verein würde Konkurs machen. Ich habe immer gedacht dass in einem Verein die Mitglieder belangt werden können, ist dem nicht so ? Was habe ich in diesem Fall als GmbH für Möglichkeiten ?
Freundliche Grüsse
Heinz

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Webling 3. Januar 2019 - 08:53

Guten Tag Heinz

Vielen Dank für deine Frage. Bei Vereinen war es lange so, dass Mitglieder belangt werden konnten, wenn kein Mitgliederbeitrag in den Statuten aufgeführt war. Dies hat dazu geführt, dass praktisch alle Vereine den Mitgliederbeitrag in den Statuten hatten und die Regel nur für diejenigen galt, die nicht gut informiert waren. Daher wurde diese Regel vor einiger Zeit abgeschafft.
Der Verein kann meines Wissens wie z.B. eine GmbH Konkurs anmelden und deine GmbH muss seine Forderungen wie andere Gläubiger anmelden. Es kann jedoch sein, dass die Verantwortlichen sich etwas zu Schulden kommen lassen haben und sie allenfalls zivilrechtlich oder strafrechtlich haftbar sind. Ob dies der Fall ist, müsste ein Spezialist abklären.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Robert Kleinert 30. Dezember 2018 - 11:12

Hallo,

Ich wohne in Deutschland und würde gerne einen Verein in der Schweiz gründen.

In welchem Kanton ist kein Schweizer Staatsbürger erforderlich? Muss der Verein im Handelsregister eingetragen werden um sich an einer ausländischen Kapitalgesellschaft bzw Aktiengesellschaft beteiligen zu können?

Vielen Dank und viele Grüße,

Robert Kleinert

Antworten
Webling 3. Januar 2019 - 09:00

Guten Tag Robert

Vielen Dank für deine Frage. Soweit ich weiss, ist es in der ganzen Schweiz nicht nötig, einen schweizer Staatsbürger im Verein zu haben. Aus der Frage lese ich heraus, dass du einen eher unüblichen Verein gründen möchtest, in solchen Fällen lohnt es isch einen Spezialisten beizuziehen um abzuklären ob das Vorgehen zulässig ist und was z.B. steuerliche Konsequenzen sind. Gerade wenn viel Geld im Spiel ist.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Maissen 17. Januar 2019 - 11:20

Guten Tag,
Gab es einen Zeitpunkt, bei dem man 3 Personen sein musste um einen Verein gründen zu können? Und falls ja wann ungefähr hat es zu 2 Personen geändert?

Danke und lieber Gruss
S.M.

Antworten
Webling 21. Januar 2019 - 15:19

Guten Tag

Vielen Dank für deine Frage. Soweit ich weiss, ist dies eine Frage, die nicht im Gesetz geregelt ist, sondern eine Diskussion unter Juristen. Daher kann ich leider keinen genauen Zeitpunkt nennen. Gibt es einen bestimmten Grund für die Frage?

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Marina 23. Januar 2019 - 18:24

Guten Tag
Unser Verein X wurde Anfang 2018 gegründet. Wegen unterschiedlichen Ideen der Gründungsmitglieder hat der Vorstand Ende 2018 beschlossen dass ein Teil des Vorstands ein neuer eigenständiger Verein Y gründet und aus dem Verein X austritt, während der Verein X weiter besteht.
Frage : Reicht ein Mail an die Mitglieder mit Jahresbericht, Abschlussrechnung, Revision und Info über die Trennung / Gründung des Vereins Y (inkl. Frage bezgl zukünftiger Mitgliedschaft) ? Oder müsste formhalber zwingend eine Vereinsversammlung durchgeführt werden (was schwierig ist da Vorstandsmitglieder viel im Ausland)?

Antworten
Webling 31. Januar 2019 - 14:24

Guten Tag Marina

Vielen Dank für deine Nachricht. Der Verein X besteht normal weiter, muss seine Generalversammlung durchführen, Jahresbericht erstellen usw. Dass es einen neuen Verein Y gibt, ist erstmal unbedeutend. Dass nicht mehr alle Mitglieder dabei sind, ist ein normaler Vorgang und spielt auch keine Rolle. Im Verein X muss also erst eine Versammlung abgehalten werden, wenn es geplant ist.

Es könnte jedoch Ausnahmen geben, wenn z.B.:
– Die Statuten für einen erleichterten Austritt der Mitglieder geändert werden sollen
– Der Vorstand nicht mehr statutengemäss besetzt ist und Neuwahlen notwendig sind
– Andere dringende Statutenänderungen anstehen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Melanie 21. Februar 2019 - 05:59

Guten Tag Webling

Braucht der Verein bei der Gründung einen zugewiesenen Sitz (Gemeinde)? Ist es vorgegeben, dass der Verein in der Gemeinde aktiv sein muss wo er gegründet worden ist?

Besten Dank für die Rückmeldung

Antworten
Webling 19. März 2019 - 07:27

Hallo Melanie

Vielen Dank für die Frage, der Verein braucht einen Sitz, denn der Sitz wird z.B. für den Gerichtsstand bei Streitigkeiten verwendet. Standardmässig ist der Sitz dort, wo die Verwaltung stattfindet. Der Verein muss nicht dort aktiv sein, wo der Sitz ist, es macht aber Sinn, dass der Sitz dort ist, wo die Post hingesendet wird.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Jan Dubsky 21. Februar 2019 - 15:19

Aus wie vielen Personen muss ein Vorstand bestehen?
Welche Ämter sind Zwingend.

Antworten
Webling 19. März 2019 - 07:29

Hallo Jan

Es gibt keine Vorschriften im Gesetz, aus wie vielen Personen der Vorstand bestehen muss und welche Ämter zwingend sind. Häufig legen die Statuten bestimmte Ämter und Anzahl Personen fest. Meist sind 3-5 Vorstandsmitglieder eine gute Zahl.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Markus 9. März 2019 - 22:22

Guten Tag Webling
Wir betreiben einen nicht gewinnorientierten Freiwilligen-Personentransportdienst.
Die Fahrer sind Freiwillige, die weder angestellt noch steuer- oder AHV-pflichtig sind.
Ca. 90% der Einnahmen gehen an die Fahrer, 10% verwenden wir für die Infrastruktur (Software, Telefon etc.)
Wir möchten einen gemeinnützigen Verein mit 5 bis 6 Aktiv-Mitgliedern gründen.
Der Verein würde aus 5 bis 6 Personen (Initiant + Fahrer) bestehen.
Interessierte Personen können Passiv-Mitglieder ohne Stimmrecht werden oder haben die Möglichkeit zu Spenden.
Die so eingenommenen Gelder sollen es uns erlauben, eine Person für Telefon/Koordination einzustellen. Standort des Vereins ist der Kt. Zürich.
Wie müssen wir vorgehen bzw., wie müssen unsere Statuten aussehen.
Besten Dank für Deine Antwort.
Grüsse Markus

Antworten
Webling 19. März 2019 - 07:45

Guten Tag Markus

Vielen Dank für die Frage. Ich bin nicht sicher, ob die Freiwilligen nicht Steuer- oder AHV-Pflichtig sind, wenn 90% der Einnahmen an die Fahrer gehen. Es wäre gut, dies vorgängig noch abzuklären. Grundsätzlich ist eine Struktur mit Passivmitgliedern ohne Stimmrecht möglich, auch ist es möglich, eine Person für die Administration anzustellen. Das richtige Vorgehen ist, die Vereinsmitglieder zu suchen, die Statuten zu schreiben und eine Gründungsversammlung abzuhalten. Die Statuten können recht normal sein, es gibt zahlreiche Musterstatuten als Vorlage.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Gabriel 13. März 2019 - 15:05

Guten Tag

Vielleicht können Sie mir hierzu Informationen geben;

Wir bieten eine therapeutische Dienstleistung an, die noch nicht EMR anerkannt ist. Diese Anerkennung min der Schweiz möchten wir vorantreiben, wofür eine der Bedingungen die Zugehörigkeit in einem Berufsverband voraussetzt. Wir möchten nun prüfen ob wir diesen Berufsverband neu gründen können. Wie unterscheidet sich ein Verband grundsätzlich von einem Verein? Ich bin dankbar für jeden Hinweis, allenfalls auch zu informativen Seiten zum Thema

Besten Dank
Freundliche Grüsse Frau Gabriel

Antworten
Webling 19. März 2019 - 07:52

Guten Tag

Vielen Dank für deine Frage. Ein Berufsverband ist normalerweise ein normaler Verein, der den Zweck hat, die Interessen der entsprechenden Berufsgruppe zu fördern und gelegentlich auch Dienstleistungen für die Mitglieder erbringt usw. Einen Berufsverband könnt ihr jederzeit gründen, entscheidend ist, dass er genügend Berufsausübende um vom Bund als Gesprächspartner anerkannt zu werden.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Stefan 14. März 2019 - 10:10

Guten Tag
Wir organisieren in unserem Dorf jährlich ein Skilager für die Öffentlichkeit, d.h. alle Kinder aus dem Dorf und Umgebung können sich anmelden.
Im Laufe einer Nachfolgeregelung in der Organisation prüfen wir auch die Rechtsform. Bis jetzt hat eine Einzelperson mehr oder weniger alles organisiert, das Bankkonto läuft aber auf mehrere Personen. Ich nehme somit an, wir sind eine einfache Gesellschaft (ohne dass dies irgendwo so niedergeschrieben wäre).
Welches ist die sinnvollste Rechtsform hinsichtlich:
– finanzielle Haftung
– sonstige Haftung bei einem Schadenfall im Lager
Welches sind die Unterschiede eines Vereins zu einer einfachen Gesellschaft?
Wir werden zukünftig ein 3-köpfiges Leiterteam sein mit ca. 10 Skileitern, welche aber jedes Jahr wieder etwas wechseln. Was empfehlen Sie uns?

Antworten
Webling 19. März 2019 - 07:56

Guten Tag Stefan

Vielen Dank für deine Frage. Du liegst ganz richtig, im Zweifelsfall und wenn nichts festgelegt wurde, ist eigentlich immer eine einfache Gesellschaft. Bei einer einfachen Gesellschaft haftet jeder Gesellschafter für den gesamten Betrag des Schadens. Bei einem Verein haftet nur das Vereinsvermögen.
Ein Verein ist eine gute Lösung, bei Wechseln kann einfach ein anderer Vorstand gewählt werden. Die Entscheidungsprozesse sind klar geregelt, Die Überschüsse / Verluste können mit den Ergebnissen von Vorjahren ausgeglichen werden.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Stefan Schmid 13. September 2019 - 13:14

Herzlichen Dank für die Rückmeldung!
Nun nochmals eine Frage, da nun die Gründung konkret wird. Wir brauchen den Verein wirklich nur als rechtliches Konstrukt gegenüber der Bank und Kreditoren wie Hausvermieter.
Wir sind ein 3-köpfiges Hauptleitungsteam, dazu kommen pro Jahr ca. 15 Helfer als Skileiter und Küchenmannschaft (welche aber jährlich wieder wechseln). Nun beabsichtigen wir, dass der Verein nur aus den 3 Hauptleitern besteht. Somit können auch diese unter sich die GV abhalten. Ist das rechtlich ok? Muss das in den Statuten irgendwo festgehalten werden?
Herzliche Grüsse
Stefan

Antworten
Webling 20. September 2019 - 08:25

Guten Tag Stefan

Es ist kein Problem, wenn der Verein nur aus den 3 Hauptleitern besteht. Generell empfehlen wir, den Verein breiter abzustützen, da sich unter den Mitgliedern immer potenzielle Nachfolger für die Hauptleitung und andere Aufgaben befinden. Natürlich gibt es etwas bürokratischer Aufwand und ihr könnt abgewählt werden, für die Langlebigkeit der Organisation ist es vermutlich ein Vorteil.

Viel Erfolg!
Webling

Antworten
Andrea Rüsch 30. März 2019 - 19:11

Guten Tag, wir wollen in 3714 Frutigen einen Verein gründen, wo melde ich den Verein an? Vielen Dank für Ihre Antwort

Antworten
Webling 8. April 2019 - 08:48

Guten Tag Andrea

Vielen Dank für deine Frage. Du musst deinen Verein nicht unbedingt anmelden, einen kurzen Artikel dazu findest du hier: https://www.vereinsverwaltung.ch/muss-ich-die-vereinsgruendung-bei-der-wohngemeindestadt-oder-dem-kanton-anmelden/

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Linus Meier 1. April 2019 - 14:27

Guten Tag
Wir sind acht junge Leute, die gerne zusammen Darts spielen. Daraus entstand die Idee einen Verein zu gründen.
Wir möchten jedoch nicht an offiziellen Ranglistenturnieren teilnehmen, sondern nur unter uns vereinsinterne Turniere organisieren. Unsere Frage ist nun ob wir uns dennoch bei einem Verband/Amt anmelden müssen, denn theoretisch machen wir ja unsere eigene ‚Liga‘ auf.
Wir sind nun unsicher, was wir genau tun müssen.

Vielen Dank für eure Antwort.

Freundliche Grüsse
Linus Meier

Antworten
Webling 8. April 2019 - 08:52

Hallo Linus

Danke für deine Frage. Soweit ich weiss, kann jeder seine eigene Dart-Liga machen, dies muss man nicht melden. Solange ihr einfach Turniere unter Kollegen macht und keine grosse Organisation dahinter seckt, müsst ihr vermutlich nicht mal einen Verein gründen.
Mehr zur Meldepflichten von Vereinen: https://www.vereinsverwaltung.ch/muss-ich-die-vereinsgruendung-bei-der-wohngemeindestadt-oder-dem-kanton-anmelden/

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Linus Meier 4. April 2019 - 08:06

Guten Tag

Wir sind eine achtköpfige Gruppe junger Leute, welche gerne zusammen Dart spielen.
Nun endtand die Idee einen Verein zu gründen. Jedoch möchten wir nicht an offiziellen Ranglistenturnieren teilnehmen, sondern nur kleine vereinsinterne Turniere machen.

Müssen wir uns dennoch bei einem Verband/Amt melden oder ist das nicht nötig?
Theoretisch machen wir ja eine eigene ‚Liga‘ auf und sie könnten uns als Konkurenz sehen.
Was müssen wir machen?

Vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüsse
L. Meier

Antworten
Webling 8. April 2019 - 09:05

Hallo Linus

Ich habe die Frage glaube ich schon im der vorherigen Frage beantwortet. Ich glaube, wenn ihr mit nur 8 Leuten zusammen Dart spielt, dann sieht euch niemand als Konkurrenz. Wenn ihr mehr werdet, könnt ihr das nochmals anschauen. In der Zwischenzeit wünsche ich euch viel Spass beim Dartspielen!

Viele Grüsse
Webling

Antworten
selda 10. April 2019 - 18:14

Guten Tag

Ich begleite Startup Unternehmen und private Personen in diversen Anglegenheiten. Beispiel: Bei einem Startup-Unternehmen baue ich die Buchhaltung gegen minimale Entgelt mit diversen Bedingungen auf (Umwelt/Nachhaltigkeit/Ethik usw) mit dem Ziel junge Leute mit öko-Gedanken zu fördern. Bei einer anderen Nebenerwerblichen Gemeinschaftspraxis mache ich die Buchhaltung ohne Entgelt mit der Bedingung, dass, wenn ich eine private Person begleite, diese Person dafür kostenlos eine Coaching&Therapie Sitzung machen darf. Dh ich habe einen marginalen Gewinn im Nebenerwerb, mit sehr privaten Zeitaufwand für Begleitung von jugendlichen und älteren Betagten Menschen in verschiedenen Angelegenheiten (sei es Einkaufen, Bewerbungen Unterstüzten, Schuldensanierungen usw). Kann ich ein Verein gründen, indem ich alles reinpacke, natürlich mit zusätzlichen Personen ? Aktuell muss ich den Gewinn als Einkommen versteuern.

Antworten
Webling 15. April 2019 - 12:15

Guten Tag Selda

Vielen Dank für dein Engagement. Ja, für diesen Zweck kannst du problemlos einen Verein gründen. So kannst du das ganze auf eine stabile rechtliche Basis stellen und auch andere Personen besser dazuholen.
Den Gewinn musst du nachher nicht mehr als Einkommen versteuern, sofernt der Gewinn im Verein bleibt und nicht an dich ausbezahlt wird. Handelt es sich um einen grösseren Betrag, muss er vom Verein unter Umständen als Gewinn versteuert werden: https://www.vereinsverwaltung.ch/vereine-und-steuern/

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Oberhauser 30. Mai 2019 - 08:50

Guten Tag
Ich arbeite in einer Praxisgemeinschaft mit einer anderen Therapeutin zusammen. Wir möchten nun zu zweit einen Verein gründen. Der Zweck des Vereins ist:
– eine Informationsplattform für Interessierte, die eine bestimmte Dienstleistung oder ein bestimmtes Behandlungsangebot suchen.
– Aufbau eines Netzwerks von ausgewählten Therapeut/innen und Berater/innen in Gesundheitsfragen und alternativen Behandlungsmethoden für Kunden.
– Vorstellung der Therapeut/innen und Berater/innen des Netzwerks mit ihrem Behandlungsangebot auf der Homepage des «Netzwerks VitalBalance».
– Ausschreibung von Vorträgen, Kursen und Seminaren, die Therapeut/innen und Berater/innen des Netzwerks öffentlich anbieten, auf der Homepage des «Netzwerks VitalBalance».
– Vermittlung von allgemeinen Informationen zu Gesundheitsthemen und alternativen Behandlungsmethoden für Interessierte.
– gegenseitige Unterstützung der Mitglieder des Netzwerks.
– gegenseitige Empfehlung an Kunden, wenn diese eine bestimmte Dienstleistung oder Behandlung suchen und ein Mitglied des Netzwerks diese Dienstleistung oder Behandlung anbietet.
– der Verein kann auf sozialen Plattformen (z.B. Facebook) Seiten unterhalten, um Vorträge, Kurse und Seminare von Mitgliedern des Netzwerks an Interessierte zu verbreiten.

Die Therapeuten, die in das Netzwerk beitreten würden, wären aber nur Passivmitglieder, d.h. sie haben mit der Vereinsführung nichts zu tun. Für die Plattform, die wir Ihnen anbieten, zahlt jeder Therapeut jährlich CHF 50.00 und damit werden die kosten für den Unterhalt der Plattform bezahlt.

Frage: ist die Vereinsgründung so möglich? Wir zwei Gründungsmitglieder wären also Vorstand und GV gleichzeitig. Ist das möglich?

Danke für eine Rückmeldung

Antworten
Webling 4. Juni 2019 - 08:28

Guten Tag

Vielen Dank für deine Frage. Der Zweck des Vereins ist sehr ausführlich, ich würde den Zweck des Vereins eher allgemein formulieren, da jedes Vereinmitglied ein Veto gegen eine Zweckänderung einlegen kann.

Eine Vereinsgründung ist grundsätzlich möglich, die Passiv-„Mitglieder“ sind nach dem Text hier eigentlich reine Kunden, die eine Dienstleistung beziehen und dafür bezahlen. Ich würde das Netzwerk entweder als Produkt der Praxisgemeinschaft führen oder den den Mitgliedern eine Möglichkeit geben, sich zu engagieren und die Platform weiterzubringen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Stefanie Testa-Dänzer 17. Juni 2019 - 11:56

Guten Tag,

ich werde eine Spielgruppe eröffnen. Grundsätzlich wollte ich mich damit als
Selbständig Erwerbend anmelden. Bin mir nun aber doch am überlegen einen Verein zu Gründen unter dem die Spielgruppe läuft.
Nun bin ich gerade in der Abklärung betreffend der Räumlichkeit.
Kann der Verein als solches eine Gewerbeliegenschaft mieten oder muss ich dies dennoch als Privat Person machen?

Sonnige Grüsse
Stefanie

Antworten
Webling 4. Juli 2019 - 07:22

Guten Tag Stefanie

Ja, ein Verein kann eine Gewerbeliegenschaft mieten, sofern der Vermieter mitmacht. Da der Verein kein festgelegtes Kapital hat, wir der Vermieter je nach dem eine Bürgschaft von dir verlangen.

Viel Erfolg!
Webling

Antworten
Nadine 17. Juni 2019 - 18:34

Hallo Webling

wir sind ein Verein, der die Angestellten einer Institution als Mitglieder hat. Wir überarbeiten gerade die sehr alten Statuten und haben entdeckt, dass bisher jeder Angestellte automatisch Mitglied des Vereins wurde, auch wenn dies nicht im Arbeitsvertrag steht. Meine Frage ist nun, ob es rechtens ist, dass eine Vereinsmitgliedschaft durch Konditionen eingegangen wird (bspw. die Lehrer der Schule sind automatisch Mitglied des Lehrervereins der Schule) und automatisch dadurch entsteht, ohne direkte Einwilligung.
In welcher Form müsste eine Mitgliedschaft grundsätzlich eingegangen werden? Ist eine mündliche Zusage bereits gültig oder braucht es quasi ein Mitgliedschaftsformular respektive die Unterschrift des Mitglieds?

Danke für die Antwort

Antworten
Webling 4. Juli 2019 - 07:31

Guten Tag Nadine

Vielen Dank für deine Frage. Der Beitritt eines Vereins ist ein Vertrag. Ein Vertrag kommt zu stande, wenn beide Seiten eine übereinstimmende Willensäusserung abgeben. Die Anforderungen für die Willensäusserung sind nicht sehr hoch, es kann ein ausgefülltes Formular sein, aber auch ein Nicken oder einfach das Bezahlen einer Sache.
Das heisst, eine mündliche Zusage ist bereits gültig. Ich würde das so handhaben, dass es sehr einfach ist, dem Verein beizutreten. Also per mündlicher Zusage, Ausfüllen eines Webformulars oder dergleichen. Auf der anderen Seite würde ich den Leuten, die austreten keine Steine in den Weg legen, so dass das Mitglied einfach wieder austreten kann, z.B. indem es einfach den Mitgliederbeitrag nicht mehr bezahlt.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Brigitte 27. Juni 2019 - 23:40

Guten Tag,

Meine Freunde und ich arbeiten an einer journalistische Website, die sich mit Stadtentwicklung befasst. Wir wollen mithilfe der Vereinsgründung einerseits die Sponsorensuche erleichtern, andererseits aber auch unsere Unternehmung seriös gestalten. Der Zweck ist nicht kaufmännischer Natur, doch wollen wir gerne ein wenig Werbung machen, da wir noch ziemlich am Anfang stehen.
Ich habe dreierlei Fragen:
1. Ist es möglich, dass auch Mitglieder ohne Schweizer Pass beim Eröffnen des Vereinskontos zeichnungsberechtigt sind?

2. Als wie schwierig gestaltet es sich, danach auch noch eventuell einen „Tochterverein“ in Frankreich oder Deutschland zu gründen?

3. Welcher Ort eignet sich am besten als „Vereinssitz“? (Der eigene Heimatort?)

Lieber Gruss,
Brigitte

Antworten
Webling 4. Juli 2019 - 07:41

Guten Tag Brigitte

Vielen Dank für deine Fragen:

1. Vom Vereinsrecht her ist das kein Problem. Die Bank hat eigene Regeln wegen Geldwäscherei usw. Am besten fragt ihr bei der Bank nach, was die Bedinungen sind.
2. Die Vereinsgründung keine grosse Sache, in Deutschland gibt es mehr als 500’000 Vereine, da kann die Gründung nicht soooo schwierig sein. Über die Details kann ich jedoch keine Auskunft geben.
3. Der Vereinssitz ist normalerweise am Ort wo das Büro/der Präsident ist oder dort wo der Verein hauptsächlich tätig ist.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Markus 11. Juli 2019 - 16:34

Guten Tag
Ich habe eine kleine Bier Brauerei und möchte einen Verein Gründen. Der wert der Brauerei ist ca. CHF 30,000 bleibt das trotzdem mein Eigentum? Wie muss ich das in den Vereinsstatuten absichern?
Freundliche Grüsse
Markus

Antworten
Webling 27. August 2019 - 07:40

Guten Tag Markus

Vielen Dank für deine Frage. Du kannst die Brauerei selbstverständlcih in deinem Eigentum behalten und das Bier selbst verkaufen. Du musst dafür den Zweck des Vereins passend wählen, z.B. Unterstützung der Brauerei, Freunde des Brauwesens, allgemeines Biertrinken oder dergleichen. Für den Betrieb der Brauerei bist du allerdings noch selbst zuständig. Wenn du quasi das Brauen abgeben möchtest, dann wird es komplizierter.

Viele Grüsse Webling

Antworten
Eduard 16. Oktober 2019 - 07:27

Wie ist das, wenn man nun als kleine Gruppe eine Brauerei betreiben möchte und das Bier nur für den Einkaufspreis im Kollegen- und Bekanntenkreis verkauft? Also keinen Gewinn erwirtschaftet, sondern das Brauen an sich im Vordergrund stehen soll?
Das dürfte als Verein ja machbar sein oder?

Antworten
Webling 28. Oktober 2019 - 10:14

Guten Tag Eduard

Vielen Dank für deine Frage. So wie du das da beschreibst, tönt dies nach einem klassischen Verein. Ich sehe da keine Hinderisse. Ich wünsche euch viel Spass beim brauen!

Viele Grüsse
Webling

Antworten
mittCaro 18. Juli 2019 - 13:08

Guten Tag,

mein Mann und ich beabsichtigen eine gemeinnützige Webseite im Bereich der Kinderbetreuung zu erstellen. Für diesen Zweck wollen wir einen Verein gründen.
Folgende Fragen:
1) Können wir zu zweit (Ehemann&Ehefrau) einen Verein gründen?
2) Wer die Webseite nutzen möchte, soll jährliche Mitgliederbeiträge zahlen. Müssen alle neuen Mitglieder in den Statuten eingetragen werden? Oder ist das nicht nötig?
Besten Dank & freundliche Grüsse

Antworten
Webling 27. August 2019 - 07:46

Guten Tag Caro

Vielen Dank für deine Fragen.

zu 1) Gemäss meinen Informationen kann man zu zweit einen Verein gründen. Eine klare Regelung dazu gibt es nicht, mit 3 Leuten seid ihr auf der sicheren Seite.
zu 2) Mitglieder müssen nicht in den Statuten eingetragen werden, es genügt wenn ein Mitgliederregister / eine Mitgliederdatenbank geführt wird. Eine sehr Software für den Zweck ist Webling (https://www.webling.ch) .

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Joshua 20. Juli 2019 - 16:17

Grüessech…

Ich würde gerne wissen, ob ich Mitgliederbeiträg von 5-10 Franken pro Monat verlangen darf. Diese würden für diverse Investitionen sowie für Verpflegung und Sportevents benützt werden.
Muss dazu ausser den Statuten noch mehr gemacht werden damit Mitgliederbwiträge dieser Art verlangt werden dürfen?

MFG

Antworten
Webling 27. August 2019 - 07:47

Guten Tag Joshua

Vielen Dank für deine Frage. Eine Statutenänderung genügt um in Zukunft einen Mitgliederbeitrag zu verlagen. Wenn Mitgliederbeiträge neu eingeführt werden, ist es am besten, den genauen Betrag in den Statuten festzulegen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Guste Daimchen 2. Oktober 2019 - 09:53

Guten Tag,
Wir möchten gerne unseren Verein ins Handelsregister eintragen, da wir einen zweiten Ableger im Ausland machen möchten. Wir sind in Genf eingetragen, aber das Handelsregisteramt dort ist völlig überlastet und sie sagen, dass sie erst in ca 6 Monaten den Eintrag machen können. Uns bleibt jedoch nicht so viel Zeit, da unsere Projekte im Ausland bald beginnen sollen. Wir haben deshalb überlegt, es in einem anderen Kanton zu „versuchen“. Wie einfach ist das, den Verein in einen anderen Kanton zu übersiedeln? Und, ist es zwingend notwendig, den Handelsregistereintrag zu machen für eine Zweigstelle im Ausland oder gibt es ein anderes Dokument, das stattdessen bescheinigt, dass wir ein legaler Verin in der Schweiz sind?

Vielen Dank für eine Antwort und freundliche Grüsse,

Guste Daimchen

Antworten
Webling 8. Oktober 2019 - 08:57

Guten Tag Guste

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Sitz eines Vereins ist normalerweise am Sitz der Verwaltung des Vereins, ausser die Statuten bestimmen einen Sitz. Der Sitz in den Statuten kann frei gewählt werden, mehr dazu finden Sie bei den Kollegen von Vitamin B: https://www.vitaminb.ch/vereinsglossar/sitz-des-vereins/ .
Die Vereinsgründung in der Schweiz ist sehr einfach und funktioniert ohne Behörden, daher weiss ich nicht von einem anderen offiziellen Dokument, das bescheinigt, dass Ihr einen legalen Verein habt. Ansonsten wären dies die unterschriebenen Statuten / Gründungsurkunde, je nach dem auch Protokoll der letzten GV.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Brigitte Magee 21. Oktober 2019 - 07:32

Guten Tag
Ich beabsichtige Events (Märkte, Ausstellungen, Meditations-Events) zu organisieren. Der Gewinn wird einer vorher bestimmten gemeinnützigen Stiftung gespendet. Ich möchte Projektbezogen entlohnt werden (als selbständig Erwerbende).
Die Ideen möchte ich in einem Gremium erörtern (kann natürlich auch ohne Rechtsform sein, im privaten Umfeld). Ev. werden Helfer gebraucht (siehe vorherige Bemerkung). Ist ein Verein das Richtige?
Vielen Dank und liebe Grüsse

Antworten
Webling 19. Dezember 2019 - 15:54

Guten Tag Brigitte

Du kannst einen Verein dafür gründen, so kannst du Helfer und Unterstützer gut einbinden. Ein Verein dürfte steuerlich auch besser sein, als wenn man das ganze privat macht.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Brigitte 21. Oktober 2019 - 07:47

Nachtrag: gibt es in der Schweiz auch den sog. Förderverein? Wenn ja, ist das ein wirklicher Verein? In Deutschland ist das eher ein Freundeskreis…

Danke!
Brigitte

Antworten
Webling 19. Dezember 2019 - 15:31

Guten Tag Brigitte

In der Schweiz gibt es nur einen Verein für alles.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
kris müller 5. November 2019 - 14:06

Guten Tag

ich und ein Freund wollen einen Tanzverein gründen. Wir haben etwa 20 Tänzer und erhalten von denen Beiträge. ansonsten erhalten wir noch etwas Geld von Sponsoren. wir veranstalten auch 1 mal im Jahr ein Fest. jedoch wissen wir jetzt nicht was wir genau brauchen um ein Verein zu werden? müssen wir uns irgendwo anmelden?

Danke für die Rückmeldung!

Antworten
Webling 6. Dezember 2019 - 10:20

Guten Tag Kris

Vielen Dank für die Frage. Für die Vereinsgründung braucht ihr Statuten, Mitglieder und eine Gründungsversammlung, das ist alles. Ihr müsst euch nirgends anmelden, ausser beim Steueramt, das weiss natürlich gern, wenn jemand steuern bezahlen muss: http://www.vereinsverwaltung.ch/vereine-und-steuern/ .

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Kelly 13. November 2019 - 17:49

Unser gemeinnütziger Verein wurde zur Zusammenarbeit an einem Projekt angefragt und hat zugesagt. Nun hat ein Vereinsmitglied darauf bestanden, dass die geleistete Arbeit direkt vom Auftraggeber an die eigene Firma bezahlt wird und nicht an den Verein. Ist so etwas überhaupt zulässig?
Vielen Dank

Antworten
Webling 6. Dezember 2019 - 10:24

Guten Tag Kelly

Vielen Dank für deine Frage. Per se ist das nicht unzulässig, es kommt auf die Details an. Wenn alle inkl. Auftraggeber damit glücklich sind, sollte dies kein Problem sein.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Ditzler 9. Dezember 2019 - 16:34

Hallo,
Ich suche Hilfe zur Gründung zweier Vereine. Wir würden auch dafür bezahlen.

Antworten
Webling 19. Dezember 2019 - 15:40

Guten Tag Pascal

Vielen Dank für deine Frage. Wir bieten diese Dienstleistung leider nicht an, schau mal bei den Kollegen von Startups.ch: https://www.startups.ch/de/services/firmengruendung

Viele Grüsse
Webling

Antworten
rebecca bichsel 20. Januar 2020 - 08:36

Hallo =)

Mein Partner und ich eröffnen demnächst eine Tanzschule, in der diverse Tanz- und Fitnesskurse angeboten werden. Die Schule ist im Handelsregister als Einzelfirma eingetragen.
Wir würden nun gerne zusätzlich einen Verein gründen um das Tanzen und besonders auch junge Talente zu fördern. Ziel dieses Vereines ist es Workshops in allen Tanzbereichen an zu bieten, Show- und Wettkampfgruppen zu trainieren und einzelne Talente tänzerisch zu fördern.
Alle Trainings des Vereins würden in unserem Tanzstudio statt finden.
Ist das möglich oder muss alles über die Einzelfirma laufen?
Wie viele Personen benötigen wer um einen Verein zu gründen?
Liebe Grüsse
Rebecca

Antworten
Webling 14. Februar 2020 - 14:59

Guten Tag Rebecca

Vielen Dank für deine Frage. Der Vorteil der Einzelfirma ist, dass ihr aus der Firma Geld herausnehmen könnt, wenn es nicht für die Tanzschule benötigt wird. Beim Verein ist das Geld an den Zweck gebunden und es ist mühsamer das Geld aus dem Verein herauszubekommen.
Wenn ihr Leute habt, die sich engagieren möchten, macht ein Verein Sinn. Wenn ihr sowieso alles selbst macht, würde ich auf den Verein verzichten.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Susanne 20. Januar 2020 - 15:36

Ist es möglich, dass ein eingetragener deutscher Verein (e.V. ) einen „Ableger“ in der Schweiz hat? Der wäre für Workshops, Treffen in der Schweiz etc. und sollte auch ein eigenes CHF-Bankkonto haben für Förderbeiträge, Daueraufträge etc.

Wie müssen wir da vorgehen?

Beste Grüsse
Susanne

Antworten
Webling 14. Februar 2020 - 15:01

Guten Tag Susanne

Vielen Dank für deinen Kommentar. Um einen schweizer Ableger zu gründen, benötigt ihr eine Adresse in der Schweiz. Es macht auch Sinn, einige Mitglieder hier zu haben. Diese können dann den Verein gründen und ein Bankkonto eröffnen usw. Die Bindung des „Tochtervereins“ an den Hauptverein in Deutschland kann man locker organisieren oder über statutarische Bestimmungen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Simone Wipf 22. Januar 2020 - 11:20

Guten Tag Webling

Ich singe in einem Chor, den es seit ca 25 Jahren gibt. Dies immer mit demselben Chorleiter/Dirigent. Alles ist sehr informell, der Chorleiter wollte nie, dass sich der Chor als Verein organisiert und ihn anstellt (inkl. Lohndeklaration an die SVA). Stattdessen bezahlt jedes Chormitglied dem Chorleiter quartalweise mittels Einzahlungsschein einen Geldbetrag.
Das Ein-/Austreten des Chor-„Mitglieds“ ist sehr informell möglich.
Der Chor hat ein Vermögen, da eine ehemalige Sängerin der Chorgemeinschaft Geld vererbt hat.
Meine Frage: ist der Chor ein „Verein wider Willen“?
Mitgliederversammlungen/GVs werden keine durchgeführt. Einen Vorstand gibt es nicht, auch keine Statuten.
Sind wir eine einfache Gesellschaft oder ein Verein?
Danke für Ihre Einschätzung.
Freundliche Grüsse
Sängerin

Antworten
Webling 14. Februar 2020 - 15:04

Guten Tag Simone

Das ist eine interessante Situation. Das ganze ist auf jeden Fall kein Verein, da es keine Statuten gibt. Es könnte eine einfache Gesellschaft sein oder quasi eine Dienstleistung des Chorleiters und die SängerInnen wären dann Kunden.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Dave 5. Februar 2020 - 10:16

Hallo,
kann man einen Verein in der Schweiz gründen, der aus einem Schweizer und zwei Ausländer besteht?
Und wenn man mit diesem Verein kulturelle Veranstaltungen organisiert in der Schweiz und im Ausland, um ökologische sowie kulturelle Projekte in der Schweiz und im Ausland zu fördern, ist dieser dann auch steuerbefreit?
Besten Dank,
Dave

Antworten
Webling 4. März 2020 - 12:49

Guten Tag Dave

Vielen Dank für deine Frage. Du kannst in der Schweiz einen solchen Verein gründen. Der Verein wird nicht automatisch steuerbefreit, du musst dich darum bemühen und ein Gesuch dafür stellen: https://www.vereinsverwaltung.ch/kann-ein-spender-seine-beitraege-von-den-steuern-abziehen/

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Alibia 23. Februar 2020 - 18:35

Hallo erst einmal!!!

Auch ich bin total happy, eine solch kompetente Seite gefunden zu haben.

Ich bin erst seit kurzem im Vorstand und habe ein paar grundsätzliche Fragen und wäre froh um Rat.

Natürlich habe ich schon fleissig gelesen, aber es ist einfach doch viel und jeder Verein von anderer Natur.

Wir sind ein Familiengärtnerverein, der seit den 40er besteht. Aktuell befinden wir uns in eine grossen Wandlungsprozess. Der soziologe-demographische Wandel ist eine Herausforderung für uns. Bis dato haben Vorstandsmitglieder wie Arealchef ehrenamtlich gearbeitet (Unkostendeckung übers Jahr etwa CHF 350 / pro VS Mitglied). Immer mehr wird uns jedoch bewusst, dass die Fürhungsaufgaben mehr Zeit in Anspruch nehmen, als tatsächlich machbar sind.

Vorstandsarbeit und die Arbeit der Arealchefs ist extrem zeit- und arbeitsaufwendig. Eigentlich bedarf es einer fairen finanziellen Entschädigung hierfür – vielleicht sogar eine Art kleiner monatlicher Salär. Dies liegt mitunter an dem Leben, dass wir alle führen. Zeit ist ein rares Gut und, wie andere Vereine auch, so leiden wir darunter, das immer weniger Menschen dazu bereit sind, ehrenamtlich Aufgaben mit Verantwortung zu übernehmen.

Aktuell denken wir auch darüber nach, mehr dezentral zu wirken und Verantwortungen auf mehr Schultern zu verteilen. Das ändert jedoch grundsätzlich nicht, was der Wandel der Zeit mit sich bringt.

Meine Fragen nun:

Inwieweit weit könnte man als Verein unserer Natur einen, sagen wir mal Verantwortlichen Abwart oder Arealmanager, mit einem finanziellen Beitrag – respektive einen Unterstützer für etwa 20 % / Jahr – entschädigen?

Geht das überhaupt?

In wie weit dürfte ein Verein wie der unsere die Vereinskasse aufbessern, um z. B. das und andere kostenintensive Projekte zu finanzieren? Ging es, themenrelevante Kurse (durch interne wie externe Kursleitende) an zu bieten für Mitglieder zu einem Selbstkostenpreis plus Speisen und für externeTeilnehmer zum moderaten Preis? Bsp: Kompostieren Mitglieder CHF 7 / externe Interessenten CHF 21 von einem kompetenten Vereinsmitglied angeboten oder bei Angebot durch externen Kursleiter beispielsweise CHF 15 Mitglied / CHF 45 Nicht-Mitglied je nachdem, was der Kursleiter dann ansetzen würde. Wir dachten, 1/3 der Einnahmen gehen an den Verein und der Kursleiter sollte für seine Mühen ein angemessene Rahmen auch entschädigt werden.

Dürften wir 1 x im Monate oder während der Saison samstags von April – September sowie zu Weihnachten Geschenk- und Nutzartikel (Saaten, handgemachte Postkarte, o.ä.) mit unseren Logo darauf verkaufen, ähnlich wie bei einem Fanartikel Shop eines Sportvereins??? Beispielsweise an Mitglieder und Passanten, um die Vereinskasse aufzubessern? Wir haben eine grosse Sanierungsarbeit vor Augen.)

Könnte man der Person, die das macht dann auch eine Entschädigung zukommen lassen? Das wäre eine Möglichkeit die Bereitschaft zu erhöhen, solche Tätigkeiten zu übernehmen, denn im Gartenverein wird von Grund auf sehr viel in Eigenarbeit geleistet. Leider nicht mehr mit der selben Motivation wie vor Jahren – ein all zu verständlicher Manko, wie wir feststellen durften in letzter Zeit.

Einen herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung und dafür, dass Sie sich die Zeit genommen haben, unser Anliegen zu prüfen.

Neues Vorstandsmitglied mit Durchblickswunsch ;o)

Antworten
Webling 4. März 2020 - 11:37

Guten Tag

Vielen Dank für die ausführliche Nachricht. Alle deine Vorschläge tönen sinnvoll und legal. Ich würde die Preise bei den Kursen etwas erhöhen, denn was nur 20 Franken kostet, ist nichts wert.
Der Verkauf an Passanten macht wohl wenig Sinn, da diese keine Bindung zum Verein haben und an dem Areal nur wenige Leute vorbeigehen. Zusätzlich ist das wieder viel zeitlicher Aufwand, der von jemandem geleistet werden muss, obwohl gerade diese Zeit fehlt. Der Verkauf an Mitglieder kann durchaus Geld einbringen.
Zusätzlich könnt ihr euch überlegen ob wirklich alle Arbeit gemacht werden muss oder ob einzelne Aufgaben nicht zwingend notwendig sind. Zum Beispiel kann man die Abrechnung vereinfachen, wenn man Pauschalbeträge statt verbrauchsabhängigen Abgaben einführt. Vereine sind gelegentlich nicht sehr effizient, weil die Arbeit ja nichts kostet.

Ich wünsche euch viel Erfolg!

Viele Grüsse
Webling

Antworten
BEK 28. Juli 2020 - 14:38

Ich danke recht sehr herzlich für diese Rückmeldung.

Es tut gut, zu wissen, man liegt intuitiv gar nicht so verkehrt. ;o)

Mit den besten Wünschen
BEK

Antworten
Vanessa Sutter 28. März 2020 - 07:29

Hallo Alle Zusammen

Ich möchte gerne für alle Mental Coaches eine Plattform bieten, wo sie sich anmelden können und wo die Menschen einfach und schnell einen passenden Mental Coach für sich finden können. Ist es schlau hierbei einen Verein zu gründen oder wäre etwas anderes besser?
Ich danke euch 🙂

Antworten
Webling 20. April 2020 - 13:07

Guten Tag Vanessa

Vielen Dank für deine Frage. Wenn du einfach eine Platform machen willst, würde ich mal anfangen. Eine Webseite ist schnell gemacht und mit der Zeit siehst du, ob es eher ein Verein (kein wirtschaftlicher Zweck) oder ein Business wird.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Marus 13. April 2020 - 09:55

Hallo,

der 7jährige Sohn meines bestens Freundes hat einen bösartigen Gehirntumor. Um die ganze Familie (2 Erwachsene und 2 Kinder) zumindest finanziell zu unterstützen, möchte meine Frau und ich mit Wohnsitz Schweiz einen Verein gründen als Art Hilfe/Unterstützungsverein. Gerade jetzt, wo wegen Corona auch noch Kontaktsperre ist etc. können Freunde, Bekannte etc. zumindest die Familie finanziell unterstützen für unvorgesehene Ausgaben, Erholung, Urlaub, denn das gesamte Leben der Familie wird sich bzw. hat sich schlagartig geändert.
Hierzu habe ich 2 Fragen:
Der Freund wohnt in Deutschland, es werden vermutlich daher viele Mitglieder werden, die in Deutschland Wohnsitz haben. Ist das erlaubt? Quasi ausländische Mitglieder, die Beiträge bezahlen und/oder Spenden leisten?

Um steuerbefreit zu sein und allen Spender eine Spendenbescheinigung auszustellen, muss ich zum Steueramt Thurgau. Wie ist Ihre Einschätzung, das wir diese Steuerbefreiung erhalten, wenn wir einen solchen Verein zur Unterstützung eines krebskranken Kind haben?

Und kann ich als Verein Schweiz dann auch ein deutsches Bankkonto haben?

Herzlichen Dank im voraus für Ihre Hilfe.
Gruss
Markus

Antworten
Webling 20. April 2020 - 13:35

Guten Tag Marus

Vielen Dank für deine Frage. Grundsätzlich ist das alles möglich, ich kann dir leider nicht die Antworten geben. Für die Steuerbefreiung musst du beim Steueramt nachfragen. Es könnte heikel sein, wenn der Verein nur für die Unterstützung eines einzelnen Kindes gedacht ist. Wie es sich mit der Abzugsfähigkeit für Spenden aus Deutschland an einen schweizer Verein steht, kann ich leider auch nicht sagen. Grenzüberschreitende Steuersachen sind meist recht kompliziert. Das klärt ihr am besten mit einem deutschen Steuerberater ab, erstens, wie die Steuern abgezogen werden können und zweiten, wie ihr vermeiden könnt, dass der Freund die Gelder als Einkommen versteuern muss.

Viel Erfolg
Webling

Antworten
Philipp Rüeger 21. April 2020 - 12:40

Hallo,

Wir machen pro Jahr eine Reise unter Freunden. Die erste Reise haben im Jahr 2012 gemacht. Jetzt haben wir einen einen Verein gegründet. Ist es möglich das Gründungsdatum rückwirkend auf das Jahr 2012 zu legen.

Besten Dank

Philipp

Antworten
Webling 27. April 2020 - 06:33

Guten Tag Philipp

Vielen Dank für deine Frage. Ihr könnt das Gründungsdatum (im rechtlichen Sinne) nicht rückwirkend festlegen, aber ihr könnt ein symbolisches Datum festlegen, zum Beispiel ein Ursprungsdatum oder dergleichen. Dieses könnt ihr dann verwenden um Jubiläen oder was weiss ich was zu feiern.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Gaby Heri 30. April 2020 - 19:38

Guten Abend
Als Auslandschweizerin bin ich in einem non-Profit Verein mit Sitz im grenznahen Frankreich tätig.
Seit der Gründung hat sich unser Wirkungsfeld auch auf die naheliegende Schweiz ausgeweitet.
Deshalb möchten wir nun auch in der Schweiz Spenden sammeln. Ist es möglich eine Schweizer Sektion unseres Vereins zu gründen, um die Vorteile (Schweizer Bankkonto, Steuerbefreiung in der Schweiz usw. ) geniessen zu können?
Wie müssten wir vorgehen?
Vielen Dank für eine aufklärende Antwort.

Antworten
Webling 25. Mai 2020 - 12:24

Guten Tag Gaby

Vielen Dank für deine Nachricht. Ihr könnt einfach eine Schweizer Sektion gründen, wenn ihr schweizer Mitglieder habt. Dabei könnt ihr in den Statuten festlegen wie eng die schweizer Sektion an den Mutterverein angebunden ist. z.B. könnt ihr festlegen, dass Statutenänderungen vom Mutterverein genehmigt müssen usw. Wobei ich persönlich eher auf eine lockere Verbindung setzen würde, Menschen sind eher motiviert, wenn sie eine gewisse Autonomie haben.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Tulay Tirisoglu 7. Juni 2020 - 12:05

Hallo,
Ich bin CH Staatsbürgerin,lebe in der Türkei. In der Turkei nähe und verkaufe ich Taschen, deren Erlös in die Kastration von Streunern fließt. Nun möchte ich einen Verein in der CH gründen, wie muss ich das machen als eine in der Türkei lebende Schweizerin. Mit dem Erlös kaufe ich natürlich auch Materialien ein, zahle die Miete des Ateliers und es fallen auch Kosten an für das Personal. Muss ein Eintrag im Handelsregister stattfinden? Danke 😊

Antworten
Webling 18. Juni 2020 - 15:15

Guten Tag Tulay

Vielen Dank für deine Nachricht, wenn du in der Türkei lebst, benötigst du Leute in der Schweiz, die mit dir den Verein gründen und betreiben. Wenn du nur in der Türkei tätig bist, benötigst du möglicherweise keinen Schweizer Verein.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Gudrun Meier-Lange 12. Juni 2020 - 13:53

Guten Tag
Wir möchten einen Verein gründen, dessen Mitglieder beratend tätig sind. Die Mitglieder selbst sind mehrheitlich selbständig.
Der Verband setzt sich für Öffentlichkeitsarbeit ein, organisiert Anlässe und Weiterbildungen, informiert über das Thema an sich und klärt auf, pflegt Beraterliste die öffentlich einsichtig ist etc.
Dürfen wir uns als Berufsverband XY bezeichnen?
Vielen Dank für eine klärende Antwort was wir allenfalls berücksichtigen müssen.

Antworten
Webling 18. Juni 2020 - 15:27

Guten Tag Gudrun

Vielen Dank für deine Nachricht. Soweit ich weiss, ist der Begriff Berufsverband nicht geschützt und ihr könnt euch so nennen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Urs Schmid 26. Juli 2020 - 05:53

Guten Tag,
Ich habe mit einem Freundeskreis im Jahr 2012 einen gemeinnützigen Verein gegründet zwecks Unterstützung von bedürftigen Familien im Thai-Burmesischen Grenzgebiet in Thailand. Unser Vereinssitz ist in Schaffhausen. Alle eingehenden Spenden werden ohne jegliche Administrativkosten an Projekte in diesem Gebiet verwendet. Alle Mitglieder des Vereinsvorstands arbeiten ehrenamtlich.
Wir führen eine Buchhaltung die jedes Jahr von einem Revisor kontrolliert wird. Unsere Einnahmen aus Spenden bewegen sich im Schnitt um 15’000 Fr. pro Jahr.
Unser Gesuch um Steuerbefreiung des Vereins an das Steueramt des Kt. Schaffhausen wurde letztes Jahr gutgeheissen.
Wir sind also ein ordentlich geführter Verein.
Nun haben wir einen grosszügigen Spender in der Schweiz, der in einer Firma arbeitet, die seine Spenden um den gleichen Betrag ergänzen würde, wenn unser Verein in einer Liste der Benevity aufgeführt wäre, weil sein Arbeitgeber bei dieser Benevity eingetragen ist. Benevity ist ein Anbieter von Software für soziale Unternehmensverantwortung und Mitarbeiter-Engagement, einschliesslich Online-Spenden, Spenden-Matching, Freiwilligenarbeit und gesellschaftlichen Investitionen.
Nun braucht es, um als Verein in diese Benevity Liste aufgenommen zu werden, eine ID oder Vereins-Nummer. Weil Vereine in der Schweiz keine offizielle Registrierung habenund keine solche Nummer haben, wäre also dafür ein Eintrag in das Handelsregister notwendig. Nun frage ich mich ob es sich lohnt unseren kleinen Verein, der mit möglichst wenig Aufwand arbeitet, in das Handelsregister eintragen zu lassen. Schliesslich kostet ein solcher Eintrag 400 Fr. plus eventuell zusätzliche Kosten, die, nehme ich mal an, jährlich wieder in Rechnung gestellt werden. Ausserdem ist es wohl mit einigem Mehraufwand verbunden.
Gibt es in der Schweiz keine andere Möglichkeit einen Verein zu registrieren, ausser über das Handelsregister Amt?
Ich würde mich freuen, wenn Sie uns Ihre Meinung dazu geben könnten.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen,
Urs

Antworten
Webling 31. Juli 2020 - 13:44

Guten Tag Urs

Vielen Dank für deine Nachricht. Beim Handelsregister kostet jeweils der Eintrag und die Änderungen kosten auch. Es gibt in der Schweiz eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID), als Verein solltet ihr sowieso eine haben oder bekommen können. Damit vermeidet ihr den Aufwand und die Kosten für den Handelsregistereintrag.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Urs 13. August 2020 - 18:20

Guten Tag Webling,

Besten Dank für die Antwort. Ich habe ein wenig recherchiert über die UID. So wie es aussieht, ist eine Vergabe dieser UID für Unternehmen vorgesehen und nicht für Vereine. Wir machen ja auch keine MwSt Abrechnungen.

Beste Grüsse,
Urs

Antworten
Webling 18. August 2020 - 14:24

Gemäss Bundesamt für Statistik können auch Vereine eine solche Nummer bekommen: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/register/unternehmensregister/unternehmens-identifikationsnummer.html . Selber versucht haben wir es aber nicht.

Antworten
Pascal Sutter 28. Juli 2020 - 09:56

Guten Tag

Wir sind ein Studentenverein (Ingenieurstudiengang) aus Absolventen, der jedes Jahr Geld sammelt indem wir Informationsveranstaltungen und Events für ingenieurfirmen anbieten in welchem ihnen eine Plattform dargeboten wird wie sie einfach mit den Absolventen in Kontakt kommen. An diesen Events wird findet meist ein Apéro statt, der mit unserem Abschlusswein durchgeführt wird. Der Wein kann an unsere Sponsoren abgegeben werden. Die Etikette designen wir jeweils selbst. Nun stellt sich die Frage gilt für einen Vereinswein dieselben Etikettendesignvorgaben wie im Handel:

Sodass:
Weinsorte
Produktionsland
Sulfatgehalt
Kontrollierter Anbau
(Weinname)
Hersteller
Adresse des Herstellers
auf der Etikette platziert werden muss?
Da hat man ja überhaupt keinen Spielraum mehr für ein eigenes Logo.

Ich frage diese etwas spezifische Frage, da mir aufgefallen ist dass z.B. der Zürich Wein der Stadt Winterthur nichts von all dem enthält nach meiner Google Recherche.
Falls du mir sagen könntest wo ich dies nachlesen kann wäre das super hilfreich.

Danke vielmals.

Pascal

Antworten
Webling 18. August 2020 - 14:11

Guten Tag Pascal

Ich habe mich mal schlau gemacht, scheinbar könnte es notwendig sein, sobald der Wein weitergegeben wird. Bei kommerziell angebotenen Weinen hat es vorne auf der Flasche die richtige Etikette und hinten eine zweite mit den Angaben (in eher kleiner Schrift). Voraussichtlich wird euch niemand verknacken, wenn ihr den Wein nicht verkauft und nur in kleinen Mengen verschenkt wird.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Christoph Kaiser 3. August 2020 - 12:06

Hallo

Wir haben einen neuen Verein gegründet. Da wir vorerst nur 2 Vorstandsmitglieder sind, wollten wir eine Co-Präsidentschaft mit Kollektivunteschriftsrecht in den Satuten. Für einen späteren Zeitpunkt wäre eine Präsidentschaft und eine Co-Präsidentschaft statutarisch ebenfalls möglich. Nun meint das Handeslregistermat, dies sei nicht zulässig, da wir nur 2 Vorstandsmitglieder haben. Ist das korrekt? Wo finde ich diese Gesetzesbestimmung?

Vielen Dank

Antworten
Webling 18. August 2020 - 14:14

Guten Tag Christoph

Vielen Dank für deine Frage. Wenn das Handelsregisteramt die Stauten ablehnt, dann fragt ihr am besten dort nach, warum sie das ablehnen. Dann könnt ihr die betreffenden Bestimmungen nachlesen und die Statuten entsprechend anpassen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Heinz Nauer 5. August 2020 - 07:09

Guten Tag
Kann der Vorstand von den Mitglieder mehr Geld einfordern ohne GV Beschluss. Da die laufenden Betriebskosten gestiegene sind.
Grüsse H.Nauer

Antworten
Webling 18. August 2020 - 14:17

Guten Tag Heinz

Vielen Dank für deine Frage. Sofern die Statuten dies vorsehen, kann der Verein Geld einfordern (Art. 71 ZGB). Am besten schaust du in den Statuten was dort über die Mitgliederbeiträge steht.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Rita 17. August 2020 - 10:02

Hallo Webling
Wir sind ein Musikverein mit Statuten und allem, was es so braucht. Nun möchten wir zu unserem Jubiläum ein grösseres Projekt auf die Beine stellen. Jetzt ist die Frage aufgetaucht, ob es sinnvoll wäre, zur Organisation dieses Projekts einen weiteren Verein zu gründen, sozusagen einen „Verein im Verein“. Macht das Sinn oder ist das zu empfehlen?
Merci für die Antwort und e Gruess
Rita

Antworten
Webling 18. August 2020 - 14:30

Guten Tag Rita

Vielen Dank für deine Nachricht. Bei dieser Frage gibt es meiner Meinung nach zwei Überlegungen:

1. Sind es die gleichen Leute, die den Hauptverein betreiben und das Projekt organisieren
2. Was ist das finanzielle Risiko?

Wenn die beiden Sachen personell nicht viel miteinander zu tun haben, dann ist dies ein Argument für einen zweiten Verein. Bei einem riesigen Verlust könnte man den zweiten Verein theoretisch in Konkurs schicken und den Hauptverein weithin betreiben, allerdings ist dies mit viel Ärger verbunden und sollte vermieden werden.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Mario Schenk 4. September 2020 - 13:41

Hallo zusammen

Gerne würde ich ein Kulturprojekt starten und bin mir nicht sicher, ob wir dazu einen Verein oder eine Genossenschaft gründen sollen. Kurz gehalten:
– mehrere Shows
– Einkauf von Requisiten
– Website
– Bezahlung von Künstlern
– max 50’000 Umsatz

Gibt es Kriterien die für das Eine oder Andere sprechen?

Vielen Dank
Mario

Antworten
Webling 4. September 2020 - 14:49

Guten Tag Mario

Vielen Dank für deine Nachricht. Eine Genossenschaft ist von der Idee her eher eine Vereinigung von Leuten, die zusammen z.B. Wohnraum erstellen (z.B. Wohnbaugenossenschaften) oder generell gemeinsam ein Geschäft führen. Es wäre meiner Meinung nach denkbar, dass z.B. mehrere Künstler zusammen eine Genossenschaft machen um Shows zu organisieren. Aber im Genossenschaftsrecht bin ich nicht sattelfest.
Wenn ihr nicht gewinnorientiert seid und aus Spass an der Kunst die Shows organisiert würde ich einen Verein machen. Ansonsten würde ich eher eine GmbH ins Auge fassen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Benedikt 11. September 2020 - 06:22

Guten Tag
Ich möchte mit ein paar Kollegen eine kleine Partei gründen. Habe ich dies richtig verstanden, dass wir einfach einen Verein Gründen können und in der Statute festlegen, dass wir auch Politisch aktiv sein wollen?
Und da wir auch keinen Umsatz etc. machen würden, einfach evtl. kleine Mitgliederbeiträge, müssen wir uns auch nirgends anmelden/prüfen lassen?

Danke für die Antwort!
Benedikt

Antworten
Webling 23. September 2020 - 07:09

Guten Tag Benedikt

Vielen Dank für deine Frage. Ihr könnt den Verein / die Parte einfach gründen und mit eurem politischen Einsatz beginnen ohne euch anzumelden. Bezüglich Steuererklärung gelten die normalen Regeln: Muss ein Verein eine Steuererklärung ausfüllen? (Schweiz). Wenn ihr euch irgendwo wählen lassen wollt, müsst ihr euch natürlich bei den Wahlbehörden erkundigen, wie ihr eine z.B. Liste bekommt, das ist jedoch eine ganz andere Sache.

Viel Erfolg!
Webling

Antworten
Björn With 25. September 2020 - 23:22

Hallo zusammen,

ich würde gerne einen gemeinnützigen Verein gründen, der mit Hilfe von Spendengeldern Familien mit behinderten Kindern/Angehörigen Freizeitevents ermöglicht, z.B. Rundflug, Besuch im Freizeitpark, Motorradtour im Seitenwagen oder Trike.
Ist so etwas als Verein möglich oder müsste dafür ein Gewerbe angemeldet werden?

Vielen Dank und liebe Grüsse
Björn

Antworten
Webling 1. Oktober 2020 - 06:55

Guten Tag Björn

Vielen Dank für deine Nachricht. In der Schweiz kann man so etwas problemlos als Verein machen. In Deutschland würde ich sagen auch, dort ist es jedoch mit den eingetragenen Vereinen, Steuern usw. etwas komplizierter als in der Schweiz.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Claudia Kupferschmid 24. November 2020 - 07:33

Wir sind eine kleine Garage (Nebenberuf) mit ca. 15 – 30 Kunde. Jetzt haben wir im hinteren Raum eine kleine Bar gemacht, damit die Kunden sich gemütlich verweilen können und etwas trinken, mit bezahlung (Getränke). Jetzt möchten wir gerne uns einmal im Monat regelmässig treffen, mit Essen und Getränke. Jetzt wollen wir einen Club gründen damit wir keine Probleme bekommen, wenn wir das Essen und Getränke einkassieren. Die Kunden werden dann gleichzeitig auch Mitglieder.
Reicht eine Statute erstellen mit Vorstand und dann? Muss ich das in der Gemeinde melden oder hinterlegen?
Wir möchten kein Gewinn machen oder gross verdienen, einfach das die Unkosten gedeckt sind. Wir haben gehört das es Probleme geben könnte wenn jemand von ausserhalb sieht das wir einkassieren. Könnten Sie uns da weiterhelfen?

Antworten
Carolina De Mattia 2. Dezember 2020 - 11:37

Hallo Claudia

Du musst den Verein nicht bei der Gemeinde melden, allerdings musst du eine Steuererklärung einreichen. Beim regelmässigen Getränkeverkauf könnten Regulierungen von Alkholverkauf und Gaststätten eine Rolle spielen, darüber wissen wir jedoch zu wenig. Bie der Gründung kannst du nach dem Blogartikel 3 Schritte zur Vereinsgründung vorgehen. Sobald du alle 3 Schritte erledigt hast, hast du einen Verein gegründet.

Beste Grüsse
Webling Team

Antworten
Habermann 26. November 2020 - 17:42

Zur Gründung sind zwingend zwei Personen vorgeschrieben. Besteht ein Verein weiter, wenn eine Person austritt?

Antworten
Carolina De Mattia 2. Dezember 2020 - 11:35

Hallo Lars
der Verein besteht weiter, der Verein besteht dann einfach aus einer einzigen Person, was zwar nicht die Idee eines Vereins ist, aber es funktioniert. Du bist dann der einzige Vorstand, es genügt ein Vorstand. Dieser darf sogar aus nur einer einzigen Person bestehen, sofern die Vereinsstatuten nichts anderes bestimmen.

Beste Grüsse
Webling Team

Antworten
Carmen Sandra Wyss 3. Februar 2021 - 08:11

Guten Tag

Kann ich mir als Gründerin eines Vereins selber einen mindestLohn für meine Arbeiten im Verein auszahlen?
Vielen Dank!

Antworten
Webling 26. Februar 2021 - 13:52

Guten Tag

Vielen Dank für deine Fragen, ein Verein kann jemanden anstellen, auch es ist möglich, dass man sich selbst anstellt. Dabei sollte man es beim Lohn nicht übertreiben: https://www.vereinsverwaltung.ch/darf-ein-verein-jemanden-anstellen/

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Habermann 26. November 2020 - 17:43

Nachtrag: Schweizer Vereinsrecht als Grundlage

Antworten
Carmen Sandra Wyss 3. Februar 2021 - 08:13

Kann auch eine Gemeinde einen Verein gründen?

Vielen Dank!
Grüsse

Antworten
Webling 26. Februar 2021 - 13:50

Guten Tag Carmen

Vielen Dank für deine Fragen. Ich wüsste nicht, warum eine politische Gemeinde einen Verein gründen sollte. Aber es ist möglich, beachte dass mindestens zwei juristische oder natürliche Personen benötigt werden um einen Verein zu gründen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Maria Delacroix 8. März 2021 - 12:29

Guten Tag
Meiner Meinung nach kann ich als Protokollführerin an der GV nicht über das Protokoll abstimmen.
Die Kassierin nicht über die Kasse.
Resp. auch der restliche Vorstand sich nicht Décharge erteilen? Liege ich richtig? Falls ja – wo finde ich etwas Schriftliches um dies zu beweisen? Unsere Präsidentin auferlegt dem Vorstand über alle Punkte ihre Stimme abzugeben da der Vorstand wie alle Mitglieder in allen Punkten/Traktanden stimmberechtigt sei. (Schriftliche Abstimmung)
Beste Grüsse
Maria

Antworten
Connie Otto 12. März 2021 - 10:17

Guten Tag. Wir sind zwei Schweizerinnen in Spanien und möchten einen Verein gründen, hauptsächlich darum dass Spender ihre Spende bei sich in der Steuererklärung absetzen können. Es geht um eine spanische Tiermeldezentrale so wie z.B. STMZ.ch in der Schweiz. In Spanien einen Verein zu gründen ist unglaublich schwierig.Deshalb möchten wir den Verein in der Schweiz gründen und aber die Tiermeldezentrale-homepage im Anfang nur für Spanien machen. Ist das möglich?

Antworten
Webling 12. April 2021 - 13:28

Guten Tag Corinne

Vielen Dank für deine Frage. Du schreibst, dass der Hauptzweck ist, dass die Spenden von den Steuern abziehbar sind. In diesem Fall ist die Frage in welchem Land die Spenden abgezogen werden sollen. Wenn die Spenden in Spanien von den Steuern abgezogen werden sollen (spanische Spender), dann können wir dir nicht weiterhelfen. Denn wir kennen das spanische Steuerrecht überhaupt nicht. Ich habe jedoch den Verdacht, dass euch ein schweizer Verein wenig helfen wird.
Für schweizer Spender haben wir einen eigenen Artikel: https://www.vereinsverwaltung.ch/kann-ein-spender-seine-beitraege-von-den-steuern-abziehen/

Viel Erfolg!
Webling

Antworten
Michi 3. Mai 2021 - 10:14

Hallo
Kann man da einen Termin ab machen? Wo hin muss man da kommen?

Gruss
Michi

Antworten
Webling 28. Juni 2021 - 14:12

Guten Tag Michi

Bei der Terminwahl bist du frei, solange deine Gründungsmitglieder ebenfalls können.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Weingartner Daniela 6. September 2021 - 10:21

Wir sind daran einen gemeinnützigen Verein zu gründen. Können wir ohne, dass wir im Handelsregister eingetragen sind, Spendenbestätigungen schreiben, so dass der Spender den Betrag bei den Steuern abziehen kann? Gibt es hierzu Musterschreiben ? Kann ein Vereinskonto eröffnet werden ohne HR Eintrag ?
Mit freundlichen Grüssen Weingartner Daniela

Antworten
Webling 4. Oktober 2021 - 11:46

Hallo Daniela

Du kannst das alles ohne einen HR Eintrag, bezüglich Spendenbestätigung / Steuerbefreiung schau auf der Webseite des Steueramts deines Kantons nach. Dort findest du, was du genau machen musst, damit du abzugsfähige Spendenbestätigungen erstellen kannst.

Viele Grüsse
Laurenz
Webling

Antworten
Glareanus 18. März 2022 - 09:04

Hallo und grüezi
Muss man eigentlich die Vereinsstatuten der entspr. Gemeinde einreichen bzw. dort deponieren?
Dank und Gruss:

Antworten
Webling 14. April 2022 - 07:39

Hallo Walter

Vielen Dank für deine Nachricht. Du musst die Statuten nicht bei der Gemeinde einrichten, ein Verein ist mehrheitlich Privatsache und die Gemeinde hat nicht viel damit zu tun. Ausser natürlich Steuern (wer ist überrascht? 🙂 https://www.vereinsverwaltung.ch/auch-vereine-muessen-steuern-bezahlen-ausser/

Antworten
Ursina Probst 28. April 2022 - 19:44

Guten Abend

Mein Anliegen ist folgendes: Mein Mann ist Schweizer Künstler und wir sind gerade beim Start eines Projekts in Madagaskar – wir eröffnen in Antananarivo eine Schmiedewerkstatt und bilden angehende Kunstschmiede aus. Unser Projekt ist gemeinnützig, nicht gewinnorientiert und alle Einnahmen sollen wieder dem Verein zugute kommen… die Finanzierung des Projekts läuft, bis es selbst tragend ist, über Sponsoring und gerade sind wir dabei uns Gedanken zu machen, wie wir die Werbetrommel am besten rühren, doch dann brauchen wir ein Spendenkonto in der Schweiz.
Mein Gedanke war, in der Schweiz einen Verein und anschliessend ein Spendenkonto zu eröffnen, sofern das geht? Wie läuft das mit Vereinen für Projekte im Ausland? Für ihre Unterstützung bin ich ihnen von Herzen dankbar!

Liebe Grüsse

Ursina Probst

Antworten
Webling 18. Mai 2022 - 07:40

Hallo Ursina

Vielen Dank für deine Frage. Ja, ihr könnt in der Schweiz einen Verein machen, so lange ihr eine Adresse und im Idealfall einen Vorstand in der Schweiz habt. Zusätzlich könnt ihr Mitglieder aufnehmen um regelmässige Spenden/Mitgliederbeiträge zu generieren. Dass der Verein Projekte im Ausland finanziert, ist kein Problem.

Viele Grüsse
Laurenz von Webling

Antworten
Rolf Rado 23. Mai 2022 - 11:56

Guten Tag
Wir planen die Gründung eines Vereins. Ich meinte, dass es dazu zwei Personen bedarf. Ein Bekannter ist der Ansicht, man benötige drei. Im ZGB Art. 60 ist vermerkt: VO Handelsre. Art. 97 ff. BGE 48 II 154 (Mindestmitgliederzahl: drei).
Was stimmt nun?
Besten Danke für Klärung 🙂

Antworten
Webling 2. Juni 2022 - 07:48

Hallo Rolf

In der juristischen Literatur gibt es unterschiedliche Ansichten. Sicher ist eines: 3 genügen und 1 genügt nicht. Es gibt auch die (herrschende) Meinung, dass 2 auch reichen. Wenn du’s ganz genau wissen möchtest, musst du einen neuen Bundesgerichtsentscheid provozieren 🙂 .

Ich persönlich würde mir mit 2 Mitgliedern keine Sorgen machen. Wenn du 100% sicher gehen willst, nimmst du zur Gründung noch jemand dazu und wirfst diese Person 5min nach der Gründung wieder raus.

Viele Grüsse
Laurenz
Webling

Antworten
Iris 4. Januar 2024 - 04:37

Hallo! Wir wuerden gerne auf den Kanarischen Inseln wohnend einen Verein zum Schutz von Tieren bei Waldbrand mit Sitz in Deutschland gründen, da es bei unseren letzten Waldbränden furchtbar war, die Tiere zu retten. Da wir aber niemanden mit Wohnsitz in D haben, würden wir gerne wissen, ob es auch Unternehmen gibt, die einen solchen Dienst anbieten (z.b. Firmen, die Sekretariatsservice anbieten der ähnliches.
Vielen Dank!

Antworten
Webling 9. Januar 2024 - 16:42

Hallo Iris

Vielen Dank für deine Frage. Leider kennen wir auch keine derartigen Services. Eventuell hilft eine Google-Suche weiter.

Viele Grüsse
Laurenz / Webling

Antworten

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